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Nord-Stream-Prozess: Wie ein großes Strafverfahren abläuft

Nord-Stream-Prozess: Wie ein großes Strafverfahren abläuft

Seit dem 14. Oktober 2026 verhandelt der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg über die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Angeklagt ist der Ukrainer Serhii K., ein früherer Offizier. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2022 eine kleine Gruppe angeführt zu haben, die Sprengsätze an den Gasleitungen in der Ostsee anbrachte, und wertet das als Kriegsverbrechen. Er bestreitet die Vorwürfe über seine Verteidiger, es gilt die Unschuldsvermutung. Bis zum 17. Dezember sind 16 Verhandlungstage angesetzt, die Betreiber Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG dürfen nicht als Nebenkläger mitwirken. Mich interessiert an diesem Verfahren vor allem, wie der Staat einen Prozess dieser Größe organisiert und wer dabei was entscheidet, deshalb gehört es in meine Reihe Unternehmer und Politik.

Stand: 14. Oktober 2026.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft hat am 30. Juni 2026 Anklage erhoben, das Gericht hat sie am 2. September zugelassen: Kriegsverbrechen nach § 11 Völkerstrafgesetzbuch, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken und Störung öffentlicher Betriebe.
  • Hamburg verhandelt, weil die Yacht laut Anklage in Rostock gemietet wurde, wesentliche Teile der Tat von dort ausgingen und Mecklenburg-Vorpommern seine Staatsschutzsachen 2012 per Staatsvertrag dem Hanseatischen Oberlandesgericht übertragen hat.
  • Am 30. September 2026 hat der 3. Strafsenat die Nebenklage beider Betreiber abgelehnt. Die Entscheidung ist nach § 396 Strafprozessordnung unanfechtbar.
  • 16 Verhandlungstage vom 14. Oktober bis 17. Dezember 2026, jeweils 9:30 bis 16 Uhr, für Januar und Februar 2027 sind zwei Tage pro Woche vorgesehen.
  • Medien mussten sich bis 24. September akkreditieren, Bild- und Filmaufnahmen gibt es nur vor Beginn der Sitzung, verdolmetscht wird ins Ukrainische.
  • Ein zweiter Beschuldigter, der Taucher Vladimir Z., wurde am 19. August 2026 in Kroatien festgenommen, ein kroatisches Gericht hat im September seine Übergabe an Deutschland gebilligt. Gegen ihn läuft ein eigenes Verfahren.

Worum es im Nord-Stream-Prozess geht

Die Anklage beschreibt den Ablauf so: Serhii K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs sollen er und weitere Militärangehörige „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ den Plan entwickelt haben, die Leitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 zu zerstören. Russland sollte die Einnahmen aus dem Gashandel nicht mehr für den Krieg nutzen können. Unter seiner Führung habe sich eine Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten gebildet.

Am 4. September 2022 sei K. mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Die Gruppe sei an Bord einer Segelyacht gegangen, die Mittelsmänner mit gefälschten Papieren bei einem Unternehmen in Rostock gemietet hätten, und habe militärisch verwendbaren Hochleistungssprengstoff in die Nähe der dänischen Insel Bornholm gebracht. Bis zum 22. September sollen dort Sprengsätze mit Zeitzündern an den Leitungen auf dem Meeresgrund befestigt worden sein, am 26. September 2022 detonierten sie. So steht es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom 2. Juli 2026.

Drei der vier Röhren wurden beschädigt, berichtet Correctiv. Durch Nord Stream 1 floss vor dem Anschlag nach Angaben der Bundesanwaltschaft etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland im Jahr zur Energiegewinnung brauchte. Russland hatte die Durchleitung allerdings schon vorher mehrfach gedrosselt und dann ganz gestoppt, wie LTO zusammenfasst.

