Über zwanzig Jahre selbstständig heißt in Deutschland: über zwanzig Jahre von der geförderten privaten Altersvorsorge ausgeschlossen. Zum 1. Januar 2027 endet das, Selbstständige und Pflichtmitglieder von Versorgungswerken werden unmittelbar zulageberechtigt. Ich habe am eigenen Fall gerechnet, was diese Öffnung wert ist: 17.856 Euro Vorsprung über zwanzig Jahre, und drei Gründe, warum ich trotzdem nicht den Höchstbetrag einzahle.
Zwanzig Jahre selbstständig, zwanzig Jahre nicht gemeint
Ich bin seit über zwanzig Jahren selbständig. In dieser ganzen Zeit war die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland ein Angebot, das mich nicht meinte. Riester war an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt, und wer dort nicht pflichtversichert war, stand vor der Tür. Rürup blieb, aber Rürup ist etwas anderes: eine Steuerstundung ohne Zulage, ohne Kapitalwahlrecht, ohne Vererbbarkeit im üblichen Sinn.
Zum 1. Januar 2027 ändert sich das. Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden unmittelbar zulageberechtigt. Das ist die größte inhaltliche Änderung der Reform, und sie bekommt in der Berichterstattung die wenigste Aufmerksamkeit, weil das Volumen bei den Angestellten liegt.
Was diese Öffnung konkret wert ist, habe ich am eigenen Fall gerechnet. Die Antwort ist weniger spektakulär und deutlich brauchbarer, als die Zahl 540 Euro vermuten lässt. Den vollständigen Überblick über das Gesetz habe ich in Das Altersvorsorgedepot: Wie ein Gesetz einen Markt neu verteilt aufgeschrieben. Hier geht es nur um diese eine Gruppe.
Was sich für Selbstständige genau ändert
Der Unterschied lässt sich in fünf Zeilen fassen. Vier davon betreffen alle Sparer, eine betrifft nur diese Gruppe.
Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026. Stand aller Angaben: 12. August 2026.
Die entscheidende Zeile ist die dritte, und sie wird fast nie genannt. Riester verlangte vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag, sonst wurde die Zulage anteilig gekürzt. Für ein schwankendes Selbständigeneinkommen ist das eine unangenehme Konstruktion: Ein gutes Jahr erhöht rückwirkend die Anforderung an das folgende. Im neuen System gibt es diese Kopplung nicht mehr. 120 Euro im Jahr genügen für die volle Förderquote, unabhängig davon, was man verdient hat.
Für Kammerberufe kommt etwas hinzu, das man kennen sollte, bevor man rechnet: Die Zulage hängt nicht davon ab, ob man daneben ein Versorgungswerk bedient. Beides läuft parallel.
Die Rechnung am eigenen Fall, mit genanntem Rechenweg
Die Werbung wird mit 540 Euro rechnen. Diese Zahl stimmt, sie ist aber nur die halbe Auskunft, weil sie den Eigenbeitrag verschweigt, der dazugehört. 540 Euro Zulage gibt es erst bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Das ist eine Förderquote von 30 Prozent, nicht von 100.
Eigene Rechnung, nachgerechnet am 2. September 2026. Rechenweg: jährliche Einzahlung am Jahresende, 5 Prozent Rendite nach Kosten, 20 Jahre, keine Steuer auf die Auszahlung eingerechnet. Die Zulage ist mit dem Höchstbetrag von 540 € angesetzt, den es nur bei 1.800 € Eigenbeitrag gibt.
Der Vorsprung nach zwanzig Jahren beträgt in dieser Rechnung 17.856 Euro. Das ist deutlich mehr als die 10.800 Euro, die der Staat roh eingezahlt hat, weil die Zulagen mitverzinst werden. Es ist zugleich weit entfernt von dem, was die Prozentzahl 30 auf den ersten Blick verspricht.
Wo die Rechnung für Selbstständige kippt
Es gibt drei Punkte, an denen ich für meinen eigenen Fall anders entschieden habe, als die Zulagenrechnung nahelegt.
Erstens die Bindung. Geld im Altersvorsorgedepot ist frühestens mit 65 verfügbar. Für einen Angestellten ist das eine Nebenbedingung. Für jemanden, dessen Liquidität die eigene Firma trägt, ist es eine Entscheidung mit Gewicht. Ich habe in zwanzig Jahren mehrfach erlebt, dass verfügbares Kapital im Unternehmen mehr wert war als jede Zulage.
Zweitens die Reihenfolge. Bevor 1.800 Euro in ein gebundenes Produkt gehen, gehören nach meiner Erfahrung zwei andere Dinge erledigt: eine Liquiditätsreserve, die zwei schlechte Quartale trägt, und die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Beides ist unspektakulär und beides schlägt jede Förderquote, weil es den Fall abdeckt, in dem gar nichts mehr eingezahlt wird.
Drittens der Teil oberhalb von 1.800 Euro. Auf diesen Teil gibt es keine Zulage mehr. Er trägt aber weiterhin die Produktkosten und die Verfügungsbeschränkung. Wer mehr sparen will, spart den Rest sinnvollerweise im freien Depot, nicht im geförderten.
