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Krawalle nach den Gen-Z-Demos: Wer ist zuständig, wer zahlt, und wer hat geantwortet?

Krawalle nach den Gen-Z-Demos: Wer ist zuständig, wer zahlt, und wer hat geantwortet?

Eine Stelle, die für ganz Deutschland zusammenführt, was die Krawallnacht vom 31. Oktober gekostet hat, hat mir bisher niemand genannt. Am 1. November habe ich 24 Adressen bei Bund, Ländern, Polizei und Stadt angeschrieben. Nach 48 Stunden hatten sich neun Stellen gemeldet: Sechs verwiesen weiter, zwei bestätigten den Eingang, und eine lieferte Zahlen, die Polizei Hamburg. Die Frist läuft noch bis zum 10. November. Hier steht, wer was geantwortet hat, wer wofür zuständig ist und wer die Rechnung trägt. Die Veranstalter von „Gen Z regelt“ haben sich von der Gewalt distanziert, in Frankfurt blieb die Demonstration mit rund 8.000 Menschen laut hessenschau weitgehend friedlich.

Krawalle nach den Gen-Z-Demos: Das Wichtigste zur Zuständigkeit

  • 24 Adressen, 9 Rückmeldungen: Das ist der Stand 48 Stunden nach meiner Anfrage vom 1. November, die Frist endet am 10. November.
  • 6 Verweise: Bundestag, zwei Landtage, Berliner Senat, Stadt und Ordnungsamt Frankfurt nennen jeweils eine andere Stelle als zuständig.
  • 1 Bilanz mit Zahlen: Die Polizei Hamburg meldet 129 vorläufige Festnahmen und inzwischen 42 verletzte Beamte, zunächst waren es 12.
  • 2. bis 4. Dezember: Dann tagt die Innenministerkonferenz unter Hamburger Vorsitz, das ist der naheliegende Ort für eine Gesamtbilanz.
  • 65 bis 100 Prozent: So hoch sind laut Handelsverband Hessen die Umsatzverluste einzelner Betriebe in Frankfurt.
  • 20. November: Über Auflagen oder ein Verbot der nächsten Demonstrationen entscheidet die Versammlungsbehörde vor Ort, nicht der Bund.

Presseanfrage zu den Krawallen nach den Gen-Z-Demos: Was ich gefragt habe

Nach meinem ersten Beitrag zu den Krawallen habe ich am 1. November zwischen 15:39 und 15:43 Uhr vier Anfragen verschickt: an das Bundesinnenministerium und den Innenausschuss des Bundestags, an die Pressestellen und innenpolitischen Sprecher der fünf Bundestagsfraktionen, an Innenministerien und Landtage in Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie an die Polizei in Frankfurt, Hamburg, Köln und Berlin und an die Stadt Frankfurt.

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Die Fragen waren schlicht: Wie viele Kräfte waren im Einsatz, was hat das gekostet, wie hoch ist der Schaden, wer wurde festgenommen, und was passiert am 20. November? Angekündigt hatte ich auch, die Antworten zu veröffentlichen. Das tue ich hier, Namen und Durchwahlen sind geschwärzt, denn es geht um die Stellen und nicht um die Menschen, die dort arbeiten.

Antworten auf die Presseanfrage: Die ersten 48 Stunden

Bis Dienstag, 3. November, 15:43 Uhr, sah das so aus:

EingangStelleAntwortArt
1.11., 15:49Polizei BerlinEingang, umfangreiche Anfragen können mehrere Tage dauernAutomatische Antwort
1.11., 18:09Stadt FrankfurtFragen 1 bis 5 an die Polizei, zu Frage 6 die Pressemitteilung der StadtVerweis, Teilantwort
2.11., 02:55Senat Berlin, Inneres und SportAn die Polizei Berlin wendenVerweis
2.11., 08:25Ordnungsamt FrankfurtFragen 1 bis 5 an die Polizei, Frage 6 an die städtische PressestelleVerweis
2.11., 10:45Hessischer LandtagAn das Innenministerium, Hinweis auf Berichtsantrag und SitzungstermineVerweis mit Hinweisen
2.11., 11:25Landtag Nordrhein-WestfalenAn das Innenministerium, Ermittlungen an die StaatsanwaltschaftenVerweis
2.11., 12:50Bundestag, PressereferatFragen fallen in den Bereich der BundesregierungVerweis
2.11., 13:47Polizei FrankfurtEingang, bemüht um die FristEingangsbestätigung
2.11., 14:23Polizei HamburgVorläufige Bilanz mit ZahlenAntwort

