Am 1. Januar 2027 darf in Deutschland kein neuer Riester-Vertrag mehr abgeschlossen werden. An seine Stelle tritt das Altersvorsorgedepot, beschlossen und verkündet, mit 540 Euro Zulage, einem Kostendeckel von einem Prozent und der Erlaubnis, ohne Beitragsgarantie in Aktien anzulegen. Zwei Tage vor der ersten Lesung im Bundestag hat das Kabinett zusätzlich die Frühstartrente beschlossen. Was beides für Angestellte, Familien, Selbstständige, Kammerberufe und für 14,66 Millionen Riester-Verträge konkret bedeutet, steht hier nach Zielgruppen sortiert.
Altersvorsorgedepot 2027: Was das Gesetz konkret vorschreibt
Am 1. Januar 2027 darf in Deutschland kein einziger neuer Riester-Vertrag mehr abgeschlossen werden. An seine Stelle tritt das Altersvorsorgedepot: ein zertifiziertes, staatlich gefördertes Produkt, das erstmals ohne Beitragsgarantie auskommen darf und in Aktien, Fonds und ETFs anlegt.
Die Rechtslage ist eindeutig, und das ist bei diesem Thema die halbe Nachricht. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai zugestimmt, verkündet wurde es am 29. Mai 2026. Es ist kein Entwurf, keine Absichtserklärung und kein Eckwertepapier. Es gilt.
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und werden nicht automatisch umgestellt. Es ist also kein Schnitt, sondern eine Weiche: Der Bestand bleibt, das Neugeschäft wandert.
Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, im Bundesgesetzblatt verkündet am 29. Mai 2026. Stand aller Angaben: 12. August 2026.
Jeder einzelne dieser Punkte ist für jemanden eine Geschäftsentscheidung, und für Millionen Sparer eine Frage, die sie 2027 beantworten müssen. Deshalb ist dieser Text nach Zielgruppen sortiert und nicht nach Paragrafen.
Die Förderung im Altersvorsorgedepot: 540 Euro Zulage und die Formel dahinter
Die neue Förderung ist keine Pauschale mehr, sondern eine Quote: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil zwischen 360,01 und 1.800 Euro. Mehr als 540 Euro Grundzulage gibt es nicht.
Das klingt nach einer technischen Änderung und ist in Wahrheit eine Umverteilung. Wer wenig einzahlt, bekommt anteilig am meisten. Wer viel einzahlt, bekommt auf den größten Teil seines Beitrags nichts.

Daraus folgt eine Faustregel, die in keiner Werbebroschüre steht: Das Altersvorsorgedepot ist bis 1.800 Euro im Jahr ein Förderprodukt und darüber ein ganz normales Depot mit Auszahlungsregeln. Wer 300 Euro im Monat sparen will, spart die ersten 150 Euro sinnvollerweise gefördert und den Rest dort, wo er im Zweifel vor dem 65. Lebensjahr drankommt.
Dazu kommen zwei Bausteine, die leicht übersehen werden. Für jedes Kind gibt es 100 Prozent auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 Euro im Jahr, also eine Verdopplung. Und wer bei Vertragsabschluss unter 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Nachgelagert besteuert wird wie bisher: In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert wird die Auszahlung. Ob das ein Vorteil ist, entscheidet der eigene Steuersatz im Ruhestand, nicht der Prospekt.
Frühstartrente: 10 Euro im Monat für jedes Kind ab dem 1. Januar 2027
Parallel läuft ein zweites Gesetz, und für die Marktfrage ist es fast wichtiger als das erste. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen; das parlamentarische Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein, das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Mechanismus: Für jedes Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis 18 zahlt der Bund 10 Euro im Monat in ein individuelles Altersvorsorgedepot. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Deutschland. Eltern eröffnen das Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl; tun sie es nicht, legt die Deutsche Bundesbank das Geld kollektiv an. Gestartet wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr ein Jahrgang dazu.
Das Bundesfinanzministerium rechnet vor, was aus den 1.440 Euro staatlicher Einzahlung werden kann: rund 2.200 Euro bis zum 18. Geburtstag und rund 53.000 Euro bis zum Rentenbeginn mit 65, gerechnet mit 7 Prozent Rendite im Jahr. Zahlen Eltern 10 Euro im Monat dazu, sind es rund 107.000 Euro. Solche Hochrechnungen sind ein Zinseszinsargument, keine Zusage: Sieben Prozent über sechzig Jahre sind eine Annahme, kein Anspruch.

