Ein Gewerbe anzumelden kostet in Berlin online 15 Euro und in München bis zu 60 Euro, und online dauert es oft nur Minuten. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: Innerhalb eines Monats will das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, und daraus werden Steuernummer, Vorauszahlungen und die Umsatzsteuer abgeleitet. So läuft die Anmeldung richtig ab.
Gewerbe anmelden: wer muss und wann
Wer ein Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 der Gewerbeordnung „gleichzeitig“ beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen, also mit dem ersten Tag der Tätigkeit und nicht erst, wenn die erste Rechnung geschrieben ist. Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die kein freier Beruf, keine Land- und Forstwirtschaft und keine bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist. Der Onlinehandel gehört dazu, der Handel mit Sammelkarten ab einer gewissen Regelmäßigkeit ebenso wie eine Agentur, ein Café oder ein Handwerksbetrieb.
Kein Gewerbe melden Freiberufler. Welche Berufe das sind, zählt § 18 des Einkommensteuergesetzes auf: unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer, dazu wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Sie teilen die Aufnahme ihrer Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit.
Der Begriff Kleingewerbe steht in keinem Gesetz. Gemeint ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb nach § 1 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs kein Handelsgewerbe ist. Für die Anmeldung macht das keinen Unterschied: Auch ein Kleingewerbe wird beim Gewerbeamt angezeigt, es entfallen nur der Eintrag ins Handelsregister und die kaufmännische Buchführung. Das Kleingewerbe ist nicht dasselbe wie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung, dazu weiter unten.
Gewerbe anmelden online oder vor Ort: der Ablauf
In fast allen großen Städten lässt sich ein Gewerbe inzwischen online anmelden, meist über das Serviceportal des Landes mit einem Nutzerkonto wie der BundID oder der BayernID. Wer vor Ort anmeldet, füllt das bundeseinheitliche Formular „Gewerbe-Anmeldung“ aus und unterschreibt es. Die Angaben sind in beiden Fällen dieselben:
- Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit der Inhaberin oder des Inhabers,
- Anschrift der Betriebsstätte und Beginn der Tätigkeit,
- eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, denn danach richten sich Kammer, Berufsgenossenschaft und Statistik,
- bei einer GmbH oder UG der Handelsregisterauszug, bei Personengesellschaften der Gesellschaftsvertrag,
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, etwa für Versicherungs- oder Immobilienvermittlung, bei zulassungspflichtigem Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle.
Das Gewerbeamt bestätigt die Anzeige nach § 15 der Gewerbeordnung innerhalb von drei Tagen mit einer Empfangsbescheinigung, dem sogenannten Gewerbeschein, und leitet die Daten weiter: an das Finanzamt, an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, an die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Registergericht. Die Beschreibung der Tätigkeit sollte deshalb so genau sein, dass die Einordnung stimmt. „Handel mit Waren aller Art“ ist bequem, führt aber bei der Kammer und der Berufsgenossenschaft oft zu Rückfragen.
Die Rechtsform ändert, wer anmeldet und was es kostet. Beim Einzelunternehmen meldet die Inhaberin oder der Inhaber selbst an. Bei einer GbR oder einer anderen Personengesellschaft zeigt jeder Gesellschafter das Gewerbe an, und die Gebühr fällt je Gesellschafter an: In Berlin sind es 26 Euro je Gesellschafter, in Hamburg 25 Euro. Eine GmbH oder UG meldet über ihre Geschäftsführung an; Berlin verlangt für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 31 Euro und für jeden weiteren Vertreter 13 Euro. Viele Städte führen für Kapitalgesellschaften, die noch nicht im Handelsregister stehen, ein eigenes Verfahren, weil der Betrieb oft schon vor der Eintragung beginnt.
Für eine Gründung mit Partnern lohnt es sich deshalb, die Rechtsform vor der Anmeldung festzulegen. Eine GbR, die später in eine GmbH überführt wird, meldet zweimal an und wieder ab, und jede Änderung löst beim Finanzamt einen neuen Fragebogen aus. Wer mehrere Vorhaben unter einem Dach bündeln will, plant die Struktur am besten gleich mit.
