Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Unternehmer, der online Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließt, einen Widerrufsbutton anbieten: eine Funktion mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“, einen zweiten Schritt „Widerruf bestätigen“ und eine sofortige Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Grundlage ist der neue § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Die Pflicht trifft auch Marktplatzhändler und Verkäufer in Live-Auktionen, denn die Ausnahme für Versteigerungen gilt online nicht.
Stand: 25. September 2026. Keine Rechtsberatung, der Hinweis dazu steht am Ende.
Mehr zum Thema: E-Commerce & Live-Commerce – Grundlagen, Praxis und alle Artikel an einer Stelle.
Was der Widerrufsbutton ist und seit wann er Pflicht ist
Der Widerrufsbutton ist die Gegenrichtung zum Kaufen-Knopf. Wer einen Vertrag mit zwei Klicks schließen kann, soll ihn mit zwei Klicks widerrufen können. Das steht fast wörtlich in Erwägungsgrund 37 der Richtlinie (EU) 2023/2673: Verbraucher sollen einen Vertrag „ebenso leicht widerrufen“ können, wie sie ihn abschließen. Die Richtlinie ergänzt die Verbraucherrechte-Richtlinie um einen Artikel 11a. Ihr eigentliches Thema sind Finanzdienstleistungen im Fernabsatz, der Button gilt aber für alle Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht, also auch für den Kauf einer Sammelkarte, eines Pullovers oder eines Kurses.
Deutschland hat die Umsetzungsfrist vom 19. Dezember 2025 verpasst. Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts wurde am 3. Februar 2026 ausgefertigt und am 5. Februar 2026 verkündet. Der Teil mit dem Button trat pünktlich zum europäischen Geltungsbeginn in Kraft, am 19. Juni 2026. Eine Übergangsfrist für bestehende Shops gibt es nicht.

Widerrufsbutton Pflicht: die Bestandteile nach § 356a BGB
Was der Button können muss, regelt § 356a BGB in fünf Absätzen. Dazu kommt eine Änderung im Einführungsgesetz zum BGB, die die Widerrufsbelehrung betrifft. Die Tabelle fasst die Pflichten mit Fundstelle zusammen.
| Pflicht | Was konkret verlangt ist | Norm |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche, dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu | § 356a Abs. 1 S. 1, § 312g Abs. 1 BGB |
| Beschriftung | Gut lesbar „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung | § 356a Abs. 1 S. 2 BGB |
| Platzierung | Während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben, leicht zugänglich | § 356a Abs. 1 S. 3 BGB |
| Angaben | Name, Angaben zum Vertrag oder zum Teil des Vertrags, Kontaktweg für die Bestätigung, „ohne Weiteres“ einzugeben oder zu bestätigen | § 356a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB |
| Zweiter Schritt | Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend | § 356a Abs. 3 BGB |
| Eingangsbestätigung | Unverzüglich auf dauerhaftem Datenträger, etwa per E-Mail, mit Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs | § 356a Abs. 4 BGB |
| Fristwahrung | Rechtzeitig ist, was vor Fristende über den Button abgeschickt wurde | § 356a Abs. 5 BGB |
| Belehrung | Hinweis auf Bestehen und Platzierung der Funktion, neuer Mustertext im Gestaltungshinweis 3 | Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB, Anlage 1 |
| Sanktion | Bußgeld bei weitverbreiteten Verstößen, bis 50.000 Euro oder bis 4 Prozent des Jahresumsatzes | Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a, § 2 EGBGB |
Zwei Punkte werden beim Umbau leicht übersehen. Erstens darf der Kunde einen Teil des Vertrags widerrufen, der Button muss also bei einer Sammelbestellung die einzelne Position anbieten können. Zweitens soll ein eingeloggter Kunde nach Erwägungsgrund 37 der Richtlinie seine Daten nicht noch einmal eintippen müssen. Ein Formular, das nach der Bestellnummer fragt, obwohl die Bestellung im Kundenkonto angezeigt wird, erfüllt den Wortlaut, verfehlt aber den Zweck.
Für wen der Widerrufsbutton gilt: Shops, Marktplatzhändler, Apps
Der Widerrufsbutton gilt für jeden Unternehmer, der über eine Website oder eine App Verträge mit Verbrauchern schließt, denen ein Widerrufsrecht zusteht. Anders als der Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist er nicht auf Abos und Dauerschuldverhältnisse beschränkt und kennt keine Ausnahme für Finanzdienstleistungen. Verkäufe zwischen Privatleuten betrifft er nicht, weil dort kein Widerrufsrecht besteht.
Heikel ist der Marktplatz. Das Gesetz sagt, der Unternehmer „hat sicherzustellen“, dass der Verbraucher widerrufen kann. Gemeint ist der Verkäufer, nicht der Betreiber. Wer bei Amazon, eBay, TikTok Shop oder einer Live-Shopping-App verkauft, haftet also für eine Oberfläche, die er nicht programmiert. Er muss prüfen, ob die Plattform die Funktion anbietet, und sie notfalls vertraglich einfordern. Für Apps gibt die Richtlinie eine klare Linie vor: Wer im Browser gekauft hat, darf nicht gezwungen werden, für den Widerruf eine App zu laden.
