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Politische Affären seit 1990: Was die Zahlen je Partei zeigen

Politische Affären seit 1990: Was die Zahlen je Partei zeigen

Seit Dezember 1990 sind 9 von 144 Bundesministern nach einem Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens zurückgetreten oder entlassen worden: drei aus der SPD, je zwei aus CDU und CSU, je eine Person aus FDP und Grünen. Gemessen an der Zahl ihrer Minister liegt keine Regierungspartei deutlich vorn. Anders bei der Strafverfolgung von Abgeordneten: Seit 2017 hat der Bundestag für 14 AfD-Abgeordnete Strafverfahren, Durchsuchungen oder Vollstreckungen genehmigt, fast so viele wie für alle anderen Fraktionen zusammen (15). Eine solche Genehmigung ist ausdrücklich keine Feststellung von Schuld. Dazu drei Fallstudien: Jens Spahn und die Maskenbeschaffung, Philipp Amthor und Augustus Intelligence, Christian Wulff mit Rücktritt 2012 und Freispruch 2014. Meine Einordnung als Unternehmer: Die Kontrolle in Deutschland funktioniert, sie braucht aber verlässliche Zahlen statt gefühlter Ranglisten.

Stand: 14. Oktober 2026.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 9 von 144 Bundesministern seit Dezember 1990 gingen nach einem Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens, das sind 6,25 Prozent.
  • Bis 2002 ging es in allen vier Fällen um Geld und Gefälligkeiten, seit 2011 in allen fünf Fällen um Doktortitel und Amtspflichten.
  • Sieben Ministerpräsidenten traten zwischen 1991 und 2002 nach solchen Vorwürfen zurück, seither keiner mehr aus diesem Anlass.
  • Seit Oktober 2017 genehmigte der Bundestag in 29 Beschlüssen Strafverfahren, Durchsuchungen oder Vollstreckungen gegen 14 AfD-Abgeordnete. Je Wahlperiode gezählt sind das 1,90 betroffene Abgeordnete je 100 Sitzjahre, bei der Union 0,25.
  • Alle zehn förmlich festgestellten Verstöße gegen die Verhaltensregeln seit 2008 betrafen neun Abgeordnete von Union und SPD, jedes Mal ging es um Nebentätigkeiten und Einkünfte, die zu spät, ungenau oder gar nicht gemeldet wurden.
  • Jens Spahn trat am 18. Juli 2026 als Unionsfraktionschef zurück, Anlass war nicht die Maskenbeschaffung; die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sah dort im März 2026 keinen Anlass für Ermittlungen.

Politische Affären in Zahlen: die Zählregel

Wer fragt, welche Partei die meisten Affären hat, bekommt meist eine Liste prominenter Namen. Das misst vor allem, wer lange regiert hat und wer viel Aufmerksamkeit bekommt. Ich zähle deshalb nur, was eine amtliche Stelle festgehalten hat, und ich zähle drei Dinge getrennt, weil sie Verschiedenes bedeuten: einen Rücktritt, eine Genehmigung zur Strafverfolgung und einen förmlich festgestellten Regelverstoß.

Meine Zählregel in einem Satz: Gezählt wird nur, was eine amtliche Stelle dokumentiert hat, getrennt nach Rücktritt, Genehmigung zur Strafverfolgung und festgestelltem Verstoß, und jede Zahl wird durch die Zahl der Minister oder Sitze der jeweiligen Partei geteilt.

Die Grundlagen sind das Datenhandbuch des Bundestages zu den Ministerrücktritten, das Dokumentationssystem für Parlamentsmaterialien mit allen Immunitätsbeschlüssen und allen Feststellungen des Bundestagspräsidiums, dazu die Liste aller Regierungsmitglieder seit 1949. Verdacht, Verfahren und Urteil stehen nie in derselben Spalte. Wer zurücktritt, ist damit nicht schuldig, und eine Genehmigung des Bundestages zur Strafverfolgung ist nach dessen eigener Erläuterung „keine Feststellung von Recht oder Unrecht, Schuld oder Nichtschuld“. Für alle genannten Personen gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Unschuldsvermutung.

