Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist abgelehnt, mit 445 zu 132 Stimmen. Ich habe mich im Sommer für den Erhalt der Frist eingesetzt und freue mich über das Ergebnis. Eine Entwarnung ist es trotzdem nicht, und wer die Debatte im Plenarprotokoll nachliest, sieht auch, warum.
Stand: 9. Oktober 2026. Keine Steuerberatung, der Hinweis dazu steht am Ende.
Mehr zum Thema: Finanzen & Kryptowerte – Grundlagen, Praxis und alle Artikel an einer Stelle.
Im Juli habe ich mehreren Bundestagsabgeordneten geschrieben und um den Erhalt der einjährigen Haltefrist nach § 23 Einkommensteuergesetz gebeten. Geantwortet hat damals ein Mitglied des Finanzausschusses, das zu den Unterzeichnern genau dieses Entwurfs gehörte. Seine Antwort und meine Einwände stehen in meinem Beitrag zur Antwort aus dem Finanzausschuss. Jetzt hat das Plenum entschieden, und weil der Entwurf schon in der zweiten Beratung durchgefallen ist, ist das Verfahren beendet.
Abstimmung über die Krypto-Haltefrist: das Ergebnis je Fraktion
Die Grünen hatten namentliche Abstimmung verlangt. Abgegeben wurden 577 Stimmkarten, Enthaltungen gab es keine. Die Lager standen geschlossen:
| Fraktion | Ja | Nein |
|---|---|---|
| CDU/CSU | 0 | 198 |
| AfD | 0 | 134 |
| SPD | 0 | 112 |
| Bündnis 90/Die Grünen | 76 | 0 |
| Die Linke | 54 | 0 |
| fraktionslos | 2 | 1 |
| Gesamt | 132 | 445 |

Die ganze Debatte mit Video der Rede von Olav Gutting (CDU/CSU), den Kernaussagen aller Fraktionen und dem Ergebnis zum Antrag der Linken steht in unserem Bericht auf cryptoticker.io zur Abstimmung über die Krypto-Haltefrist.
Warum das Nein zum Grünen-Entwurf keine Entwarnung für die Haltefrist ist
Abgelehnt wurde ein Weg, nicht das Ziel. Den entscheidenden Satz der Debatte hat nicht die Opposition gesagt, sondern Parsa Marvi für die SPD. Seine Fraktion finde es „nicht gerecht, dass heute Gewinne aus Kryptowährungen nach der Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind“, und es sei richtig, Kryptogewinne der Abgeltungsteuer zu unterwerfen. Die SPD sei gewillt, den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums mit der Koalition im Bundestag zum Abschluss zu bringen.
Auf der Seite der Union hat Olav Gutting die Haltefrist als Grundentscheidung des Steuerrechts verteidigt. Fritz Güntzler hat dagegen offen gesagt, dass bei Kryptowerten über einen Wechsel zu den Kapitaleinkünften gesprochen wird, so wie früher bei Aktien: „Es wird auch in der Koalition darüber diskutiert.“ Wer das liest, weiß, wo die Mehrheit für eine Reform herkommen kann.
Diese Reform liegt seit dem 30. September als Entwurf vor. Kryptowerte wie Bitcoin und Ether sollen danach zu Einkünften aus Kapitalvermögen werden, mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ohne Haltefrist, aber nur für Käufe nach dem 31. Dezember 2026. Ab 2028 sollen die Plattformen die Steuer direkt einbehalten.
Bestandsschutz für Altbestände: der Unterschied, der für Anleger zählt
Als Unternehmer bewerte ich ein Gesetz zuerst danach, ob man sich darauf einstellen kann. Der Grünen-Entwurf hätte für Käufe ab dem 1. Januar 2026 gegolten, also rückwirkend für das laufende Jahr, in dem Menschen im Vertrauen auf die geltende Regel gekauft haben. Dazu der persönliche Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Das ist jetzt vom Tisch.