Italienische Beamte nahmen K. am 21. August 2025 in der Provinz Rimini auf einen Europäischen Haftbefehl hin fest, im November 2025 wurde er nach Deutschland überstellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er bestreitet, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein, berichtet Al Jazeera. Sein Hamburger Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp sagt, die Bundesanwaltschaft habe keinen direkten, schlüssigen Beweis für eine Beteiligung seines Mandanten vorgelegt. Das Gericht werde außerdem klären müssen, ob Nord Stream ein legitimes militärisches Ziel war, zitiert ihn Radio Free Europe. Das ist die Darstellung der Verteidigung. Laut Correctiv sammelten die Ermittler Touristenfotos, eine Blitzeraufnahme, Spuren auf der Yacht, Reisedaten der polnischen Grenzbehörde, Suchanfragen im Internet und Mitschnitte von Telefonaten aus der Haft in Italien. Ob diese Beweise tragen, entscheidet allein der Senat nach der Beweisaufnahme.

Zeitstrahl zum Nord-Stream-Verfahren von 2022 bis 2026: Explosionen vor Bornholm am 26. September 2022, Einstellung der Ermittlungen in Schweden und Dänemark im Februar 2024, Festnahme in Italien am 21. August 2025, Überstellung im November 2025, Anklage am 30. Juni 2026, Festnahme eines zweiten Beschuldigten in Kroatien am 19. August 2026, Ablehnung der Nebenklage am 30. September 2026, Prozessbeginn am 14. Oktober 2026
Vier Jahre vom Anschlag bis zum Prozess. Die Daten ab 2025 beschreiben Schritte des Verfahrens, keine Feststellungen eines Urteils. Quellen: Generalbundesanwalt, Hanseatisches Oberlandesgericht, beck-aktuell

Warum das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt

Hamburg verhandelt, weil die Tat als Kriegsverbrechen angeklagt ist und der Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern führt. Für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch sind in erster Instanz die Oberlandesgerichte zuständig, so steht es in § 120 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz, und die Anklage vertritt dort der Generalbundesanwalt (§ 142a GVG), nicht eine Staatsanwaltschaft des Landes.

Die Pipelines landen in Lubmin bei Greifswald an, die Yacht wurde laut Anklage in Rostock gemietet, und nach der Mitteilung der Bundesanwaltschaft zu Vladimir Z. startete sie auch von dort. Zuständig wäre damit eigentlich das Oberlandesgericht Rostock. Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein haben 2012 aber per Staatsvertrag einen gemeinsamen Staatsschutzsenat beim Hanseatischen Oberlandesgericht geschaffen, erklärt LTO. Das Gesetz lässt solche Vereinbarungen zwischen Ländern ausdrücklich zu (§ 120 Abs. 5 GVG). Das Oberlandesgericht übt dabei Gerichtsbarkeit des Bundes aus, und die Länder können sich die Kosten vom Bund erstatten lassen (§ 120 Abs. 6 und 7 GVG).

Dass ein deutsches Gericht über eine Tat in internationalen Gewässern vor Bornholm urteilen darf, folgt aus dem Völkerstrafgesetzbuch selbst. Es gilt für die Taten der §§ 6 bis 12, zu denen die Kriegsverbrechen gehören, auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland hat (§ 1 VStGB). Für den angeklagten Angriff auf zivile Objekte sieht § 11 VStGB Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor, in minder schweren Fällen nicht unter einem Jahr.

Genau hier liegt die juristische Kernfrage des Prozesses. Das Gesetz schützt zivile Objekte, „solange sie durch das humanitäre Völkerrecht als solche geschützt sind“. Die Verteidigung will klären lassen, ob Nord Stream ein legitimes militärisches Ziel war. Sein italienischer Anwalt Nicola Canestrini hatte im Auslieferungsverfahren argumentiert, Soldaten, die nicht offensichtlich kriminelle Befehle ausführen, dürften dafür nicht belangt werden, so Correctiv. Zur Frage der Immunität hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden, dass funktionelle Immunität einen rangniedrigen ausländischen Amtsträger nicht vor deutscher Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen schützt, der Fall betraf Folter durch einen afghanischen Offizier (Urteil 3 StR 564/19). Wie diese Linie auf einen Angriff auf eine Gasleitung passt, entscheidet zuerst der Senat in Hamburg und danach gegebenenfalls der Bundesgerichtshof.