Noch keine Rückmeldung hatte ich zu diesem Zeitpunkt vom Bundesinnenministerium, von den Innenministerien in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, von der Polizei Köln und von keiner der fünf Bundestagsfraktionen. Die Frist bis 10. November läuft, und ich trage nach, was kommt. Am 4. November habe ich alle Stellen noch einmal gezielt nachgefragt und zusätzlich das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Staatsanwaltschaften in Frankfurt, Köln, Hamburg und Berlin, die Parlamente in Hamburg und Berlin, den Deutschen Städtetag, den Versicherungsverband GDV und den Handelsverband Deutschland angeschrieben.

Nachtrag vom 4. November: Wer seither geantwortet hat

Seit dem Stand oben haben weitere Stellen geantwortet. Die Polizei Hamburg meldet inzwischen 42 verletzte Beamte, zunächst waren es 12. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums nennt nach ersten vorläufigen Berichten landesweit 72 Personen in Gewahrsam, drei vorläufige Festnahmen, 397 Strafverfahren, 1.013 Platzverweise und 37 verletzte Beamte und schreibt: „Grundsätzlich erhebt die Polizei keine Gesamtkosten zu Einsätzen.“ Das Ordnungsamt Frankfurt bestätigt, dass die Entscheidung über die für den 20. November angezeigte Versammlung bei der Versammlungsbehörde im Ordnungsamt liegt. Der Vorsitz der Innenministerkonferenz stellt für den 25. November voraussichtlich eine Vorab-Mitteilung in Aussicht. Noch nicht geantwortet haben Bundesinnenministerium, Bundeskriminalamt, Innenministerium Hessen, Polizei Köln, die Staatsanwaltschaften Hamburg und Berlin und die fünf Bundestagsfraktionen, die Frist läuft bis zum 10. November.

Wer auf wen verweist: Die Antworten von Bundestag, Landtagen und Stadt im Wortlaut

Jede dieser Antworten ist für sich genommen richtig. Der Landtag führt keine Einsatzstatistik, die Stadt keine Festnahmeliste. Der Hessische Landtag hat mir sogar sehr konkret geholfen. Der Befund liegt in der Summe: Wer die Kette abläuft, kommt von oben nach unten immer eine Stelle weiter und landet bisher bei einzelnen Polizeipräsidien, noch nicht bei einem Gesamtbild. Ob die Innenministerien mehr haben, zeigt sich bis zum 10. November.

E-Mail des Pressereferats des Deutschen Bundestags vom 2. November 2026: Die Fragen fielen in den Bereich der Bundesregierung, die bereits angeschrieben sei. Namen und Telefonnummern sind geschwärzt.
Der Bundestag verweist auf die Bundesregierung.
E-Mail des Hessischen Landtags vom 2. November 2026: Verweis auf das Innenministerium, Hinweis auf den dringlichen Berichtsantrag der Grünen und die nächste Ausschusssitzung am 25. November. Namen und Telefonnummern sind geschwärzt.
Der Hessische Landtag verweist auf das Innenministerium und nennt den nächsten Schritt im Parlament.
E-Mail des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2026: Dem Landtag lägen die Informationen nicht vor, Verweis auf das Innenministerium und die Staatsanwaltschaften. Namen und Telefonnummern sind geschwärzt.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen verweist auf Ministerium und Staatsanwaltschaften.
E-Mail der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 2. November 2026, 2:55 Uhr: Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Polizei Berlin. Telefonnummer geschwärzt.
Der Berliner Senat verweist auf die Polizei Berlin.
E-Mail des Presse- und Informationsamts der Stadt Frankfurt vom 1. November 2026: Für die Fragen 1 bis 5 sei die Polizei Frankfurt zuständig, zu Frage 6 folgt die Pressemitteilung der Stadt.
Die Stadt Frankfurt verweist für Einsatzfragen auf die Polizei.
E-Mail des Ordnungsamts Frankfurt vom 2. November 2026: Die Fragen 1 bis 5 gingen an die Polizei, Frage 6 an die gesamtstädtische Pressestelle. Name und Telefonnummer sind geschwärzt.
Das Ordnungsamt Frankfurt verweist auf Polizei und städtische Pressestelle.