Warum mich das als Unternehmer beschäftigt, habe ich in Unternehmer und Politik beschrieben: Wer mit dem Staat Verträge schließt, Steuern zahlt und Förderanträge stellt, braucht Vertrauen in die Menschen, die über diese Regeln entscheiden. Und dieses Vertrauen hängt an der Frage, wie oft Amt und eigenes Interesse wirklich kollidieren. Wie sehr die Stimmung im Land gerade kippt, zeigt die Woche des Rücktritts von Bärbel Bas.

Rücktritte von Bundesministern seit 1990: neun Fälle nach persönlichen Vorwürfen

Seit Beginn der 12. Wahlperiode im Dezember 1990 waren 144 Personen Bundesminister. 45 Mal endete ein Ministeramt vorzeitig, durch Rücktritt, Entlassung oder Wechsel in ein anderes Amt. In neun Fällen stand dahinter ein öffentlicher Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens: ein Vorteil, ein Interessenkonflikt, ein Doktortitel oder der Umgang mit Amtspflichten. Sechs weitere Minister gingen, weil sie die politische Verantwortung für Vorgänge in ihrem Haus übernahmen, etwa Rudolf Seiters nach dem Polizeieinsatz in Bad Kleinen 1993 oder Andrea Fischer und Karl-Heinz Funke in der BSE-Krise 2001. Die übrigen 30 Fälle haben mit Affären nichts zu tun: Protest, Koalitionsbruch, Krankheit, ein neues Amt.

RücktrittName, ParteiRessortAnlass laut Berichterstattung und Akten
Januar 1993Jürgen Möllemann, FDPWirtschaftEmpfehlungsschreiben auf Ministerbriefbogen für das Produkt eines angeheirateten Verwandten
Mai 1993Günther Krause, CDUVerkehrVorwürfe zu Umzugskosten und zu einer staatlich bezuschussten Haushaltshilfe
November 2000Reinhard Klimmt, SPDVerkehrStrafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue aus seiner Zeit als Präsident des 1. FC Saarbrücken, von ihm angenommen
Juli 2002Rudolf Scharping, SPDVerteidigungZahlungen eines PR-Beraters, Entlassung durch den Kanzler
März 2011Karl-Theodor zu Guttenberg, CSUVerteidigungPlagiate in der Doktorarbeit, die Universität Bayreuth entzog den Titel
Februar 2013Annette Schavan, CDUBildung und ForschungDie Universität Düsseldorf entzog ihr den Doktorgrad
Februar 2014Hans-Peter Friedrich, CSULandwirtschaftWeitergabe einer vertraulichen Information aus seiner Zeit als Innenminister, Ermittlungsverfahren später eingestellt
Mai 2021Franziska Giffey, SPDFamiliePrüfung ihrer Doktorarbeit, die Freie Universität Berlin entzog den Titel im Juni 2021
April 2022Anne Spiegel, GrüneFamilieUrlaub kurz nach der Flutkatastrophe 2021 in ihrem früheren Amt als Landesministerin

Die Liste zeigt einen klaren Wandel. Bis 2002 ging es in allen vier Fällen um Geld, Vorteile und Gefälligkeiten. Seit 2011 ging es in drei von fünf Fällen um Doktorarbeiten, in zwei um den Umgang mit Amtspflichten. Seit Rudolf Scharping 2002 ist kein Bundesminister mehr wegen Geldzahlungen oder Vorteilen zurückgetreten. Das spricht für die Wirkung der Regeln, die seither dazugekommen sind, und für eine Öffentlichkeit, die genauer hinsieht.

Zeitleiste der neun Bundesminister, die seit 1990 nach einem Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens zurücktraten, von Jürgen Möllemann 1993 bis Anne Spiegel 2022, mit Anlass je Fall
Bis 2002 ging es um Geld und Gefälligkeiten, seit 2011 um Titel und Amtspflichten. Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 6.12, eigene Einordnung der Anlässe.

Welche Partei liegt bei Ministerrücktritten vorn?

In absoluten Zahlen liegt die SPD mit drei Fällen vorn, CDU und CSU folgen mit je zwei, zusammen hat die Union vier. Teilt man durch die Zahl der Minister, die jede Partei seit 1990 gestellt hat, liegen alle fünf Regierungsparteien zwischen 4 und 10 Prozent. Bei Grünen und CSU entscheidet ein einziger Fall über mehrere Prozentpunkte. Für eine Rangliste reichen diese Zahlen nicht, und genau das ist die Aussage: Rücktritte nach persönlichen Vorwürfen kommen in jeder Regierungspartei vor, bei jedem sechzehnten Minister.