Man kann das als Bildungspolitik lesen. Man kann es auch als das lesen, was es für Anbieter ist: Der Staat bezahlt die Eröffnung von Millionen Depots und liefert die Kundenbeziehung dazu. Wer diese Depots führt, hat einen Kunden, der im Zweifel vierzig Jahre bleibt.
Der Riester-Bestand: 14,66 Millionen Verträge ohne Neugeschäft
Um zu verstehen, warum das ein Markt ist und nicht nur eine Reform, hilft ein Blick auf die Ausgangslage.

Der Höchststand lag bei rund 16,6 Millionen Verträgen; ob er auf Ende 2017 oder Ende 2018 fällt, geben die Quellen unterschiedlich an, deshalb steht er nicht als Balken im Bild. Seitdem geht es abwärts, und das Neugeschäft ist praktisch weg: von rund 139.000 Neuabschlüssen 2023 auf rund 63.000 im Jahr 2024.

Ein Detail entscheidet über die Größe der Aufgabe: Das Ministerium schätzt den Anteil ruhender Verträge, also solcher ohne laufende Beiträge, auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel. Im Klartext sind das rund drei Millionen Menschen mit einem Vertrag, in den sie nichts mehr einzahlen. Das ist kein Bestand, das ist eine Warteliste.
Was das Altersvorsorgedepot für Angestellte und Geringverdiener bedeutet
Für Angestellte ändert sich vor allem eines: Die Beitragsgarantie fällt weg, wenn man sie nicht will. Genau daran ist Riester ökonomisch gescheitert. Eine Garantie, die zu jedem Zeitpunkt alle eingezahlten Beiträge sichern muss, zwingt den Anbieter in Anleihen mit kurzer Restlaufzeit – und damit in eine Rendite, die die Inflation kaum schlägt.
Für kleine Einkommen ist die Reform sogar rechnerisch günstiger als alles, was sie sonst bekommen. Der alte Weg verlangte vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag, sonst wurde die Zulage gekürzt. Der neue Weg verlangt 120 Euro im Jahr. Wer 360 Euro einzahlt, bekommt 180 Euro dazu.
Die ehrliche Einschränkung gehört daneben: Ein Produkt, das 50 Prozent auf die ersten 360 Euro zahlt, setzt voraus, dass jemand 360 Euro übrig hat. Wer das nicht hat, für den ändert dieses Gesetz nichts. Das ist der Grund, warum die Frage nach einem öffentlichen Standarddepot mehr als eine Fußnote ist: Die Bundesregierung wurde ermächtigt, ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standardprodukt umzusetzen. Ob sie es tut, entscheidet, ob das eine Reform für alle wird oder eine für die, die ohnehin sparen.
Ein handfester Hinweis für alle mit mittlerem Einkommen: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss anbietet. Ein Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent schlägt die 25-Prozent-Stufe im Depot nicht automatisch, aber die Reihenfolge der Prüfung ist wichtiger als die Wahl des Anbieters.
Was das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern bedeutet
Familien sind die Gruppe mit der höchsten Förderquote im System, und zwar aus zwei Richtungen gleichzeitig.
Erstens die Kinderzulage: 100 Prozent auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Bei zwei Kindern stehen 600 Euro Eigenbeitrag 600 Euro Zulage gegenüber. Es gibt im deutschen Steuer- und Sozialrecht wenige Stellen, an denen die Quote so eindeutig ist.
Zweitens die Frühstartrente, die davon getrennt läuft: eigenes Depot, eigenes Konto, eigenes Geld des Kindes. Für Eltern heißt das eine praktische Entscheidung, und sie fällt früher, als die meisten denken. Wer bis zum Start kein Depot eröffnet, dessen Kind wird von der Bundesbank kollektiv angelegt. Das ist keine schlechte Lösung, aber es ist eine Entscheidung, die dann jemand anders trifft.
Diese Tabelle ist der Kern des Artikels. Wenn Sie nur eine Zeile mitnehmen, dann die zu Ihrer eigenen Lage – und die Erkenntnis, dass es kein einziges Argument gibt, das für alle Gruppen gleichzeitig gilt.
Was das Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Kammerberufe bedeutet
Hier liegt die größte inhaltliche Änderung, und sie wird am wenigsten besprochen. Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Bei Riester waren beide Gruppen nur mittelbar oder gar nicht begünstigt.
Für Selbstständige ist das die erste geförderte Altersvorsorge, die ohne Versicherungsmantel funktioniert. Wer bisher zwischen Rürup mit lebenslanger Verrentung, einer Immobilie und einem freien Depot wählen musste, hat jetzt eine vierte Option mit staatlicher Quote. Die 540 Euro Grundzulage sind für ein gutes Beratungsjahr wenig Geld; die Struktur dahinter – kapitalmarktnah, kostengedeckelt, ohne Zwang zur Verrentung bis zum Lebensende, weil auch ein Auszahlplan bis mindestens 85 zulässig ist – ist deutlich mehr wert als die Zulage.
Für Kammerberufe kommt eine zweite Säule hinzu, die es so nicht gab. Das Versorgungswerk bleibt Pflicht und bleibt der Kern; das Depot ist die Ergänzung, die man selbst steuert. Wer als Ärztin, Anwalt oder Architektin ohnehin ein Depot führt, verschiebt einfach einen Teil davon in den geförderten Rahmen – mit dem Unterschied, dass er dort bis 65 gebunden ist.
Genau diese Bindung ist die Frage, die man vor dem ersten Euro klären sollte. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist Liquidität ein härteres Argument als 30 Prozent Zulage auf einen Teilbetrag. Wer schwankende Einnahmen hat, sollte das Depot als das behandeln, was es ist: den langfristigsten Teil der eigenen Finanzplanung. Über die betriebswirtschaftliche Seite solcher Entscheidungen spreche ich gern direkt.
Was Riester-Sparer mit ihrem alten Vertrag machen können: drei Wege
Die Frage, die 14,66 Millionen Verträge betrifft: Was passiert mit dem Alten? Die kurze Antwort: nichts, solange Sie nichts tun. Ab 2027 lassen sich lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.
Ruhend gestellte Verträge (nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel des Bestands) sind der Fall, in dem sich das Nachrechnen fast immer lohnt.
Der zweite Weg ist der unterschätzte. Wer einen laufenden Vertrag hat und nur einen kleinen Beitrag zahlt, bekommt mit der neuen Formel auf die ersten 360 Euro 180 Euro Zulage, also mehr als die alte Grundzulage von 175 Euro – ohne den Vertrag zu wechseln und ohne Wechselkosten.
Der dritte Weg braucht eine Zahl, bevor er eine Meinung braucht: Wie hoch sind Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten? Wer sie nicht schriftlich hat, kann den Vergleich nicht rechnen. Bereits erhaltene Zulagen müssen beim Wechsel in ein neues gefördertes Produkt nicht zurückgezahlt werden; das ist die gute Nachricht in diesem Absatz.
Der Kostendeckel von einem Prozent entscheidet, wer diesen Markt bedient
Im Verfahren waren zunächst 1,5 Prozent Kostendeckel vorgesehen, am Ende wurden es 1,0 Prozent. Diese halbe Prozentstelle klingt nach einer Fußnote und ist die wichtigste Zahl des ganzen Gesetzes.