Polizei Hamburg und Polizei Frankfurt: Was die Einsatzbehörden antworten

Die Antwort, die ich mir von allen gewünscht hätte, kam 22 Stunden und 40 Minuten nach der Anfrage von der Leitung der Pressestelle der Polizei Hamburg. Sie nennt nach vorläufigem Stand 129 vorläufige Festnahmen und acht Ingewahrsamnahmen, unter 120 der Festgenommenen 43 Minderjährige und 77 Erwachsene, dazu 85 Aufenthaltsverbote, 18 Platzverweise, rund 40 Strafanzeigen und zwölf verletzte Beamte. Sie sagt auch offen, was noch nicht geht: Die Auswertung läuft, und zu künftigen Demonstrationen sei noch keine valide Lagebeurteilung möglich. Das ist genau der Ton, der Vertrauen schafft.

E-Mail der Polizei Hamburg vom 2. November 2026 mit vorläufiger Bilanz: 129 vorläufige Festnahmen, acht Ingewahrsamnahmen, 43 Minderjährige, 77 Erwachsene, 85 Aufenthaltsverbote, 18 Platzverweise, rund 40 Strafanzeigen, zwölf verletzte Beamte. Name und Telefonnummer sind geschwärzt.
Die Polizei Hamburg liefert als erste der angeschriebenen Stellen eine Bilanz.

Die Polizei Frankfurt hat bestätigt, dass sie sich um die Frist bemüht und sie vielleicht nicht halten kann. Das verstehe ich gut, in Frankfurt meldet die hessenschau 100 verletzte Polizisten und mehr als 50 Festnahmen. Mir ist wichtiger, dass die Antwort kommt, als wann sie kommt.

E-Mail der Pressestelle des Polizeipräsidiums Frankfurt vom 2. November 2026: Eingang bestätigt, man bemühe sich um die Frist und bitte um Verständnis, falls die Antwort später komme. Namen und Telefonnummern sind geschwärzt.
Die Polizei Frankfurt bestätigt den Eingang.

Wer bei Krawallen in Deutschland wofür zuständig ist

Die Polizei ist in Deutschland Ländersache, das folgt aus Artikel 30 des Grundgesetzes. Der Bund betreibt Bundespolizei und Bundeskriminalamt, führt aber keinen Einsatz der Landespolizei. Abgestimmt wird über die Innenministerkonferenz, deren Vorsitz 2026 bei Hamburgs Innensenator Andy Grote liegt. Bundesweit zusammen laufen Meldungen vor allem bei politisch motivierten Straftaten: Die Landeskriminalämter melden sie an das Bundeskriminalamt. Eine Gesamtrechnung aus Schäden und Einsatzkosten ist das nach dieser Beschreibung nicht.

Schaubild der Zuständigkeiten bei Krawallen in Deutschland in vier Ebenen: Bund mit Bundestag, Bundesinnenministerium, Bundespolizei und Bundeskriminalamt; Innenministerkonferenz zur Abstimmung; Land mit Innenministerium, Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft; vor Ort Versammlungsbehörde und Stadt. Darunter, wer welche Kosten trägt, und der Hinweis, dass keine genannte Stelle die Gesamtrechnung zusammenführt.