Was ich konkret mache, und warum
Ich werde das Altersvorsorgedepot nutzen, und zwar mit einem Beitrag nahe an der Kante, an der die Förderquote von 50 auf 25 Prozent fällt. Der Grund ist keine Renditeprognose, sondern eine Regel, die ich in zwanzig Jahren Selbständigkeit gelernt habe: Ein Sparbetrag, der auch in einem schlechten Jahr stehen bleiben kann, ist mehr wert als ein hoher, den man aussetzt.
Der zweite Grund ist die Kostenseite. Ein Deckel von einem Prozent verändert nicht nur, was ein Produkt kostet, sondern auch, wer es überhaupt noch anbietet. Was das für den Markt bedeutet, habe ich getrennt aufgeschrieben, weil es eine Unternehmerfrage ist und keine Sparerfrage.
Und der dritte: Wer einen alten Riester-Vertrag hat, muss vorher eine andere Frage beantworten, nämlich was mit dem passiert. Auch das ist ein eigener Text, weil die Antwort von Dingen abhängt, die in keinem Werbeprospekt stehen.
Was offen ist
Zwei Dinge lassen sich heute nicht beantworten, und ich halte es für unredlich, so zu tun als ob.
Das erste sind die Produkte. Zum Zeitpunkt dieses Textes hat kein Anbieter ein Altersvorsorgedepot mit Preisen vorgelegt. Ob der Kostendeckel bei einem Prozent tatsächlich ausgeschöpft wird oder ob der Wettbewerb darunter geht, entscheidet über mehr Geld als die gesamte Zulage.
Das zweite ist die steuerliche Behandlung im Einzelfall. Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Was das bei einem Selbständigen bedeutet, dessen Einkommen im Alter anders aussieht als das eines Angestellten, ist eine Frage an den Steuerberater und nicht an einen Blogartikel.
Meine laufende Einordnung zu diesen Themen sammle ich unter Krypto und Finanzen.
Quellen und Stand
- Altersvorsorgereformgesetz, im Bundesgesetzblatt verkündet am 29. Mai 2026; Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026, Bundesrat vom 8. Mai 2026.
- Zulagenformel: 50 Prozent auf Beiträge bis 360 €, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr; Mindestbeitrag 120 €.
- Kreis der Berechtigten: Selbständige mit Einkünften nach § 15 und § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
- Rechenbeispiel: eigene Rechnung, Rechenweg in der Tabelle genannt, nachgerechnet am 2. September 2026.
- Alle Angaben zur Rechtslage auf dem Stand vom 12. August 2026.
Dieser Beitrag ist eine unternehmerische Einordnung der Gesetzeslage und keine Anlage- oder Steuerberatung. Für die Beurteilung des eigenen Falls ist fachlicher Rat einzuholen.
Häufige Fragen
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab dem 1. Januar 2027 unmittelbar zulageberechtigt. Bei der Riester-Rente waren beide Gruppen nur mittelbar oder gar nicht begünstigt. Das ist die größte inhaltliche Änderung der Reform.
Wie viel Zulage bekommt ein Selbstständiger im Altersvorsorgedepot?
Höchstens 540 Euro im Jahr, und zwar bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Die Formel lautet 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro. Die Förderquote ist damit degressiv: Auf die ersten 360 Euro liegt sie bei 50 Prozent, auf den Gesamtbetrag von 1.800 Euro nur noch bei 30 Prozent.
Muss ich als Selbstständiger ein Mindesteinkommen nachweisen?
Nein, und das ist für schwankende Einkommen der wichtigste Unterschied zu Riester. Dort waren vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag nötig, sonst wurde die Zulage gekürzt. Im Altersvorsorgedepot genügen 120 Euro im Jahr für die volle Förderquote, unabhängig vom Einkommen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot neben einem Versorgungswerk?
Die Zulageberechtigung besteht unabhängig davon, ob daneben ein berufsständisches Versorgungswerk bedient wird. Beides läuft parallel. Ob es sich lohnt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Liquiditätslage und davon, ob Berufsunfähigkeitsschutz und Rücklage bereits stehen. Das ist eine Frage an den Steuerberater, nicht an einen Artikel.
Ab wann kann ich das Geld aus dem Altersvorsorgedepot entnehmen?
Frühestens mit 65. Möglich sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr, dazu zu Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent. Für Selbstständige ist diese Bindung ein eigenes Argument, weil verfügbares Kapital im Unternehmen einen anderen Wert hat als beim Angestellten.
Soll ich mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen?
Auf den Teil oberhalb von 1.800 Euro gibt es keine Zulage mehr, während Produktkosten und Verfügungsbeschränkung bestehen bleiben. Wer mehr sparen will, spart den Teil darüber üblicherweise im freien Depot. Gefördert einzahlbar sind bis zu 6.840 Euro, gefördert im Sinne der Zulage sind aber nur die ersten 1.800.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Rürup?
Rürup wirkt über den Sonderausgabenabzug, ist als lebenslange Leibrente ausgestaltet und kennt weder Zulage noch Kapitalwahlrecht. Das Altersvorsorgedepot arbeitet mit direkten Zulagen, erlaubt eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent und deckelt die Kosten des Standardprodukts auf ein Prozent. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Grenzsteuersatz und von der gewünschten Flexibilität ab.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner




