Für Unternehmer sprechen in Berlin vier Spitzenverbände: die Arbeitgebervereinigung BDA, der Industrieverband BDI, die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK und der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Daneben vertreten eigene Verbände Familienunternehmer, Mittelstand, Startups, Freie Berufe und Selbstständige. Das Lobbyregister des Bundestages zeigt, was sie dafür einsetzen: Der BDI meldet für 2025 bis zu 9,56 Millionen Euro und 38,75 Vollzeitäquivalente für Interessenvertretung, der Verband der Gründer und Selbstständigen VGSD bis zu 0,18 Millionen Euro und 1,26 Stellen. BDA und DIHK stehen gar nicht im Register, das Gesetz nimmt sie aus. Meine Auswertung von 7.005 Registereinträgen zeigt vor allem eines: Die 1,41 Millionen Solo-Selbstständigen haben die kleinste Stimme, obwohl ihre Altersvorsorge gerade neu geregelt werden soll.
Stand der Zahlen: Lobbyregister vom 14. Oktober 2026, Geschäftsjahr 2025.
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Deutscher Arbeitgebertag: Wofür es die BDA gibt und wer Mitglied ist
Die BDA vertritt die gemeinschaftlichen sozialpolitischen Interessen der Arbeitgeber in Deutschland, so steht es in Paragraf 1 ihrer Satzung. Dazu gehören Tarifpolitik, Arbeitsrecht, Rente und Sozialversicherung. Ihre Mitglieder sind keine Unternehmen, sondern Verbände, nämlich 14 Landesvereinigungen und 46 Bundesfachspitzenverbände. Über sie sind nach Angaben der BDA rund eine Million Unternehmen mit etwa 30,5 Millionen Beschäftigten verbunden.
Wie viel Gewicht das hat, zeigte der Deutsche Arbeitgebertag am 13. Oktober 2026 in Berlin. BDA-Präsident Rainer Dulger forderte von der Bundesregierung weniger Bürokratie und geringere Belastungen, Kanzler Friedrich Merz drängte, einen Tag nach dem Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas, auf die Rentenreform, deren Umsetzung im Arbeitsministerium liegt: „Das ist mir schon zu lange“, berichtete ZDFheute vom Arbeitgebertag. Wer diese Bühne erlebt, fragt sich zu Recht, wer eigentlich alles hinter so einem Verband steht und wer nicht. Diese Frage ist der Ausgangspunkt dieses Beitrags in meiner Serie Unternehmer und Politik, die politische Lage jener Woche habe ich in Politische Mitte und Brandmauer eingeordnet.
Die Mitgliedschaft in der BDA ist freiwillig (Paragraf 4 der Satzung), die Kosten tragen die Mitglieder mit ihren Beiträgen (Paragraf 9). Wie sich die 46 Fachverbände verteilen, zeigt die Mitgliederliste der BDA: 20 kommen aus der Industrie, darunter Gesamtmetall, der Bundesarbeitgeberverband Chemie und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. 13 kommen aus den Dienstleistungen, von der Pflege über Sicherheitsdienste bis zur Gastronomie, fünf aus dem Verkehr und je zwei aus Finanzwirtschaft, Handel, Handwerk und Landwirtschaft.

Damit ist auch klar, wen die BDA nicht abbildet. Wer allein arbeitet und niemanden beschäftigt, ist kein Arbeitgeber und hat in einem Arbeitgeberverband in aller Regel keinen Platz. Das ist kein Mangel der BDA, es ist ihr Auftrag. Es heißt aber, dass in den großen sozialpolitischen Runden eine Gruppe fehlt, die weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer ist.