Der Regierungsentwurf setzt den Stichtag in die Zukunft. Wer bis Ende 2026 kauft, behält die Haltefrist. Das ist für mich der Punkt, an dem eine politische Entscheidung, die ich in der Sache nicht teile, trotzdem planbar wird. Wer ein hohes Einkommen hat, käme bei kurzfristigen Gewinnen mit dem festen Satz von 25 Prozent sogar günstiger weg als mit dem persönlichen Steuersatz. Teuer wird die Reform für die, die langfristig halten, und das sind gerade die Anleger, die das Steuerrecht bisher belohnen wollte.
Wo ich weiter Handlungsbedarf sehe, ist die Umsetzung. Kennt eine Plattform Kaufdatum und Kaufpreis nicht, soll sie nach dem Entwurf von einem Kauf nach dem Stichtag ausgehen und den Steuerabzug nach 50 Prozent des Verkaufserlöses bemessen. Wer seine Coins zwischen Börsen und eigener Wallet bewegt hat, und das betrifft viele Anleger, zahlt dann erst einmal zu viel und holt es sich über die Steuererklärung zurück.
Petition 201716 und Kabinett: die nächsten Termine zur Krypto-Steuer
Am Montag, dem 12. Oktober, berät der Petitionsausschuss des Bundestages ab 12 Uhr öffentlich über die Petition 201716 zum Erhalt der Haltefrist. Was die Petition verlangt, steht in meinem Beitrag zur Petition 201716. Nach dem bisherigen Zeitplan soll sich zwei Tage später das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen. Danach kommen Bundesrat und Bundestag, und erst mit der Verkündung ändert sich die Rechtslage.
Was ich aus den letzten Monaten mitnehme: Ein Brief an den eigenen Abgeordneten wird gelesen, und ein Plenarprotokoll ist ergiebiger als jede Schlagzeile. Wie man politische Zahlen selbst prüft, habe ich am Beispiel der Kryptosteuer-Schätzungen aufgeschrieben. Die Grünen rechneten mit mindestens 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen, das Finanzministerium für seinen eigenen Entwurf mit 350 Millionen Euro im Jahr bei voller Wirkung. Zwischen beiden Zahlen liegt der Faktor 14, und das bei derselben Anlageklasse.
Was Anleger jetzt sinnvoll tun können: Kaufdaten sichern
Für alle, die Kryptowerte halten, gilt bis auf Weiteres das bisherige Recht: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleiben steuerfrei, innerhalb der Frist gilt die Freigrenze von 1.000 Euro für alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres. Was in jeder denkbaren Variante der Reform hilft, ist ein lückenloser Nachweis, wann und zu welchem Preis gekauft wurde. Wer seine Transaktionshistorie heute exportiert und Bestände nach Kaufdatum ordnet, ist auf den Stichtag vorbereitet, egal wie das Gesetz am Ende aussieht.
Häufige Fragen
Hat der Bundestag die Krypto-Haltefrist abgeschafft?
Nein. Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt. Die einjährige Haltefrist nach § 23 Einkommensteuergesetz gilt weiter.
Ist die Krypto-Haltefrist damit dauerhaft sicher?
Nein. Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen eigenen Entwurf vorgelegt, nach dem Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, ohne Haltefrist mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert werden sollen. Die SPD hat in der Debatte angekündigt, diesen Entwurf mit der Koalition umsetzen zu wollen.
Was hätte der abgelehnte Grünen-Entwurf geändert?
Gewinne aus Kryptowerten, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden, wären unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert worden. Der Entwurf trug die Drucksachennummer 21/5752.
Wann entscheidet sich die Zukunft der Krypto-Haltefrist?
Erst im Gesetzgebungsverfahren zum Regierungsentwurf. Nach dem bisherigen Zeitplan befasst sich das Kabinett Mitte Oktober 2026 damit, danach folgen Bundesrat und Bundestag. Bis zur Verkündung eines Gesetzes ändert sich an der geltenden Rechtslage nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Er beschreibt die Rechtslage und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 9. Oktober 2026. Wie sich eine Reform auf den eigenen Bestand auswirkt, gehört zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.