Aus den Antworten und den Gesetzen ergibt sich, mit welcher Frage man wo richtig ist:

StelleRichtig fürFalsche Adresse für
PolizeipressestelleEinsatzbilanz, Festnahmen, verletzte Beamte, HinweisePolitische Bewertung, Kosten des Landes
StaatsanwaltschaftZahl und Stand der ErmittlungsverfahrenEinsatzplanung
Innenministerium, SenatLandesweite Zahlen, Kosten, Konsequenzen, Haltung der RegierungEinzelne Strafverfahren
LandtagSitzungstermine, Drucksachen, BerichtsanträgeEinsatzzahlen
BundestagAusschusstermine, parlamentarische VorgängeFragen an die Bundesregierung
BundesinnenministeriumBundespolizei, Bundeskriminalamt, Haltung der BundesregierungEinsätze der Landespolizei
StadtSchäden an städtischem Eigentum, Hilfe vor OrtPolizeifragen
VersammlungsbehördeAngezeigte Versammlungen, Auflagen, VerboteStrafverfahren
FraktionenPolitische Bewertung, eigene parlamentarische AnfragenAmtliche Zahlen

Die Presse hat gegenüber Behörden einen Auskunftsanspruch, gegenüber dem Bund unmittelbar aus dem Grundgesetz, gegenüber den Ländern aus ihren Pressegesetzen. Er reicht aber nur so weit, wie eine Information vorhanden ist. Dort könnte der blinde Fleck liegen: Was niemand zusammenträgt, muss auch niemand herausgeben.

Wer die Kosten der Krawalle nach den Gen-Z-Demos trägt

Den Einsatz der Landespolizei bezahlt der Landeshaushalt, also wir als Steuerzahler. Kommt die Bundespolizei zur Hilfe, trägt das anfordernde Land nach § 12 Absatz 4 des Bundespolizeigesetzes in der Regel die Mehrkosten, so steht es seit der Neufassung vom Oktober 2026, die Regel gab es schon vorher. In den Jahren 2015 bis 2018 hat die Bundespolizei den Ländern dafür zwischen 1,5 und 5,2 Millionen Euro im Jahr in Rechnung gestellt. Die Bremer Gebühr, die das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 gebilligt hat, gilt für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen, etwa Hochrisikospiele im Fußball. Demonstrationen fallen nicht darunter.

Feuerwehr, Reinigung und öffentliche Einrichtungen laufen über die Stadt, in Berlin und Hamburg also ebenfalls über das Land. Geplünderte Läden und eingeschlagene Scheiben bleiben zuerst beim Händler und bei seiner Versicherung, und die zahlt bei inneren Unruhen nur mit passender Police, wie ich auf gruenderfreunde.de für Händler und Gastronomen beschrieben habe. Der Handelsverband Hessen meldet Umsatzverluste von 65 bis 100 Prozent bei einzelnen Betrieben und fordert eine Härtefallregelung. Die Stadt Frankfurt verspricht schnelle Hilfe und verweist zuerst auf die Versicherungen.

Addiert man das alles, kommt eine Summe heraus, die für diese Nacht bisher niemand ausweist. Dabei ist genau diese Summe die Grundlage für jede ehrliche Debatte über Auflagen, Prävention und Strafen.

Seid Ihr Händler, Gastronom oder Autobesitzer und habt in dieser Nacht einen Schaden erlitten? Schreibt mir über das Kontaktformular, ich antworte auf jede Nachricht.

Wer die Demonstrationen am 20. November verbieten kann

Zuständig ist die Versammlungsbehörde vor Ort, und über ihre Entscheidung urteilen am Ende Gerichte. Wer das ist, regelt jedes Land selbst: In Hamburg und Berlin ist es die Polizei, in Nordrhein-Westfalen die Kreispolizeibehörde, in Hessen die kommunale Ordnungsbehörde. Eine Bundesbehörde, die Demonstrationen in ganz Deutschland untersagen könnte, gibt es nicht.