Widerrufsfunktion im Onlineshop und Widerrufsfrist: was ein Fehler kostet
Ein fehlender Button verlängert die Widerrufsfrist nicht automatisch. Eine unvollständige Widerrufsbelehrung kann es aber. Nach § 356 Abs. 3 BGB beginnt die Frist erst, wenn der Unternehmer nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB belehrt hat. Genau diese Vorschrift verlangt seit dem 19. Juni 2026 auch den Hinweis auf Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion. Wer seine Belehrung nicht angepasst hat, riskiert nach dem Wortlaut, dass die Frist gar nicht anläuft. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.
| Beispiel: Ware erhalten am Dienstag, 20.10.2026 | Rechnung | Letzter Tag für den Widerruf |
|---|---|---|
| Belehrung korrekt, mit Hinweis auf den Button | 14 Tage ab dem Folgetag (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB) | Dienstag, 03.11.2026 |
| Belehrung ohne den Pflichthinweis | 12 Monate plus 14 Tage (§ 356 Abs. 4 S. 1 BGB) | Mittwoch, 03.11.2027 |
Aus 14 Tagen werden so 379 Tage, in denen ein Kunde eine Karte zurückgeben kann, deren Marktpreis sich längst bewegt hat. Das ist bei Sammelkarten das teuerste Risiko, teurer als jedes Bußgeld.
Das Bußgeld selbst ist für kleine Händler eher theoretisch. Art. 246e § 2 EGBGB sieht bis zu 50.000 Euro vor, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent des Umsatzes. Verhängen darf es das Bundesamt für Justiz aber nur im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsaktion der EU-Verbraucherschutzbehörden gegen weitverbreitete Verstöße. Realistischer ist die Abmahnung: Ich rechne damit, dass Mitbewerber und Verbände fehlende oder falsch beschriftete Buttons als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG verfolgen, sobald sich automatisiert danach suchen lässt.
Widerrufsbutton bei Sammelkarten und Live-Auktionen
Bei Live-Auktionen gilt der Widerrufsbutton genauso wie im Shop, weil die Versteigerungsausnahme online nicht greift. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nimmt nur „öffentlich zugängliche Versteigerungen“ vom Widerrufsrecht aus, bei denen die Verbraucher persönlich anwesend sind oder die Möglichkeit dazu haben. Die Verbraucherrechte-Richtlinie sagt in Erwägungsgrund 24 ausdrücklich, dass Online-Plattformen für Versteigerungen nicht darunter fallen. Der Bundesgerichtshof hatte schon 2004 für eBay entschieden, dass Internetauktionen gewerblicher Verkäufer widerrufbar sind (VIII ZR 375/03).
Für den Live-Commerce heißt das: Wer als gewerblicher Verkäufer in einem Stream eine Karte versteigert, schließt einen Fernabsatzvertrag, der Käufer kann ihn 14 Tage lang widerrufen, und die App braucht dafür den Button. Das Tempo des Formats ändert daran nichts. Wie sich die Plattformen in diesem Markt unterscheiden, habe ich in Live-Shopping für Sammelkarten zusammengetragen.
Widerrufsbutton umsetzen: meine Einschätzung als Live-Commerce-Betreiber
Ich baue mit SLABHIT eine Live-Commerce-Plattform für Sammelkarten, die Frage stellt sich für mich also nicht abstrakt. Aus meiner Sicht gehört der Button in die Bestellübersicht jeder einzelnen Auktion, nicht in eine Hilfeseite. Ein Käufer, der an einem Abend fünf Lose gewinnt, muss jedes einzeln widerrufen können, und die Bestätigungs-Mail mit Zeitstempel ist gleichzeitig der Beleg, den der Verkäufer im Streit braucht. Wie wir die Auktionsformate aufgebaut haben, steht im Beitrag zum SLABHIT-Launch.
Ich würde drei Dinge in dieser Reihenfolge prüfen: die Widerrufsbelehrung auf den neuen Gestaltungshinweis 3, weil dort die Frist hängt; den Button selbst mit beiden Beschriftungen und der automatischen Bestätigung; und bei Marktplätzen die schriftliche Zusage des Betreibers. Wer den Bestellweg ohnehin wegen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anfasst, baut den Button am besten im selben Durchgang. Weitere Themen rund um den Onlinehandel sammle ich unter E-Commerce und Live-Commerce.
Häufige Fragen
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. An diesem Tag trat § 356a BGB in Kraft, eingeführt durch das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Eine Übergangsfrist für bestehende Onlineshops gibt es nicht.
Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?
Der erste Schritt mit „Vertrag widerrufen“, der zweite mit „Widerruf bestätigen“, jeweils oder mit einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung. Beide müssen gut lesbar sein.
Brauchen Händler auf Amazon oder eBay einen eigenen Widerrufsbutton?
Die Pflicht trifft den Verkäufer, nicht die Plattform. Er muss sicherstellen, dass die Funktion auf der Oberfläche vorhanden ist, über die der Kunde gekauft hat, und kann das nur über den Betreiber erreichen.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen?
Ja, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Die Ausnahme für Versteigerungen in § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB setzt voraus, dass die Bieter vor Ort sein können. Online-Plattformen fallen nach der EU-Richtlinie ausdrücklich nicht darunter.
Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?
Möglich sind Abmahnungen nach dem UWG und, bei weitverbreiteten Verstößen, Bußgelder bis 50.000 Euro oder 4 Prozent des Umsatzes. Fehlt zusätzlich der Hinweis in der Widerrufsbelehrung, kann sich das Widerrufsrecht auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Müssen private Verkäufer einen Widerrufsbutton anbieten?
Nein. Zwischen Privatleuten besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, deshalb greift auch § 356a BGB nicht. Wer regelmäßig und planmäßig verkauft, kann aber als Unternehmer gelten.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Rechtslage in Deutschland mit Stand 25. September 2026 und vereinfacht: Sonderfälle wie Finanzdienstleistungen, Versicherungen und digitale Inhalte sind ausgeklammert, und zur Frage, wann die Frist bei unvollständiger Belehrung beginnt, gibt es zu § 356a BGB noch keine Rechtsprechung. Für den eigenen Shop gehören Belehrung und Bestellweg zu einem Anwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.