Ein Grenzfall ist Christine Lambrecht (SPD), die im Januar 2023 als Verteidigungsministerin zurücktrat. Ihr Rücktritt folgte monatelanger Kritik an ihrer Amtsführung, zu der auch ein Hubschrauberflug mit ihrem Sohn gehörte. Ich zähle sie bei der politischen Verantwortung. Wer sie mitzählt, kommt für die SPD auf vier Fälle, am Gesamtbild ändert das nichts.

ParteiBundesminister seit 1990Rücktritt nach persönlichem VorwurfAnteilRücktritt aus politischer Verantwortung
CDU4524,4 %3
CSU20210,0 %0
SPD4736,4 %2 (mit Lambrecht)
FDP2015,0 %0
Grüne10110,0 %1
AfD, Linke, BSW0nicht messbar

AfD, Linke und BSW haben nie einen Bundesminister gestellt. Für sie misst diese Kategorie nichts, und wer aus der leeren Spalte eine weiße Weste ableitet, verwechselt fehlende Gelegenheit mit Verhalten. Deshalb braucht es eine zweite Zählung, die alle Fraktionen gleichermaßen erfasst.

Ministerpräsidenten: sieben Rücktritte, der letzte 2002

Auf Landesebene sind seit 1990 sieben Regierungschefs nach Vorwürfen persönlichen Fehlverhaltens zurückgetreten, vier aus der CDU, zwei aus der SPD, einer aus der CSU. Fünf dieser sieben Fälle fallen in die Jahre 1991 bis 1993. Seit Kurt Biedenkopf im April 2002 ist kein Ministerpräsident mehr aus einem solchen Anlass gegangen. Nicht mitgezählt sind Rücktritte wegen der DDR-Vergangenheit, etwa Josef Duchač (CDU, Thüringen) 1992, und Rücktritte aus politischer Verantwortung: Bei Georg Milbradt (CDU, Sachsen) stand 2008 vor allem die Krise der Landesbank im Mittelpunkt, daneben private Kredite der Bank.

RücktrittName, ParteiLandAnlass
Januar 1991Lothar Späth, CDUBaden-WürttembergReisen auf Kosten von Unternehmen
Juli 1991Gerd Gies, CDUSachsen-AnhaltVorwurf, Stasi-belastete Abgeordnete zum Mandatsverzicht gedrängt zu haben
Mai 1993Björn Engholm, SPDSchleswig-HolsteinEr hatte vor einem Untersuchungsausschuss zur Barschel-Affäre die Unwahrheit gesagt
Mai 1993Max Streibl, CSUBayernUrlaubsreisen auf Kosten eines Unternehmers, „Amigo-Affäre“
November 1993Werner Münch, CDUSachsen-AnhaltÜberhöhte Bezüge für Minister aus dem Westen
November 1999Gerhard Glogowski, SPDNiedersachsenVorteile durch Unternehmen, unter anderem bei seiner Hochzeitsfeier
April 2002Kurt Biedenkopf, CDUSachsenMiete im Gästehaus der Regierung, Rabatte, Haushaltspersonal

Aufhebung der Immunität im Bundestag: Wer seit 2017 vorn liegt

Bundestagsabgeordnete dürfen nur mit Genehmigung des Bundestages strafrechtlich verfolgt werden. Ermittlungen selbst sind seit 1973 allgemein erlaubt, über eine Anklage, eine Durchsuchung oder einen Haftbefehl entscheidet das Plenum aber im Einzelfall. Diese Beschlüsse stehen vollständig im Dokumentationssystem des Bundestages, mit Namen und Datum. Ich habe alle Beschlüsse seit Beginn der 19. Wahlperiode im Oktober 2017 ausgewertet, also seit alle heutigen Fraktionen im Parlament sitzen, und jedem Fall die Fraktion zum Zeitpunkt des Beschlusses zugeordnet.