Demonstrationen werden in Deutschland auch nicht zugelassen. Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, unter freiem Himmel kann das durch Gesetz beschränkt werden. Die Versammlungsgesetze verlangen deshalb, eine Demonstration unter freiem Himmel vorher anzumelden, meist spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe. Eine Erlaubnis braucht sie nicht. Die Behörde kann Auflagen machen und als letztes Mittel verbieten. Hessens Innenminister Roman Poseck hat öffentlich infrage gestellt, ob die Versammlungen am 20. November so stattfinden können, ein Rechtswissenschaftler warnt in demselben Bericht vor schnellen Verbotsforderungen. Das Ordnungsamt Frankfurt habe ich gefragt, ob es dort die Versammlungsbehörde ist und was bis wann entschieden wird.

Was der Bundestag und die Innenministerkonferenz jetzt tun können

Der Bundestag hat ein einfaches Werkzeug: Jede Fraktion kann die Bundesregierung per Kleiner Anfrage nach den Einsatzkosten des Bundes und nach dem fragen, was die Länder gemeldet haben. Genau danach habe ich alle fünf Fraktionen gefragt. Ihre Antworten stelle ich nebeneinander, sobald sie vorliegen.

Meine Forderung als Unternehmer ist schlicht: Nach jeder Krawallnacht, die mehrere Länder trifft, gehört binnen 30 Tagen eine öffentliche Gesamtbilanz auf den Tisch, mit Einsatzkräften, Kosten, Verletzten, Schäden, Verfahren und der Frage, wer was bezahlt. Die Innenministerkonferenz kann das am 2. bis 4. Dezember in Hamburg beschließen, umsetzen müssten es die Länder. Jedes Unternehmen würde einen solchen Schaden beziffern. Für den Staat, also für unser Steuergeld, sollte dasselbe gelten.

Das Muster kenne ich übrigens aus einer anderen Recherche: Auch bei den Finanzämtern verweist das Bundesfinanzministerium für Zahlen auf die Länder. Wie wenig sich dort von außen prüfen lässt, ordnet mein Beitrag zur Kontrolle der Finanzämter ein. Warum ich mich als Unternehmer überhaupt in solche Debatten einmische, steht unter Unternehmer und Politik, weitere Beiträge findet Ihr unter Politik und Gesellschaft.

Häufige Fragen zur Zuständigkeit bei Krawallen

Wer ist in Deutschland für Polizeieinsätze bei Demonstrationen zuständig?

Die Länder. Die Landespolizei führt den Einsatz, das Innenministerium oder der Senat führt die Polizei. Die Bundespolizei hilft auf Anforderung, die Innenministerkonferenz stimmt die Länder ab.

Gibt es eine bundesweite Stelle für Zahlen zu den Krawallen nach den Gen-Z-Demos?

Genannt wurde mir bisher keine. Politisch motivierte Straftaten laufen beim Bundeskriminalamt zusammen, eine Gesamtrechnung aus Einsatzkosten und Schäden ist das nach der veröffentlichten Beschreibung nicht. Die Innenministerkonferenz wäre der naheliegende Ort, um sie zusammenzuführen.

Wer bezahlt den Polizeieinsatz bei Krawallen?

Das Land aus dem Landeshaushalt, also die Steuerzahler. Mehrkosten der Bundespolizei trägt in der Regel das anfordernde Land. Die vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Bremer Gebühr gilt für gewinnorientierte Großveranstaltungen, Demonstrationen fallen nicht darunter.

Wer kann eine Demonstration verbieten?

Die Versammlungsbehörde vor Ort, je nach Land die kommunale Ordnungsbehörde oder die Polizei. Ein Verbot ist das letzte Mittel und kann vor Gericht überprüft werden. Eine bundesweite Verbotsbehörde gibt es nicht.

Müssen Behörden auf Presseanfragen antworten?

Grundsätzlich ja, die Presse hat gegenüber Behörden einen Auskunftsanspruch. Er gilt für vorhandene Informationen und schließt nicht ein, dass eine Behörde neue Statistiken erstellt. Bundestagsfraktionen gehören nicht zur öffentlichen Verwaltung und antworten freiwillig.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner & Friends. Unser Team in Berlin-Mitte unterstützt Unternehmen bei Strategie, Wachstum und Umsetzung. Zur Website →

Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.

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