Lobbyregister: Warum BDA und DIHK dort nicht stehen
Seit 2022 müssen sich Interessenvertreter, die regelmäßig auf Bundestag und Bundesregierung zugehen, im Lobbyregister des Bundestages eintragen. Sie legen offen, wer sie finanziert, wie viel Geld sie für Interessenvertretung ausgeben und wie viele Menschen sie dafür beschäftigen. Für die BDA gilt das nicht: Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 7 des Lobbyregistergesetzes nimmt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände aus, soweit sie Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nehmen. Nummer 6 befreit juristische Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und dazu gehört die DIHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Am 14. Oktober 2026 fand sich im Register weder ein Eintrag der BDA noch der DIHK. Ebenso fehlen der Deutsche Gewerkschaftsbund, ver.di und der Metall-Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Die Ausnahme ist rechtlich sauber: Das Gesetz knüpft sie ausdrücklich an die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, also an die Tarifautonomie. Gesamtmetall erscheint im Register nur indirekt, als Auftraggeber im Eintrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die bis zu 1,43 Millionen Euro Aufwand meldet.
Für die Transparenz bleibt trotzdem eine Lücke. Die Sozialpartner verhandeln längst nicht nur Tarifverträge, sie reden bei Rente, Krankenversicherung und Arbeitsmarkt mit, also bei Gesetzen. Das Gesetz erlaubt jedem, der ausgenommen ist, den freiwilligen Eintrag (Paragraf 2 Absatz 5). Dass auch Arbeitgeberverbände ihre Zahlen offenlegen können, zeigt das Register selbst: Neun der 14 Landesvereinigungen der BDA stehen darin, etwa die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen. Im Handwerk stehen der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Handwerkskammertag, der Zusammenschluss der 53 Handwerkskammern, beide im Register.
Lobbyregister ausgewertet: Was Wirtschaftsverbände für Interessenvertretung ausgeben
Im Lobbyregister standen am 14. Oktober 2026 genau 7.005 Einträge. Zusammen melden sie für Interessenvertretung zwischen 0,88 und 0,93 Milliarden Euro im Jahr, überwiegend für das Geschäftsjahr 2025, und rund 8.500 Vollzeitäquivalente. Auf die 749 Einträge der Kategorie Wirtschafts- und Gewerbeverband entfallen davon 228 bis 235 Millionen Euro. Der BDI liegt mit bis zu 9,56 Millionen Euro auf Platz fünf aller Einträge, mehr melden nur der Versicherungsverband GDV, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Automobilverband VDA und der Energieverband BDEW.
Die Tabelle zeigt die Verbände, die branchenübergreifend für Unternehmer und Selbstständige sprechen, mit den Angaben aus ihren Registereinträgen. Das Register fragt Beträge in Spannen von 10.000 Euro ab.
| Verband | Wen er vertritt | Mitglieder (Stichtag) | Aufwand für Interessenvertretung 2025 | Vollzeitäquivalente | Mitgliedsbeiträge 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| BDI | Industrie, Wirtschaftspolitik | 32 Mitgliedsorganisationen (1/2026) | 9,55 bis 9,56 Mio. € | 38,75 | 25,14 bis 25,15 Mio. € |
| Die Familienunternehmer | Familienunternehmen ab 10 Beschäftigten | 6.400 Unternehmer (6/2026) | 2,05 bis 2,06 Mio. € | 10,00 | 8,39 bis 8,40 Mio. € |
| ZDH | Handwerk | 114 Organisationen (6/2026) | 1,59 bis 1,60 Mio. € | 15,60 | 6,10 bis 6,11 Mio. € |
| Der Mittelstand. BVMW | kleine und mittlere Unternehmen | 28.090 (6/2024) | 1,32 bis 1,33 Mio. € | 12,00 | 20,61 bis 20,62 Mio. € |
| BFB | Freie Berufe | 59 Kammern und Verbände (6/2024) | 0,67 bis 0,68 Mio. € | 7,13 | 0,67 bis 0,68 Mio. € |
| Startup-Verband | Startups | 1.034 (7/2024) | 0,17 bis 0,18 Mio. € | 1,14 | 1,13 bis 1,14 Mio. € |
| VGSD | Gründer, Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen | 5.369 (4/2026) | 0,17 bis 0,18 Mio. € | 1,26 | 0,85 bis 0,86 Mio. € |
| BAGSV | Dachverband der Selbstständigenverbände | 31 Verbände (7/2026) | 0,06 bis 0,07 Mio. € | 0,40 | 0,05 bis 0,06 Mio. € |
| BDA | Arbeitgeber, Sozial- und Tarifpolitik | 14 Landesvereinigungen, 46 Fachverbände | nicht eingetragen, ausgenommen nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 LobbyRG | keine Angabe | keine Angabe |
| DIHK | Gewerbetreibende, Pflichtmitgliedschaft | 79 IHKs mit mehr als 3 Mio. Unternehmen | nicht eingetragen, ausgenommen nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG | keine Angabe | keine Angabe |
Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, Stand 14. Oktober 2026; BDA und DIHK nach eigenen Angaben. Die Mitgliederzahl gilt zu dem Stichtag, den der Verband im Register nennt.