Das Ergebnis ist eindeutig. Für 14 Abgeordnete der AfD hat der Bundestag in 29 Beschlüssen Strafverfahren, Durchsuchungen oder eine Vollstreckung genehmigt. Für alle anderen Fraktionen zusammen waren es 15 Abgeordnete: sechs aus der FDP, fünf aus der Union, drei aus der Linken, einer aus der SPD. Bei den Grünen gab es keine Genehmigung, zwei Anträge gegen Grünen-Abgeordnete hat der Bundestag abgelehnt. Bezogen auf die Sitze und die Dauer der Wahlperioden kommt die AfD auf 1,90 Fälle je 100 Sitzjahre, die Union auf 0,25, die SPD auf 0,07. Ein Fall ist dabei ein Abgeordneter mit mindestens einer Genehmigung in einer Wahlperiode, so zählt niemand doppelt, weil gegen ihn mehrere Beschlüsse ergingen.

Säulendiagramm: Genehmigte Strafverfolgung von Bundestagsabgeordneten seit Oktober 2017 je 100 Sitzjahre, AfD 1,90, FDP 0,95, Linke 0,59, CDU/CSU 0,25, SPD 0,07, Grüne 0
Fälle je 100 Sitzjahre, Fraktion zum Zeitpunkt des Beschlusses, 19. Wahlperiode bis 13. Oktober 2026. Quelle: Deutscher Bundestag, Dokumentationssystem DIP, Sitzverteilung laut Bundeswahlleiterin.
Fraktion beim ersten BeschlussAbgeordneteBeschlüsseFälle je 100 SitzjahreBerufs- und Disziplinarrecht
AfD14291,905 Abgeordnete
FDP670,951
Linke340,590
CDU/CSU550,251
SPD120,070
Grüne000,000 (zwei Anträge abgelehnt)
fraktionslos240 (Petry und Kamann, beide über die AfD gewählt; dazu ein Beschluss zu Georg Nüßlein nach seinem Austritt aus der Unionsfraktion)

Drei Dinge gehören zu dieser Zahl. Erstens entscheidet der Bundestag dabei nicht über die Beweislage, sondern nur, ob ein Verfahren willkürfrei erscheint. Zweitens sagt eine Genehmigung nichts über den Ausgang, viele Verfahren enden mit Einstellung oder Freispruch. Drittens wächst die Gesamtzahl der Immunitätsfälle laut Datenhandbuch vor allem durch Zeugenvernehmungen: In der 20. Wahlperiode waren 59 der 77 Immunitätsfälle Genehmigungen, Abgeordnete als Zeugen zu hören. Strafverfahren betrafen 16 Fälle, darunter vier Äußerungs- und zwei Verkehrsdelikte, dazu kamen zwei Disziplinarverfahren. Die Verteilung nach Fraktionen bleibt trotzdem ein belastbarer Befund: Gegen AfD-Abgeordnete haben Staatsanwaltschaften seit 2017 im Verhältnis zur Fraktionsgröße um ein Vielfaches häufiger Maßnahmen beantragt, die der Bundestag genehmigt hat, als gegen Abgeordnete aller anderen Fraktionen.

Verstöße gegen die Verhaltensregeln: zehn förmliche Feststellungen

Die dritte Zählung betrifft Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte. Seit 2008 hat das Präsidium des Bundestages zehnmal förmlich festgestellt, dass Abgeordnete gegen die Verhaltensregeln verstoßen haben, und jeden Fall als Drucksache veröffentlicht. Betroffen waren neun Abgeordnete, fünf aus der CDU, drei aus der SPD und einer aus der CSU, darunter Otto Schily (SPD) 2008 und Siegfried Kauder (CDU) 2013, die Einkünfte aus ihrer Anwaltstätigkeit nicht vollständig angegeben hatten. In jedem Fall ging es um Meldungen, die zu spät, nur in Stufen statt mit genauen Beträgen oder gar nicht kamen. Gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz setzte das Präsidium 2019 zusätzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von vier Monatsentschädigungen fest, sie hatte unter anderem Zahlungen einer Firma verspätet angezeigt.

Dass hier nur Union und SPD auftauchen, hat einen einfachen Grund: Ihre Abgeordneten haben häufiger Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten, Kanzleien und Unternehmen, also auch mehr zu melden. Seit der Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 werden Nebeneinkünfte betragsgenau veröffentlicht. Eine neue Feststellung dieser Art steht seither nicht im Dokumentationssystem.