Gewerbe anmelden Kosten: was die Städte verlangen
Die Gebühr legen die Länder und Kommunen fest, deshalb unterscheidet sie sich deutlich. Online ist es fast überall günstiger. Eine Auswahl nach den Serviceseiten der Städte:
| Stadt | Gebühr Einzelunternehmen | Online |
|---|---|---|
| Berlin | 26 € vor Ort | 15 €, Zahlung per Kreditkarte |
| München | 50 bis 60 € je nach Rechtsform | ja, mit BayernID |
| Köln | 26 € | ja, Gewerbeschein sofort als PDF |
| Leipzig | Rahmen 22 bis 112 € | ja, über Amt24 |
| Potsdam | mindestens 36,60 € vor Ort | 30 € |
Die Abmeldung eines Gewerbes ist vielerorts gebührenfrei, in Köln etwa ausdrücklich. Die Gebühr ist die kleinste Position der Gründung. Teurer wird es, wenn die Anmeldung zu spät kommt: Wer ohne Anzeige tätig ist, handelt nach § 146 der Gewerbeordnung ordnungswidrig, und die Nachmeldung beim Finanzamt zieht Rückfragen nach sich.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Mit der Gewerbeanmeldung ist die Arbeit nicht erledigt. Das Finanzamt erfährt von der Gemeinde, dass es einen neuen Betrieb gibt, und erwartet danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Pflicht dazu steht in § 138 der Abgabenordnung: Die Auskünfte sind elektronisch über ELSTER zu übermitteln, und zwar innerhalb eines Monats nach der Eröffnung. Freiberufler geben denselben Fragebogen ab, für sie ist er die einzige Meldung.
Der Fragebogen ist mehr als eine Formalie, denn aus ihm leitet das Finanzamt drei Dinge ab:
- die Steuernummer, ohne die keine ordnungsgemäße Rechnung geschrieben werden kann,
- die Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer, berechnet aus dem geschätzten Gewinn,
- die Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung, Soll- oder Istversteuerung, monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung.
Beim geschätzten Gewinn lohnt sich Realismus. Wer zu niedrig schätzt, zahlt im Folgejahr auf einen Schlag nach. Wer zu hoch schätzt, bindet Geld, das in der Anfangszeit fehlt. Eine nachvollziehbare Planrechnung für die ersten zwölf Monate ist die beste Grundlage, und sie hilft auch bei jedem Förderantrag, wie in Förderprogramme für Gründer beschrieben.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Wer auf die Regelung verzichtet, um die Vorsteuer aus Anschaffungen zurückzuholen, ist fünf Jahre daran gebunden.
Was nach der Anmeldung kommt: IHK, Gewerbesteuer, Wirtschafts-ID
Mit der Anmeldung wird jeder Gewerbetreibende Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Der Beitrag ist für kleine Betriebe überschaubar: Nach § 3 des IHK-Gesetzes sind natürliche Personen ohne Eintrag im Handelsregister beitragsfrei, solange Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigen. Echte Existenzgründer zahlen im Gründungsjahr und im Folgejahr weder Grundbeitrag noch Umlage und im dritten und vierten Jahr keine Umlage, wenn der Gewinn höchstens 25.000 Euro beträgt.
Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 des Gewerbesteuergesetzes übersteigt. Auf den Rest werden 3,5 Prozent Messzahl und der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Für Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer über § 35 des Einkommensteuergesetzes weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, bei einer GmbH gibt es weder Freibetrag noch Anrechnung. Warum sich die Rechtsform deshalb später lohnt, steht in Holding-GmbH für Gründer.
Dazu kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie beginnt nach § 139c der Abgabenordnung mit den Buchstaben DE und kennzeichnet wirtschaftlich Tätige einheitlich und dauerhaft in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Wer sie erhält, trägt sie in Anträgen und Meldungen ein; die Steuernummer auf der Rechnung bleibt davon unberührt.