Die Zahlen messen dasselbe, nämlich den Aufwand, den jeder Verband selbst für seine Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung angibt. Jeder Verband grenzt dabei etwas anders ab, was zur Lobbyarbeit zählt und was zu Service, Veranstaltungen oder Pressearbeit. Die Größenordnung ist trotzdem eindeutig. Der BDI setzt für die Interessenvertretung 38,75 Vollzeitäquivalente ein und hat 132 Personen dafür benannt. Das Gesetz zählt dabei geschätzt und anteilig jeden Beschäftigten, der mindestens zehn Prozent seiner Arbeit auf Interessenvertretung verwendet (Paragraf 3 Lobbyregistergesetz). VGSD und BAGSV, die gemeinsam für Gründer und Solo-Selbstständige sprechen, kommen zusammen auf 1,66 Stellen und höchstens 0,25 Millionen Euro. Mehr als 1.000 Einträge im Register geben mehr aus als der VGSD.
BDI, Familienunternehmer, BVMW: Wofür es die Wirtschaftsverbände gibt und wie sie sich finanzieren
Alle drei finanzieren sich vor allem über Mitgliedsbeiträge, so steht es in ihren Registereinträgen. Sie unterscheiden sich darin, wen sie aufnehmen und wie breit sie sprechen.
Der BDI bündelt die Branchenverbände der Industrie und vertritt deren wirtschaftspolitische Anliegen, von Energie über Handel bis Steuern. Nach eigenen Angaben sind es 38 Branchenverbände, darunter eine Arbeitsgemeinschaft aus sechs Verbänden, die sich eine Mitgliedschaft teilen, im Register stehen 32 Mitglieder. Seine Mitgliedsbeiträge lagen 2025 bei gut 25 Millionen Euro. Tarifpolitik und Sozialversicherung sind Sache der BDA.
Die Familienunternehmer nehmen auf, wer ein Familienunternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten und einer Million Euro Umsatz führt, das im Handelsregister oder in der Handwerksrolle steht. Unternehmer unter 40 Jahren finden ihren Platz bei den Jungen Unternehmern. Der Verband vertritt nach eigener Darstellung die Interessen von mehr als 180.000 Familienunternehmen und hat laut Register 6.400 Mitglieder. Mit bis zu 2,06 Millionen Euro gehört er zu den 60 Einträgen mit dem größten Aufwand.
Der Mittelstand. BVMW steht kleinen und mittleren Unternehmen offen und ist mit 28.090 Mitgliedern der größte der hier ausgewerteten Verbände. Zu den Beiträgen von gut 20 Millionen Euro kommen Projektmittel des Bundes, 2025 zusammen bis zu 1,49 Millionen Euro, unter anderem für Mittelstand-Digital-Zentren und eine Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks weist Bundesmittel aus, bis zu 1,49 Millionen Euro zur Förderung des Handwerks und bis zu 70.000 Euro für die internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung. Das Register führt solche Mittel auf, damit jeder sieht, woher das Geld eines Verbands kommt.