Nebenklage: Warum die Nord Stream AG nicht mitklagen darf

Die Betreiberinnen dürfen nicht Nebenkläger sein, weil ein Sachschaden an einer Pipeline nicht zu den Taten gehört, bei denen das Gesetz die Nebenklage automatisch zulässt, und weil der Senat keine „besonderen Gründe“ für eine Ausnahme sah. Das hat der 3. Strafsenat mit Beschlüssen vom 30. September 2026 entschieden.

Ein Nebenkläger ist im Strafprozess mehr als ein Zeuge. Er darf die ganze Hauptverhandlung verfolgen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen, Richter ablehnen und Anordnungen beanstanden, und er kann sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen (§ 397 StPO). Automatisch steht diese Rolle nur Verletzten bestimmter Taten zu, etwa bei Sexualdelikten, versuchter Tötung oder Körperverletzung (§ 395 Abs. 1 StPO). Alle anderen brauchen nach Absatz 3 besondere Gründe, „insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat“.

Die Nord Stream AG und die Nord Stream 2 AG, beide Schweizer Aktiengesellschaften mit Gazprom als Haupt- oder Alleinaktionär, trugen mehrere solche Gründe vor, laut LTO auch den völkerrechtlichen Schutz unterseeischer Leitungen und die Interessen ihrer Gläubiger. Auf die wichtigsten antwortete der Senat so:

Argument der BetreiberinnenAntwort des Senats
Die Zerstörung sei ein „existentieller Schaden“.Die Reparatur wird mit mittleren dreistelligen Millionenbeträgen je Betreiberin angegeben, gebaut wurden die Pipelines für 7,4 und 9,5 Milliarden Euro. Das ist nach üblichen Maßstäben kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die wirtschaftlichen Folgen seien schwer.Was über den Sachschaden hinausgeht, folgt aus der politischen Reaktion auf die russische Militärintervention in der Ukraine, nicht aus der Sprengung, und bleibt außer Betracht.
Man müsse sich gegen Schuldzuweisungen wehren.Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte oder die Verteidigung solche Zuweisungen vornehmen. Ändert sich das, können die Betreiberinnen erneut die Zulassung beantragen.
Für Schadenersatz fehlten Beweise.Für zivilrechtliche Ansprüche bietet der Zivilprozess ausreichende Wege, eine „gravierende Beweisnot“ sieht der Senat nicht.
Die Befehlskette und die Rolle ausländischer Stellen müssten aufgeklärt werden.Der Strafprozess klärt Tat und Schuld des Angeklagten. Weitere Anspruchsgegner zu suchen oder Grundlagen für Reparationsforderungen Russlands gegen die Ukraine zu ermitteln, ist nicht seine Aufgabe.

Über die Zulassung entscheidet das Gericht nach Anhörung der Bundesanwaltschaft und des Angeklagten, und in den Fällen des § 395 Abs. 3 ist diese Entscheidung unanfechtbar (§ 396 Abs. 2 StPO). Das letzte Wort hat damit der Senat selbst. Den Betreiberinnen bleibt nach Einschätzung von LTO nur die Verfassungsbeschwerde.

Kennzahlentafel zum Nord-Stream-Prozess: 16 Verhandlungstage vom 14. Oktober bis 17. Dezember 2026, drei von vier Leitungssträngen beschädigt, 16,9 Milliarden Euro Baukosten beider Pipelines zusammen, laut Senat 7,4 und 9,5 Milliarden, Strafrahmen ab drei Jahren für das angeklagte Kriegsverbrechen
Der Prozess in vier Zahlen. Quellen: Hanseatisches Oberlandesgericht, Generalbundesanwalt, Correctiv, Völkerstrafgesetzbuch

Als Unternehmer finde ich diese Entscheidung lehrreich, gerade weil sie hart klingt. Wer einen Schaden von Hunderten Millionen hat, sitzt im Strafprozess trotzdem nicht mit am Tisch. Das Strafverfahren gehört dem Staat, es fragt nach der Schuld eines Menschen und nicht nach dem Ersatz eines Schadens. Geschädigte Firmen sind deshalb nicht rechtlos. Über einen Anwalt können sie die Akten einsehen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 406e StPO), sie können sich über den Stand des Verfahrens unterrichten lassen (§ 406d StPO), Ansprüche gegen den Beschuldigten im Adhäsionsverfahren direkt im Strafprozess geltend machen (§ 403 StPO) oder vor dem Zivilgericht klagen.