Maskenaffäre 2021: Provisionen und eine Lücke im Strafrecht

Als Maskenaffäre wird bis heute vor allem der Frühjahr 2021 bezeichnet. Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) hatten Maskengeschäfte zwischen Lieferanten und Behörden vermittelt, eine Firma Nüßleins erhielt laut Bundesgerichtshof 660.000 Euro, eine Sauter zuzurechnende Firma mehr als 1,2 Millionen Euro. Der CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel legte im März 2021 sein Mandat nieder, nachdem bekannt wurde, dass seine Firma rund 250.000 Euro an Provisionen für die Vermittlung von Maskenverträgen zwischen Privatunternehmen erhalten hatte.

Strafrechtlich blieb das folgenlos. Der Bundesgerichtshof entschied im Juli 2022, dass der damalige Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, weil Nüßlein und Sauter nicht im Parlament selbst gehandelt hatten. Der Gesetzgeber hat daraus zweimal gelernt: 2021 mit dem Verbot bezahlter Lobbyarbeit für Abgeordnete und der betragsgenauen Veröffentlichung von Nebeneinkünften, 2024 mit einem neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung, der genau diese Lücke schließt.

Wie das Strafrecht heute greift, zeigt die sogenannte Aserbaidschan-Affäre. Das Oberlandesgericht München verurteilte im Januar 2026 den früheren CDU-Abgeordneten Axel Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, zuvor am 30. Juli 2025 den früheren CSU-Abgeordneten Eduard Lintner wegen Bestechung von Mandatsträgern zu neun Monaten auf Bewährung. Beide Urteile sind nach letztem bekanntem Stand nicht rechtskräftig, Lintner hat Revision eingelegt, Fischer hat sie angekündigt und bestreitet die Vorwürfe.

Jens Spahn und die Maskenbeschaffung: Was der Sudhof-Bericht sagt

Jens Spahn war vom 14. März 2018 bis 8. Dezember 2021 Bundesgesundheitsminister. In den ersten Pandemiewochen 2020 kaufte sein Ministerium Schutzausrüstung in großem Stil, unter anderem über ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Jeder Lieferant, der FFP2-Masken liefern konnte, bekam einen Vertrag zum festen Preis von 4,50 Euro netto je Stück. Der Bundesrechnungshof hat die Folgen im Juli 2025 beziffert: 5,8 Milliarden Masken für rund 5,9 Milliarden Euro, davon nur 1,7 Milliarden im Inland verteilt, mehr als die Hälfte musste oder muss vernichtet werden. Allein die Verwaltung der Überbestände kostete bis Ende 2024 zusammen 517 Millionen Euro, dazu kamen rund 100 Klagen von Lieferanten über zusammen 2,3 Milliarden Euro, so der Bericht des Rechnungshofs nach ZDFheute.

Spahns Nachfolger Karl Lauterbach beauftragte im Juli 2024 die frühere Staatssekretärin Margaretha Sudhof mit einer Untersuchung. Ihr Bericht kommt zu dem Ergebnis, Spahn sei „gegen den Rat seiner Fachabteilungen“ in großem Umfang in die Beschaffung eingestiegen, obwohl erfahrene Beschaffungsbehörden bereitstanden und gewarnt hätten. Ein Logistikunternehmen aus Spahns Heimatregion, Fiege aus Greven im Kreis Steinfurt, sei ohne Ausschreibung beauftragt worden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warf dem Bericht methodische Mängel vor und gab ihn dem Haushaltsausschuss zunächst nur geschwärzt, im Juni 2025 veröffentlichte die Plattform FragDenStaat die vollständige Fassung.

Spahn selbst sagte, er habe ein reines Gewissen, und räumte ein, er würde mit heutigem Wissen manches anders entscheiden, besonders beim Open-House-Verfahren. Am 25. Juni 2025 stellte er sich rund zwei Stunden den Fragen des Haushaltsausschusses. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüfte mehr als 170 Strafanzeigen wegen Untreue und Vorteilsannahme und sah im März 2026 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat. Das ist der rechtliche Stand: kein Ermittlungsverfahren, kein Vorwurf eines Gerichts.

