Im Mai 2026 wurde im Bundestag über ein Gesetzesvorhaben debattiert, dessen erwartetes Aufkommen mit bis zu 11,4 Milliarden Euro beziffert wurde. Am 8. September 2026 hat das Bundesfinanzministerium seinen eigenen Referentenentwurf zur selben Sache in die Ressortabstimmung gegeben. Er nennt 160 Millionen Euro. Das ist ein Siebzigstel. Der Fall eignet sich gut, um etwas zu zeigen, das weit über das konkrete Thema hinausgeht: wie eine einzelne Schätzung zur Grundlage einer politischen Entscheidung wird und woran man erkennt, ob eine Zahl trägt.
Ich verfolge diesen Vorgang hier seit dem Sommer. Im August habe ich an Abgeordnete des Finanzausschusses geschrieben und die Antwort von Dr. Moritz Heuberger ausgewertet, nachzulesen unter https://dennis-weidner.com/krypto-haltefrist-antwort-finanzausschuss/. Kurz darauf habe ich eingeordnet, was eine Bundestagspetition tatsächlich bewirkt und was nicht: https://dennis-weidner.com/petition-201716-krypto-haltefrist/. In der ersten dieser beiden Veröffentlichungen steht eine eigene Rechnung, die inzwischen überprüfbar geworden ist.
Mehr zum Thema: Finanzen & Kryptowerte – Grundlagen, Praxis und alle Artikel an einer Stelle.
Deshalb schreibe ich diesen Text: nicht um recht zu behalten, sondern weil sich an einem abgeschlossenen Fall zeigen lässt, welche Prüfschritte funktionieren und welche nicht.
Der Vorgang in fünf Zeilen
| Datum | Wer | Erwartetes Aufkommen |
|---|---|---|
| 2025 | Frankfurt School Blockchain Center, Studie | bis 11,4 Milliarden Euro |
| 29.04.2026 | Eckwertebeschluss der Bundesregierung | 2 Milliarden Euro |
| 05.05.2026 | Gesetzentwurf im Bundestag, Drucksache 21/5752 | mindestens 5 Milliarden Euro |
| 06.07.2026 | Kabinettsbeschluss, inklusive Finanzkriminalität | 1 Milliarde Euro |
| 08.09.2026 | Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums | 160 Millionen Euro |
Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen keine neuen Erkenntnisse über den Markt. Es liegt dazwischen, dass ein Fachreferat rechnen musste, statt zu schätzen.
Was an der hohen Zahl von Anfang an prüfbar war
Die Studie, aus der die 11,4 Milliarden stammen, arbeitet mit einer Hochrechnung: Anzahl der Anleger, geschätztes Volumen, unterstellter Anteil steuerfrei realisierter Gewinne. Jeder dieser drei Werte ist eine Annahme. Multipliziert man drei Annahmen, multiplizieren sich auch ihre Fehler.
Der Bitcoin Bundesverband hat dazu im Sommer fünfzehn Fragen gestellt, unter anderem nach der Herkunft der Daten, nach der Repräsentativität der Stichprobe, nach unterstellten Verhaltensanpassungen und nach Fehlermargen. Der Kernsatz dieses Katalogs beschreibt einen allgemeinen Maßstab: Je größer die politische Wirkung einer Zahl, desto höher der Anspruch an ihre Transparenz. Die Fragen sind bis heute unbeantwortet.
Das ist die erste Lehre, und sie gilt für jede Zahl in jeder Entscheidungsvorlage: Eine Zahl ohne offengelegte Methode ist keine Messung, sondern eine Behauptung mit Nachkommastelle.
Die Gegenprobe, die niemand machen wollte
Es gab die ganze Zeit einen Realtest. Österreich hat die Haltefrist für Kryptowerte bereits 2022 abgeschafft. Seit Anfang 2024 führen die Dienstleister dort die Kapitalertragsteuer direkt ab, es gibt also einen amtlich erfassten Istwert statt einer Hochrechnung. Er lag 2024 bei 33,8 Millionen Euro.
Rechnet man das über die Bevölkerungsrelation auf Deutschland hoch, landet man bei ungefähr 300 Millionen Euro. Diese Rechnung habe ich am 12. August 2026 aufgeschrieben, vier Wochen bevor das Ministerium seine eigene Zahl nannte. Sie liegt heute bei 160 Millionen Euro für das erste Jahr und rund 350 Millionen bis 2031.
Die Hochrechnung war nicht besonders klug. Sie war nur billig: Sie ersetzte drei Annahmen durch einen gemessenen Wert aus einem vergleichbaren Land und eine einzige, offen benannte Übertragung. Das ist die zweite Lehre: Eine schlechte Messung aus der Wirklichkeit schlägt eine gute Schätzung vom Schreibtisch. Wer eine Zahl prüfen will, sucht zuerst nach jemandem, der die Sache schon gemacht hat.