Startup-Verband: Wer Mitglied ist und wofür er spricht
Der Bundesverband Deutsche Startups versteht sich als Stimme der Startups gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er meldet 1.034 Mitglieder, davon 1.015 Unternehmen und Organisationen und 19 Einzelpersonen, gezählt im Juli 2024. Für die Interessenvertretung setzt er 1,14 Vollzeitäquivalente und bis zu 0,18 Millionen Euro ein, finanziert vor allem über Mitgliedsbeiträge von gut 1,1 Millionen Euro und eigene Geschäfte. Aus dem Bundeshaushalt erhielt er 2025 bis zu 90.000 Euro für den Deutschen Startup Monitor, die jährliche Befragung der Gründerszene (Registereintrag des Startup-Verbands).
Startups sind wachstumsorientierte Unternehmen mit Team und oft mit Wagniskapital. Ihre Themen sind Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung und Skalierung, und der Verband vertritt sie mit großer Wirkung in der öffentlichen Debatte. Die Themen der Übersetzerin, die allein arbeitet, oder des IT-Beraters ohne Angestellte sind andere: Statusfeststellung, Krankenkassenbeitrag, Altersvorsorge.
IHK und Handwerkskammer: Pflichtmitgliedschaft für mehr als drei Millionen Unternehmen
Wer zur Gewerbesteuer veranlagt wird, ist Pflichtmitglied seiner Industrie- und Handelskammer, so regelt es Paragraf 2 des IHK-Gesetzes. Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer (Paragraf 90 Handwerksordnung). Die DIHK vertritt als Dachorganisation der 79 IHKs mehr als drei Millionen Unternehmen. Auch meine Gesellschaften sind als GmbH Pflichtmitglied ihrer IHK.
Wer als Einzelunternehmer nicht im Handelsregister steht und höchstens 5.200 Euro Gewerbeertrag erzielt, zahlt keinen Beitrag, bleibt aber Mitglied (Paragraf 3 Absatz 3 IHK-Gesetz). Freiberufler gehören nur zur IHK, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Ärztinnen, Anwälte oder Steuerberaterinnen haben eigene Berufskammern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaft mit Beschluss vom 12. Juli 2017 bestätigt. Die DIHK ist selbst Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird von den IHKs finanziert, und der Bundesrechnungshof prüft ihre Haushaltsführung (Paragraf 10b IHK-Gesetz). Ihr Auftrag ist das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden, wobei das Gesetz ausdrücklich einen angemessenen Schutz von Minderheiten verlangt. Tarifpolitik gehört nicht dazu, sie bleibt Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vorbehalten (Paragraf 1 Absatz 5).
Für Solo-Selbstständige mit einem Gewerbe außerhalb des Handwerks ist die IHK damit die einzige Vertretung, die sie automatisch haben, im Handwerk ist es die Handwerkskammer. Wer dort mitreden will, kann für die Vollversammlung seiner Kammer kandidieren, die über die Positionen der IHK entscheidet.
Solo-Selbstständige und Freiberufler: Wer 1,4 Millionen Menschen vertritt
Für die rund 1,41 Millionen Solo-Selbstständigen zwischen 15 und 64 Jahren gibt es keinen eigenen Spitzenverband. Ihre sichtbarste Stimme ist der VGSD mit 5.369 Mitgliedern, davon 4.592 Einzelpersonen, laut Registereintrag des VGSD. Er hat sich mit 30 weiteren Verbänden in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände BAGSV zusammengeschlossen. Selbst wenn jedes VGSD-Mitglied allein arbeiten würde, wären das weniger als 0,4 Prozent aller Solo-Selbstständigen.
Die Gruppe wird kleiner. 2015 arbeiteten 2,07 Millionen Menschen dieser Altersgruppe als Selbstständige ohne Beschäftigte, 2025 waren es 1,41 Millionen. Ihr Anteil an allen Erwerbstätigen lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 3,5 Prozent, nach 6,1 Prozent im Jahr 2005. Ein Teil des Rückgangs fällt in die Neugestaltung der Erhebung im Jahr 2020, die Richtung ist seit 2012 eindeutig. Insgesamt zählte Destatis 2025 rund 3,7 Millionen Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger.