Untersuchungsausschuss oder Enquete-Kommission

Politisch ist die Aufarbeitung offen. Am 10. Juli 2025 setzte der Bundestag eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ein und lehnte einen Untersuchungsausschuss ab, den die AfD-Fraktion beantragt hatte (Drucksache 21/573). Grüne und Linke fordern einen eigenen Untersuchungsausschuss zu den Masken. Dafür braucht es ein Viertel der Abgeordneten, also 158 von 630, beide zusammen haben 149 Sitze. Eine Enquete-Kommission kann anders als ein Untersuchungsausschuss keine Zeugen zur Aussage verpflichten. FragDenStaat klagt inzwischen gegen das Gesundheitsministerium auf Herausgabe der Akten hinter den Fußnoten des Sudhof-Berichts.

Rücktritt als Fraktionschef im Juli 2026

Seit Mai 2025 führte Spahn die Unionsfraktion. Am 18. Juli 2026 trat er von diesem Amt zurück, aus einem anderen Anlass: Mitte Juli war bekannt geworden, dass sein Kind und das seines Ehemanns in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebracht wurde, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Nach Kritik auch aus der eigenen Partei nannte Bundeskanzler Friedrich Merz den Rücktritt unvermeidlich. Die Entscheidung über ein Kind ist privat, und sie hat mit der Maskenbeschaffung nichts zu tun. Neuer Fraktionschef wurde am 29. Juli Thorsten Frei.

Anfang September 2026 benannte die Fraktion Spahn für den Haushaltsausschuss. Nachdem er dort Ende September in einer Sitzung gefehlt hatte und aus der Arbeitsgruppe der Union Kritik kam, verzichtete er am 28. September auf den Sitz. Sein Umfeld erklärte, er sei aus familiären Gründen entschuldigt gewesen. Spahn schrieb, alles rund um seine Person sei „aktuell so politisiert, dass ein normales Arbeiten kaum möglich sein wird“, so ZDFheute. Sein Bundestagsmandat hat er behalten.

Philipp Amthor und Augustus Intelligence: Lobbyarbeit für ein Start-up

Im Juni 2020 berichtete der Spiegel, dass sich der damals 27 Jahre alte CDU-Abgeordnete Philipp Amthor im Oktober 2018 mit einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt hatte. Einige Monate später wurde er dort Direktor und erhielt Aktienoptionen, so der Nordkurier, der den Brief veröffentlichte. Amthor nannte das Engagement einen Fehler, beendete die Tätigkeit und zog seine Kandidatur für den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Rechtlich blieb nichts. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin leitete im Juli 2020 kein Ermittlungsverfahren ein, weil sie keinen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit sah, „mandatsunabhängige Einkünfte stellten grundsätzlich keine verbotenen Zuwendungen dar“, so die Begründung laut LTO. Auch die Bundestagsverwaltung stellte ihre Prüfung nach Amthors Angaben im August 2020 ein, ohne einen Verstoß festzustellen. Amthors eigenes Fazit damals: „Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch klug.“ Seine Laufbahn ging weiter. 2025 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im neuen Digitalministerium, seit 29. Juli 2026 ist er Staatsminister beim Bundeskanzler für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Der Fall Amthor ist das Lehrstück für die Lücke zwischen Recht und Anschein. Was er tat, war erlaubt. Dass es trotzdem eine Kandidatur kostete, zeigt, dass der Maßstab der Öffentlichkeit strenger ist als das Strafgesetzbuch. Die Reform des Abgeordnetengesetzes von 2021 hat genau diese Art Nebentätigkeit seither an strengere Anzeigepflichten gebunden.

Christian Wulff: Rücktritt 2012, Freispruch 2014

Christian Wulff war vom Juni 2010 bis Februar 2012 Bundespräsident. Ab Dezember 2011 ging es um einen Privatkredit über 500.000 Euro für sein Haus aus seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident, um Urlaube bei befreundeten Unternehmern und um einen Anruf beim Chefredakteur der Bild-Zeitung. Als die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragte, trat er am 17. Februar 2012 zurück.