Warum die hohe Zahl trotzdem gewirkt hat
Eine Zahl muss nicht stimmen, um zu wirken. Sie muss nur früh im Verfahren stehen und unwidersprochen bleiben. Die 11,4 Milliarden wurden in der Ausschussberatung im Mai zitiert, sie standen in Zeitungen, sie strukturierten die Debatte. Als das Ministerium im September seine eigene Rechnung vorlegte, war die politische Entscheidung im Grundsatz längst gefallen.
Für die eigene Arbeit folgt daraus ein unbequemer Punkt. Wer eine Zahl weitergibt, macht sie für den nächsten in der Kette zur Messlatte. Ich habe das in meinen eigenen Projekten mehrfach beobachtet: Eine Zahl, die als grobe Orientierung entsteht, taucht zwei Wochen später als Zielvorgabe wieder auf, ohne dass jemand die Umwandlung bemerkt hätte. Deshalb gehört an jede weitergegebene Zahl ihr Erhebungsdatum und ihre Methode, und zwar in denselben Satz.
Was das für Entscheidungen im Unternehmen bedeutet
Politische Rahmenbedingungen sind für Investitionsentscheidungen oft wichtiger als der Markt selbst. Wer eine Anlage baut, eine Förderung einplant oder ein Geschäftsmodell auf eine angekündigte Regelung stützt, rechnet mit Zahlen, die den gleichen Weg genommen haben wie die 11,4 Milliarden. Drei Prüffragen haben sich bei mir bewährt:
- Wer hat die Zahl erhoben, und wovon lebt er? Nicht als Verdacht, sondern als Einordnung. Eine Studie, ein Verband und ein Ministerium haben unterschiedliche Aufgaben, und das sieht man ihren Zahlen an.
- Gibt es irgendwo einen Istwert statt einer Schätzung? Ein anderes Bundesland, ein anderes Land, ein Vorjahr, ein Pilotprojekt. Ein gemessener Wert aus einem ähnlichen Fall schlägt jede Modellrechnung.
- Was müsste zutreffen, damit die Zahl falsch ist? Wer diese Frage nicht beantworten kann, hat die Zahl nicht verstanden, sondern nur gelesen.
Zum Sachstand
In der Sache selbst ist nichts entschieden. Der Referentenentwurf ist die Arbeitsfassung eines Fachreferats und steht in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Vor ihm liegen die Anhörung der Verbände, der Kabinettsbeschluss, drei Lesungen im Bundestag und der Bundesrat.
Inhaltlich ist der Entwurf an mehreren Stellen maßvoller als das, was im Mai zur Abstimmung stand: Er sieht 25 Prozent Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 45 Prozent vor, er erlaubt die Verrechnung mit Verlusten aus Wertpapieren, und sein Stichtag liegt in der Zukunft statt in der Vergangenheit. Bestände, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, blieben nach dem Entwurfsstand in der heutigen Regelung.
Die Frage, die bleibt, ist eine der Verhältnismäßigkeit. Ein Vorhaben, das die steuerliche Systematik einer ganzen Anlageklasse ändert, soll im ersten Jahr 160 Millionen Euro einbringen. Der Haushalt, für den es gedacht ist, hat ein Volumen von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro im Kernhaushalt. Das sind rund zwölf Stunden Neuverschuldung. Über diese Verhältnisse kann man politisch unterschiedlicher Meinung sein. Man sollte sie nur kennen, bevor man es ist.
Was ich zu diesem Thema sonst veröffentlicht habe
Der Vorgang zieht sich über mehrere Monate, deshalb hier die Beiträge im Zusammenhang:
- Krypto-Haltefrist: Was der Gesetzentwurf wirklich vorsieht vom 12. August 2026, mit der Auswertung der Antwort aus dem Finanzausschuss und der Österreich-Hochrechnung: https://dennis-weidner.com/krypto-haltefrist-antwort-finanzausschuss/
- Petition 201716: Was eine Bundestagspetition bewirkt vom 13. August 2026, zur Frage, was ein erreichtes Quorum auslöst und was nicht: https://dennis-weidner.com/petition-201716-krypto-haltefrist/
- Krypto zum Jahresende: Muster, die sich wiederholen, zu Steuerverkäufen, dünnem Feiertagsvolumen und Rebalancing zum Jahreswechsel: https://dennis-weidner.com/krypto-jahresende-muster/
- Die laufende Berichterstattung zur Sache selbst steht auf CryptoTicker, zuletzt die Einordnung der Aufkommenszahl in den Bundeshaushalt: https://cryptoticker.io/de/kryptosteuer-160-millionen-bundeshaushalt/
Quellen
- Deutscher Bundestag, Einbringung des Bundeshaushalts 2027 am 8. September 2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-einbringung-1194744
- Bundestagsdrucksache 21/5752: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf
- Bitcoin Bundesverband, Fragenkatalog zur 11,4-Milliarden-Schätzung: https://bitcoin-bundesverband.de/die-114-milliarden-euro-frage/
- Angaben zum Referentenentwurf nach der Berichterstattung vom 8. September 2026; der Volltext ist bislang nicht amtlich veröffentlicht.
Dieser Beitrag ist keine Steuer- und keine Anlageberatung.