Verfahren mit besonderen Maßnahmen: Akkreditierung, Sicherheit, Dolmetscher

Die Verhandlung ist öffentlich, den Zugang ordnet aber der Vorsitzende. Grundsätzlich ist jede Verhandlung vor dem erkennenden Gericht samt Urteilsverkündung öffentlich, Ton- und Filmaufnahmen zur Veröffentlichung sind dagegen unzulässig, nur Archivaufnahmen zu historischen Zwecken kann das Gericht in Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zulassen (§ 169 GVG). Für die Ordnung im Saal ist der Vorsitzende zuständig (§ 176 GVG), und auf diese Vorschrift stützt sich die Verfügung vom 2. September 2026, mit der er den Medienzugang geregelt hat.

Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Journalisten und Medienhäuser mussten sich bis zum 24. September um 12 Uhr mit einem festen Formular per E-Mail akkreditieren. Jedes Medienhaus erhält höchstens einen reservierten Platz im Zuhörerbereich, und die Akkreditierung selbst ist noch keine Platzzusage, über den Zugang wird in einem zweiten Schritt entschieden. Kameraleute und Fotografen haben ein eigenes Verfahren, sie dürfen nur vor Beginn der Sitzung im Saal arbeiten, und wenn der Platz nicht reicht, wird eine Poolführerschaft vergeben: Ein Team dreht für alle. Begründet wird das mit der hohen Aufmerksamkeit in Hamburger, überregionalen und internationalen Medien und mit der Gleichbehandlung aller Berichterstatter. Die Reservierung von Plätzen für die Presse folgt aus Nummer 125 der Richtlinien für das Strafverfahren. Zum Auftakt hatten sich nach Angaben des NDR rund 150 Medienvertreter angemeldet, darunter aus der Ukraine, den USA, Russland und China.

Viele Medien aus dem In- und Ausland haben sich angemeldet, und die Verhandlung wird ins Ukrainische übersetzt, so Correctiv. Beteiligte, die kein Deutsch sprechen, bekommen einen Dolmetscher, und auch Journalisten dürfen sich einer Verdolmetschung bedienen (§ 185 GVG). Die Hauptverhandlung beginnt laut LTO unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Verhandelt wird jeweils von 9:30 bis 16 Uhr, der Auftakt am 14. Oktober war für 11 Uhr angesetzt, teilt das Gericht mit.

Im Nord-Stream-ProzessÖffentlich?Grundlage
Verhandlung und UrteilsverkündungJa, auch für Bürger ohne Akkreditierung, soweit der Saal Platz bietet§ 169 Abs. 1 Satz 1 GVG
Ton- und Filmaufnahmen während der VerhandlungNein, nur Archivaufnahmen zu historischen Zwecken kann das Gericht zulassen§ 169 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GVG
Bilder vor Beginn der SitzungJa, nach der Verfügung des Vorsitzenden, notfalls über einen Pool§ 176 GVG
Einzelne Teile der VerhandlungAusschluss möglich, etwa bei Gefahr für die Staatssicherheit oder für Zeugen§ 172 GVG
Beratung der RichterNein, die Richter schweigen darüber auch nach ihrer Dienstzeit§ 43 Deutsches Richtergesetz
ErmittlungsaktenNein. Einsicht haben Verteidigung, Beschuldigte und Verletzte, andere nur mit berechtigtem Interesse über einen Anwalt§§ 147, 406e, 475 StPO

Wer im Nord-Stream-Verfahren was entscheidet

Entschieden wird an jeder Station von einer anderen Stelle, und das Urteil fällt am Ende allein der Senat. Die Bundesanwaltschaft ermittelt und klagt an. Haftbefehle erlässt im Ermittlungsverfahren der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, nach der Anklage entscheidet über die Haft der Senat (§ 125 StPO). Ob überhaupt verhandelt wird, prüft der Senat im Zwischenverfahren: Er eröffnet das Hauptverfahren nur, wenn der Angeschuldigte „hinreichend verdächtig erscheint“ (§ 203 StPO). Über die Eröffnung beschließt er mit fünf Richtern und legt dabei fest, ob er mit drei oder fünf Richtern verhandelt (§ 122 GVG).

In der Hauptverhandlung leitet der Vorsitzende die Verhandlung, vernimmt den Angeklagten und erhebt die Beweise (§ 238 StPO). Beanstandet ein Beteiligter eine seiner Anordnungen, entscheidet der ganze Senat. Gegen das Urteil gibt es nur die Revision zum Bundesgerichtshof (§ 135 GVG), eine zweite Tatsacheninstanz gibt es bei Staatsschutzsachen nicht. Danach bleibt die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Ablaufschema: Wer im Nord-Stream-Verfahren entscheidet, von der Bundesanwaltschaft über den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, den Staatsschutzsenat bei Zulassung, Nebenklage und Urteil, den Vorsitzenden im Saal bis zur Revision beim Bundesgerichtshof und zur Verfassungsbeschwerde
Die Stationen eines Staatsschutzverfahrens vor dem Oberlandesgericht. Quellen: Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozessordnung, Hanseatisches Oberlandesgericht

Wie dieselbe Bundesanwaltschaft gerade ein zweites großes Staatsschutzverfahren führt, zeigt der Fall August Hanning. Dort steht das Verfahren, Stand Mitte Oktober, noch ganz am Anfang beim Ermittlungsrichter, eine Anklage gibt es nicht.

Wie lange der Prozess dauert und was dabei Zeit kostet

Bis Weihnachten sind 16 Verhandlungstage angesetzt, der zweite ist der 27. Oktober. Für Januar und Februar 2027 plant das Gericht jeweils zwei Tage pro Woche, die Abstimmung mit den Beteiligten läuft noch. Mit einem Urteil ist nach dieser Planung nicht vor 2027 zu rechnen.

Ein Grund für die Dauer ist der Grundsatz der persönlichen Vernehmung. Beruht ein Beweis auf der Wahrnehmung eines Menschen, muss dieser Mensch in der Hauptverhandlung aussagen, ein früheres Protokoll darf seine Vernehmung nicht ersetzen (§ 250 StPO). Zeugen, Ermittler und Sachverständige, auf deren Wahrnehmung die Anklage beruht, müssen deshalb grundsätzlich selbst vor dem Senat aussagen. Dazu kommt Material aus anderen Staaten. Schweden hat seine Ermittlungen am 7. Februar 2024 mangels Zuständigkeit eingestellt, schwedische Beweismittel können Medienberichten zufolge den deutschen Ermittlern zur Verfügung stehen (beck-aktuell), Dänemark folgte wenige Wochen später (t-online).

Der Prozess richtet sich nur gegen einen Angeklagten. Der mutmaßliche Mittäter Vladimir Z., nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein ausgebildeter Taucher, wurde am 19. August 2026 im kroatischen Pula festgenommen und soll nach seiner Überstellung dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden (Generalbundesanwalt). Ein kroatisches Gericht hat im September seine Übergabe an Deutschland gebilligt. Polen hatte ihn 2025 schon einmal festgehalten und nicht ausgeliefert. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Nord-Stream-Anschlag und Geopolitik: Wer was bestreitet

Politisch ist der Fall aufgeladen, im Gerichtssaal zählt er nur als Hintergrund. Die Bundesanwaltschaft geht von einem Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine aus. Präsident Wolodymyr Selenskyj hat erklärt, er habe sich „niemals offiziell“ an einer solchen Operation beteiligt, so Correctiv. Kremlsprecher Dmitri Peskow sagte vor Prozessbeginn, Moskau erwarte, dass Täter und Auftraggeber benannt werden, berichtet AP. Das Weiße Haus hatte 2023 einen Bericht des Journalisten Seymour Hersh, die USA steckten hinter dem Anschlag, „völlig falsch“ genannt (Blick). In Polen lehnte ein Gericht 2025 die Auslieferung von Vladimir Z. ab.