Angeklagt wurde am Ende ein einziger Vorwurf: Vorteilsannahme in Höhe von rund 720 Euro, die ein befreundeter Filmunternehmer 2008 für Hotel und Oktoberfestbesuch übernommen haben soll. Das Landgericht Hannover sprach Wulff am 27. Februar 2014 frei. Die Staatsanwaltschaft zog ihre zunächst eingelegte Revision im Juni 2014 zurück, der Freispruch ist rechtskräftig. Gemessen an der öffentlichen Wucht der Affäre ist das ein bemerkenswert kleines Ergebnis, und es gehört genauso deutlich erzählt wie der Rücktritt selbst.

Wulff hat seine Sicht 2014 in dem Buch „Ganz oben, ganz unten“ bei C.H. Beck veröffentlicht. Heute arbeitet er als Rechtsanwalt in Hamburg, ist Präsident des Deutschen Chorverbands und Vorsitzender des Stiftungsrats der Deutschlandstiftung Integration, im Sommer 2026 vertrat er die Bundesrepublik bei zwei Amtseinführungen in Südamerika, so seine eigene Seite. Für mich ist sein Fall der wichtigste in dieser Analyse: Ein Rücktritt ist kein Urteil, und wer über Affären schreibt, muss den Freispruch genauso laut nennen wie den Vorwurf.

Weitere Fälle: Wenn Amt und eigenes Interesse sich berühren

Nicht jeder Fall endet mit einem Rücktritt. Im Mai 2023 versetzte Wirtschaftsminister Robert Habeck seinen Staatssekretär Patrick Graichen in den einstweiligen Ruhestand. Graichen hatte in der Findungskommission gesessen, die seinen Trauzeugen als Chef der Deutschen Energie-Agentur vorschlug, und eine Förderung für einen Umweltverband gebilligt, in dessen Vorstand seine Schwester saß. Habeck nannte das „der eine Fehler zu viel“. Staatssekretäre zählen in meiner Ministerstatistik nicht mit, der Fall zeigt aber, wie schnell Nähe zum Problem wird, auch ohne jeden finanziellen Vorteil.

Umgekehrt gibt es Fälle mit großem Schaden ohne persönlichen Vorteil. Die gescheiterte Pkw-Maut unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kostete den Bund nach einem Schiedsverfahren 243 Millionen Euro Entschädigung an die vorgesehenen Betreiber, ein Untersuchungsausschuss befasste sich damit. Scheuer blieb bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Die Maskenbeschaffung gehört nach heutigem rechtlichem Stand ebenfalls in diese Gruppe: hohe Kosten, umstrittene Entscheidungen, aber laut Generalstaatsanwaltschaft kein Anhaltspunkt für eine Straftat.

Was sich seit den Affären geändert hat

Die gute Nachricht dieser Analyse: Jede größere Affäre hat die Regeln verbessert. Seit 2022 gibt es das Lobbyregister des Bundestages, das 2024 verschärft wurde. Seit 2021 dürfen Abgeordnete keine bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Bundesregierung und Bundestag mehr leisten, ihre Nebeneinkünfte werden auf den Euro genau veröffentlicht. Seit 2024 ist strafbar, wer als Mandatsträger seinen Einfluss außerhalb des Parlaments gegen Geld für Dritte einsetzt. Und seit über zwanzig Jahren musste kein Bundesminister mehr wegen Geldvorteilen gehen.

Meine Einordnung als Unternehmer

Ich kenne den Staat als Vertragspartner, als Prüfer und als Förderer. Was ich mir von ihm wünsche, ist dasselbe, was jeder Kunde von meinen Unternehmen erwartet: nachvollziehbare Entscheidungen, saubere Akten und klare Zuständigkeiten. Die Maskenbeschaffung zeigt, was passiert, wenn in einer Notlage das Ministerium selbst einkauft, die Logistik ohne Ausschreibung vergibt und Akten erst später angelegt werden. Noch 2025 rechnete das Gesundheitsministerium allein für dieses Jahr mit Risiken von 480 Millionen Euro aus Vertragsabwicklung und Rechtsstreitigkeiten. Notlagen rechtfertigen schnelle Entscheidungen, aber keine Ausnahme von der Dokumentation.