Gewerbe anmelden in Zahlen: 2025 war ein Rekordjahr
Die Zahl der Gewerbeanmeldungen ist 2025 deutlich gestiegen. Nach der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamts wurden 762.400 Gewerbe angemeldet, 6,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon waren rund 640.500 echte Neugründungen, der Rest Übernahmen, Umwandlungen und Umzüge.

Die Reihe zeigt, wie robust die Gründungsbereitschaft in Deutschland ist: Nach dem Einbruch im ersten Pandemiejahr und einem schwächeren 2022 liegt das Niveau heute höher als in jedem Jahr seit 2020. Ein großer Teil davon sind Gründungen im Nebenerwerb, bei denen die Selbstständigkeit neben einer Anstellung beginnt. Für viele ist das der vernünftigste Weg, weil er das Risiko klein hält und das Geschäftsmodell am Markt prüft, bevor das Gehalt wegfällt.
Mehrere Unternehmen parallel aufzubauen, wie ich es seit vielen Jahren mache, beginnt bei jeder Gesellschaft mit genau diesem Schritt. Wie ich das organisiere, steht in Wie ich mehrere Firmen parallel baue.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung
- Vorher klären: Gewerbe oder freier Beruf? Erlaubnis oder Handwerksrolle nötig? Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?
- Anmelden: online über das Serviceportal oder beim Gewerbeamt, spätestens am ersten Tag der Tätigkeit, mit genauer Tätigkeitsbeschreibung.
- Innerhalb eines Monats: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, mit realistischer Gewinnschätzung und bewusster Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung.
- Danach: Steuernummer abwarten, Geschäftskonto einrichten, Belege von Anfang an sauber ablegen, Post von Kammer und Berufsgenossenschaft prüfen.
- Im Kalender: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Vorauszahlungstermine und die erste Steuererklärung, wie in Was sich 2027 für Unternehmer ändert zusammengefasst.
Wer mit Sammelkarten oder anderen Sammlerstücken handelt, findet die Grenze zwischen privatem Verkauf und Gewerbe in Sammelkarten verkaufen und Steuern.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?
Die Gebühr legen Länder und Kommunen fest. In Berlin kostet die Anmeldung vor Ort 26 Euro und online 15 Euro, in Köln 26 Euro, in München 50 bis 60 Euro je nach Rechtsform, in Potsdam online 30 Euro. Leipzig nennt einen Rahmen von 22 bis 112 Euro.
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit, so steht es in § 14 der Gewerbeordnung. Wer schon verkauft oder Leistungen erbringt, bevor das Gewerbe angemeldet ist, handelt ordnungswidrig.
Muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Ja. Kleingewerbe bedeutet nur, dass kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nötig ist und deshalb kein Handelsregistereintrag. Die Anzeige beim Gewerbeamt ist trotzdem Pflicht, ebenso der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Bis wann muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sein?
Innerhalb eines Monats nach der Eröffnung des Betriebs, so regelt es § 138 Absatz 4 der Abgabenordnung. Der Fragebogen wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Aus ihm vergibt das Finanzamt die Steuernummer und setzt die Vorauszahlungen fest.
Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe nach § 18 des Einkommensteuergesetzes, etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer oder künstlerische und unterrichtende Tätigkeiten, melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ist ein Kleingewerbe dasselbe wie ein Kleinunternehmer?
Nein. Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff und betrifft Handelsregister und Buchführung. Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Begriff nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes: keine Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
Muss ich nach der Gewerbeanmeldung IHK-Beitrag zahlen?
Mitglied werden alle Gewerbetreibenden. Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag sind aber beitragsfrei, solange Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigen. Existenzgründer sind im Gründungsjahr und im Folgejahr zusätzlich befreit, wenn der Gewinn höchstens 25.000 Euro beträgt.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.