Deutschland hat seine Gasversorgung inzwischen umgestellt. 2025 kamen 44 Prozent der Importe aus Norwegen, 24 Prozent aus den Niederlanden und 21 Prozent aus Belgien, über die LNG-Terminals 10,3 Prozent, meldet die Bundesnetzagentur. Wie eng Landespolitik und Pipeline früher verflochten waren, zeigt die Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern, die ich im Beitrag über die politische Mitte und die Brandmauer beschrieben habe.

Ich habe zur Täterschaft keine eigene These, und ich brauche auch keine. Ein Rechtsstaat zeigt sich gerade daran, dass ein Gericht nach Beweisen urteilt, auch wenn das Ergebnis für einen Verbündeten unbequem werden kann. Dass ein Verfahren dieser Brisanz öffentlich, mit Dolmetschern und mit klaren Regeln für die Presse geführt wird, halte ich für eine Stärke.

Was Unternehmer daraus lernen: „nicht substantiiert“, Hinweispflicht und rechtliches Gehör

Der Beschluss zur Nebenklage hat eine Eigenschaft, die ich mir von Gerichten öfter wünsche: Er erklärt Punkt für Punkt, warum ein Antrag scheitert. In eigenen Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren habe ich das anders erlebt. Vortrag wurde als „nicht substantiiert“ zurückgewiesen, ohne dass für uns erkennbar war, was genau gefehlt hat. Eine meiner Firmen stand auch schon vor dem Bundesarbeitsgericht, in einem Verfahren um Provisionen in Kryptowährung, über das viele Medien berichtet haben. Das Gericht hat dort grundsätzlich geklärt, dass Provisionen in Ether als Sachbezug vereinbart werden können, wenn das im Interesse des Arbeitnehmers liegt und der unpfändbare Teil des Lohns in Geld fließt (BAG, 10 AZR 80/24). Solche Entscheidungen bringen das Recht weiter, auch für alle, die nicht beteiligt waren.

„Nicht substantiiert“ heißt: Eine Partei hat eine Tatsache behauptet, aber nicht konkret genug dargelegt, wer wann was getan hat. Ich halte es für einen Fehler im System, wenn ein Verfahren daran scheitert, ohne dass die Partei vorher weiß, was fehlt. Das Gesetz sieht es übrigens genauso. Nach § 139 ZPO muss das Gericht darauf hinwirken, dass die Parteien ungenügende Angaben ergänzen. Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen hat, darf es seine Entscheidung nur stützen, wenn es vorher darauf hingewiesen hat, und solche Hinweise sind so früh wie möglich zu geben und aktenkundig zu machen. Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt das über § 46 Abs. 2 ArbGG ebenso. Dahinter steht der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz.

Was Ihr als Partei konkret tun könnt:

  • Tatsachen so vortragen, dass ein Fremder sie prüfen kann: wer, wann, wo, was, und zu jeder Behauptung das Beweismittel.
  • Einen richterlichen Hinweis ausdrücklich erbitten, wenn unklar ist, ob der Vortrag reicht.
  • Nach einem Hinweis eine Frist für einen Schriftsatz beantragen, wenn eine sofortige Antwort nicht möglich ist (§ 139 Abs. 5 ZPO).
  • Das Protokoll prüfen: Ein Hinweis zählt nur, wenn er in den Akten steht (§ 139 Abs. 4 ZPO).
  • Gegen ein überraschendes Urteil die Berufung prüfen. Gibt es kein Rechtsmittel, bleibt die Gehörsrüge binnen zwei Wochen ab Kenntnis (§ 321a ZPO, im Arbeitsgerichtsverfahren § 78a ArbGG).
  • Als geschädigtes Unternehmen in einem Strafverfahren Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen und Ansprüche im Adhäsionsverfahren anmelden.

Wie Kontrolle und Beschwerde bei Behörden funktionieren, habe ich am Beispiel der Aufsicht über das Finanzamt durchgespielt. Wer in Berlin für Unternehmer und Selbstständige spricht, zeigt meine Auswertung des Lobbyregisters.