Kennzahlentafel: 9 von 144 Bundesministern seit 1990 gingen nach einem persönlichen Vorwurf, 7 Ministerpräsidenten traten aus solchem Anlass zurück, zuletzt 2002, 14 AfD-Abgeordnete gegen 15 aus allen anderen Fraktionen mit genehmigter Strafverfolgung seit 2017, 10 förmliche Verstöße gegen Verhaltensregeln seit 2008
Drei Zählungen, getrennt geführt: Rücktritte, Strafverfolgung und Regelverstöße. Quellen: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages und Dokumentationssystem DIP.

Die Zahlen sind beruhigender als die Schlagzeilen. Neun von 144 Bundesministern in 36 Jahren, kein Ministerrücktritt wegen Geldvorteilen mehr seit 2002, zehn förmliche Regelverstöße, die alle um verspätete, ungenaue oder fehlende Meldungen kreisten. Das ist das Bild eines Systems, in dem Rechnungshof, Gerichte, Bundestagspräsidium und Presse ihre Arbeit machen. Wer eine Partei als besonders anfällig darstellen will, findet in der Ministerstatistik keinen Beleg. Wer dagegen die Strafverfolgung im Bundestag betrachtet, sieht eine Fraktion, die deutlich heraussticht. Beides gehört nüchtern nebeneinander, mit Quelle, mit Bezugsgröße und mit der Unschuldsvermutung.

Wie die Menschen Politik heute wahrnehmen und warum das Vertrauen in die Mitte leidet, habe ich in Unzufriedenheit mit der Politik beschrieben. Ich freue mich über Eure Rückmeldung über das Kontaktformular, besonders, wenn Ihr einen Fall kennt, der in meiner Zählung fehlt. Ich prüfe jeden Hinweis gegen die Quelle.

Häufige Fragen

Wie viele Bundesminister sind seit 1990 wegen Affären zurückgetreten?

Seit Dezember 1990 sind 9 von 144 Bundesministern nach einem öffentlichen Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens zurückgetreten oder entlassen worden: drei aus der SPD, je zwei aus CDU und CSU, je eine Person aus FDP und Grünen. Sechs weitere übernahmen die politische Verantwortung für Vorgänge in ihrem Ministerium, etwa in der BSE-Krise 2001.

Welche Partei hat die meisten Immunitätsaufhebungen im Bundestag?

Seit Oktober 2017 hat der Bundestag für 14 AfD-Abgeordnete Strafverfahren, Durchsuchungen oder Vollstreckungen genehmigt, für alle anderen Fraktionen zusammen 15 Abgeordnete. Je 100 Sitzjahre sind das bei der AfD 1,90 betroffene Abgeordnete, bei der Union 0,25. Eine Genehmigung ist keine Feststellung von Schuld.

Warum ist Jens Spahn zurückgetreten?

Spahn trat am 18. Juli 2026 als Vorsitzender der Unionsfraktion zurück, nach Kritik daran, dass sein Kind in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebracht wurde. Mit der Maskenbeschaffung hatte der Rücktritt nichts zu tun. Ende September 2026 gab er zusätzlich seinen Sitz im Haushaltsausschuss ab, sein Bundestagsmandat hat er behalten.

Was steht im Sudhof-Bericht zu Jens Spahn?

Die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof kommt zu dem Ergebnis, Spahn sei 2020 gegen den Rat seiner Fachabteilungen in großem Umfang in die Maskenbeschaffung eingestiegen und habe ein Logistikunternehmen aus seiner Heimatregion ohne Ausschreibung beauftragt. Spahn weist die Vorwürfe zurück, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sah im März 2026 keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat.

Wurde Christian Wulff verurteilt?

Nein. Das Landgericht Hannover sprach Wulff am 27. Februar 2014 vom Vorwurf der Vorteilsannahme frei, die Staatsanwaltschaft zog ihre Revision im Juni 2014 zurück, der Freispruch ist rechtskräftig. Wulff war im Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetreten.

Was war der Fall Amthor?

Philipp Amthor (CDU) hatte sich 2018 mit einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt, für das er später als Direktor tätig wurde und von dem er Aktienoptionen erhielt. Er nannte das 2020 einen Fehler und beendete die Tätigkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sah keinen Anfangsverdacht, die Bundestagsverwaltung stellte ihre Prüfung ein.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

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Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.

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