Bei den Freien Berufen sieht es anders aus. Rund 1,49 Millionen Menschen arbeiten selbstständig in einem freien Beruf, mehr als jede dritte selbstständige Person in Deutschland, so der Bundesverband der Freien Berufe. Viele von ihnen sind in Berufskammern organisiert, die im BFB mit Fachverbänden zusammenarbeiten. Der BFB hat 59 Mitgliedsorganisationen und setzt 7,13 Vollzeitäquivalente für die Interessenvertretung ein. Wer einen freien Beruf ohne Kammer ausübt, etwa als Übersetzerin, Journalist oder Designerin, hat dagegen keine Vertretung, die ihm automatisch zur Seite steht.
Was diese Gruppe bewegt, zeigt die Rentenreform. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht übergeben. Ihre Empfehlung 22 lautet, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ab einem Stichtag neu gründen, „verpflichtend und ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wer schon selbstständig ist, soll ohne Voraussetzungen herausoptieren können. Die BAGSV begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 6. August 2026, dass sich die Kommission geeinigt hat, und nennt zwei Bedingungen für das Gelingen: eine rechtssichere Statusfeststellung und eine faire Beitragsbemessung in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Regelbeitrag zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat. Wie Selbstständige heute schon privat vorsorgen können, habe ich in Altersvorsorgedepot für Selbstständige beschrieben.
Was ein kleiner Verband bewegen kann, zeigt die Krankenversicherung. Seit Januar 2019 ist der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige mehr als halbiert, auf damals rund 160 Euro im Monat, so das Bundesgesundheitsministerium. Der VGSD führt diese Senkung auf seiner Website als einen seiner Erfolge an. Mit mehr Mitgliedern und mehr Personal wäre noch mehr möglich.
Lobbyismus deluxe? Meine Einordnung zur Interessenvertretung
Ich höre oft den Satz: Viele reden, am Ende ist es Lobbyismus deluxe. Nach dieser Auswertung sehe ich es genauer. Interessenvertretung gehört zur Demokratie. Wer Gesetze schreibt, braucht das Wissen derer, die sie anwenden müssen, und das Lobbyregister macht sichtbar, wer mit welchem Aufwand mitredet. Das ist ein echter Fortschritt gegenüber der Zeit vor 2022.
Lobbyismus deluxe ist für mich deshalb kein Vorwurf an einzelne Verbände, sondern eine Beschreibung der Gewichte. Auf dem Arbeitgebertag stehen Kanzler und Arbeitgeberpräsident auf einer Bühne, der Industrieverband BDI setzt fast 40 Vollzeitäquivalente für die Interessenvertretung beim Bund ein, und die Dachverbände der Sozialpartner, BDA und DGB, tauchen im Register gar nicht auf. Wer allein arbeitet, hat für so etwas weder Zeit noch Geld. Jede Stunde in Berlin ist eine Stunde ohne Umsatz.
Gleichzeitig gibt es Grund zur Zuversicht. Das Ansehen von Unternehmern steigt, laut der Bürgerbefragung von dbb und forsa von 39 Prozent im Jahr 2022 auf 48 Prozent 2026. Und die Selbstständigenverbände haben mit sehr wenig Personal schon mitgewirkt, etwa an der Senkung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung, die der VGSD zu seinen Erfolgen zählt. Die Lücke ist also keine Frage der Argumente, sondern der Organisation.
Interessenvertretung für Selbstständige: Was jetzt helfen würde
Fünf Schritte würden die Gewichte verschieben, ohne dass jemand etwas verlieren muss:
- Transparenz für alle, die an Gesetzen mitwirken. Die Ausnahme im Lobbyregistergesetz sollte für Tarifverhandlungen gelten, nicht für Stellungnahmen zu Rente oder Krankenversicherung. Bis dahin steht jedem Sozialpartner der freiwillige Eintrag offen.
- Ein fester Platz für Selbstständige. Wo Kommissionen und Fachgespräche über Rente, Krankenversicherung und Statusfeststellung beraten, gehört neben Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Vertretung der Selbstständigen an den Tisch.
- Reformen im Paket. Eine Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige gelingt zusammen mit einer rechtssicheren Statusfeststellung und Beiträgen, die sich am tatsächlichen Einkommen orientieren.
- Kammern als Bühne nutzen. Die IHKs zählen viele Kleingewerbetreibende zu ihren Mitgliedern. Ein eigener Ausschuss für Solo-Selbstständige würde ihnen dort eine hörbare Stimme geben.
- Selbst organisieren. Ein Verband mit 50.000 statt 5.000 Mitgliedern spricht anders mit einem Ministerium. Wer selbstständig ist, sollte dort Mitglied werden, wo die eigenen Themen verhandelt werden, ob im VGSD, im BVMW oder im Berufsverband der eigenen Branche.
Ich bin überzeugt: Wenn die Selbstständigen ihre Stimme bündeln, wird sie gehört. Schreibt mir gern über das Kontaktformular, wo Ihr organisiert seid und was Euch in Berlin fehlt. Ich antworte auf jede Nachricht.
Häufige Fragen
Was ist das Lobbyregister?
Das Lobbyregister ist ein öffentliches Verzeichnis des Deutschen Bundestages. Seit 2022 müssen sich dort Organisationen und Personen eintragen, die regelmäßig Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten. Sie nennen ihre Finanzierung, ihren jährlichen Aufwand für Interessenvertretung und die Zahl der Beschäftigten dafür. Am 14. Oktober 2026 umfasste es 7.005 Einträge.
Warum steht die BDA nicht im Lobbyregister?
Das Lobbyregistergesetz nimmt Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften aus, soweit sie Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nehmen (Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 7). Die DIHK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Nummer 6 ausgenommen. Ein freiwilliger Eintrag ist für beide möglich.
Wer ist Mitglied in der BDA?
Mitglieder der BDA sind 14 Landesvereinigungen und 46 Bundesfachspitzenverbände, keine einzelnen Unternehmen. 20 Fachverbände kommen aus der Industrie, 13 aus den Dienstleistungen, 5 aus dem Verkehr und je 2 aus Finanzwirtschaft, Handel, Handwerk und Landwirtschaft. Über sie sind rund eine Million Unternehmen mit etwa 30,5 Millionen Beschäftigten verbunden.
Wie viel geben Wirtschaftsverbände für Lobbyarbeit aus?
Die 749 Wirtschafts- und Gewerbeverbände im Lobbyregister melden zusammen 228 bis 235 Millionen Euro im Jahr. Unter den hier verglichenen Unternehmerverbänden liegt der BDI 2025 mit bis zu 9,56 Millionen Euro vorn, gefolgt von den Familienunternehmern mit bis zu 2,06 Millionen Euro. Unter allen 749 Wirtschaftsverbänden melden nur GDV, VDA und BDEW mehr als der BDI. Der VGSD und der Startup-Verband geben jeweils bis zu 0,18 Millionen Euro an.
Wer vertritt Solo-Selbstständige in Deutschland?
Branchenübergreifend vor allem der Verband der Gründer und Selbstständigen VGSD mit 5.369 Mitgliedern und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände BAGSV mit 31 Mitgliedsverbänden. Wer ein Gewerbe hat, ist zudem Pflichtmitglied der IHK oder, im Handwerk, der Handwerkskammer, verkammerte Freiberufler gehören ihrer Berufskammer an.
Muss ich als Selbstständiger Mitglied der IHK sein?
Wer zur Gewerbesteuer veranlagt wird und kein Handwerk betreibt, gehört automatisch seiner IHK an, Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer. Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag zahlen bis zu einem Gewerbeertrag von 5.200 Euro keinen Beitrag. Freiberufler sind nur Mitglied, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.