Wie es im Nord-Stream-Prozess weitergeht

Am 14. Oktober verlas die Bundesanwaltschaft die Anklage, K. hörte sie über eine Dolmetscherin auf Ukrainisch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, berichtet der NDR. Nach Darstellung seiner Verteidiger hat er als Offizier der ukrainischen Streitkräfte keine Aussagegenehmigung und muss sich deshalb „mit verbundenen Händen verteidigen“, sie fordern die Einstellung des Verfahrens. Ein Verteidiger nannte die Pipelines eine finanzielle, militärische und politische Waffe Russlands, weil die Einnahmen dem Staat zugutekamen, der den Angriffskrieg führt. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess hat am 14. Oktober wie angesetzt begonnen, es ist die erste öffentliche Beweisaufnahme nach vier Jahren Ermittlungen, berichten Al Jazeera und Reuters. K. bestreitet jede Beteiligung. Der zweite Verhandlungstag ist der 27. Oktober, danach wird im November und Dezember jeweils an zwei Tagen pro Woche verhandelt. Ich verfolge den Prozess und ergänze diesen Beitrag an den wichtigen Tagen, etwa wenn sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert, wenn über die Zuständigkeit gestritten wird und wenn das Urteil fällt, jeweils mit Datum am Anfang des Textes.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Nord-Stream-Prozess und wie lange dauert er?

Die Hauptverhandlung hat am 14. Oktober 2026 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg begonnen. Bis zum 17. Dezember 2026 sind 16 Verhandlungstage angesetzt, für Januar und Februar 2027 zwei Tage pro Woche. Mit einem Urteil ist nach dieser Planung nicht vor 2027 zu rechnen.

Warum findet der Nord-Stream-Prozess in Hamburg statt?

Für Kriegsverbrechen sind in erster Instanz die Oberlandesgerichte zuständig. Die Yacht wurde laut Anklage in Rostock gemietet und startete von dort, und Mecklenburg-Vorpommern hat seine Staatsschutzsachen 2012 per Staatsvertrag dem Hanseatischen Oberlandesgericht übertragen.

Was wird Serhii K. vorgeworfen?

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Mittäter ein Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte begangen zu haben, dazu das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Er soll die Gruppe geführt haben, die im September 2022 Sprengsätze an den Pipelines anbrachte. Er bestreitet das, es gilt die Unschuldsvermutung.

Warum ist die Nord Stream AG nicht Nebenkläger?

Ein Sachschaden an einer Pipeline gehört nicht zu den Taten, bei denen die Nebenklage automatisch zulässig ist. Besondere Gründe für eine Ausnahme sah der Senat nicht: Die Reparatur sei kein wirtschaftlicher Totalschaden, und für Schadenersatz gebe es den Zivilprozess. Die Entscheidung vom 30. September 2026 ist unanfechtbar.

Kann man den Nord-Stream-Prozess als Zuschauer besuchen?

Ja, die Verhandlung ist öffentlich. Ein Teil der Plätze im Zuhörerbereich ist für akkreditierte Journalisten reserviert, die übrigen stehen Bürgern offen, soweit der Saal Platz bietet. Ton- und Filmaufnahmen zur Veröffentlichung sind während der Verhandlung verboten.

Welche Strafe droht für ein Kriegsverbrechen nach § 11 VStGB?

Für einen Angriff auf zivile Objekte sieht das Völkerstrafgesetzbuch Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor, in minder schweren Fällen nicht unter einem Jahr. Über Schuld und Strafe entscheidet allein der Senat nach der Beweisaufnahme.

Was kann ich tun, wenn ein Gericht meinen Vortrag „nicht substantiiert“ nennt?

Das Gericht muss nach § 139 ZPO vorher darauf hinweisen, was fehlt, und Gelegenheit zur Ergänzung geben. Bittet ausdrücklich um einen Hinweis, beantragt eine Schriftsatzfrist und prüft gegen ein überraschendes Urteil die Berufung oder, wenn es kein Rechtsmittel gibt, die Gehörsrüge binnen zwei Wochen.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner & Friends. Unser Team in Berlin-Mitte unterstützt Unternehmen bei Strategie, Wachstum und Umsetzung. Zur Website →

Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.

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