Für Sparer heißt das: Die Kostenquote ist das einzige Merkmal eines Vorsorgeprodukts, das man vorher kennt. Rendite ist eine Hoffnung, Kosten sind eine Tatsache.
Für Anbieter heißt es etwas anderes. Bei einem Prozent Deckel und einem Wettbewerb, der bei null Depotgebühr anfängt, verdient niemand an der Gebühr. Verdient wird am Volumen und an allem, was danach kommt. Das ist ein Geschäft für sehr große oder sehr spezialisierte Häuser, für niemanden dazwischen. Trade Republic hat den Start zum 1. Januar 2027 angekündigt, Scalable Capital und weitere haben Interesse signalisiert.
Wo im Markt für Altersvorsorgedepots Geld verdient wird
Es ist die immer gleiche Frage bei Regulierungsverschiebungen, und ich beantworte sie mir immer gleich: nicht dort einsteigen, wo die Lizenz ist, sondern dort, wo die Arbeit anfällt. Bei der Datenschutz-Grundverordnung waren die Gewinner nicht die Kanzleien, sondern die Anbieter von Consent-Bannern und Datenschutz-Software. Dasselbe Muster habe ich am Beispiel angekündigter Fristen in Was eine angekündigte Frist mit einem Markt macht beschrieben.
Die Zulagenlogistik. Zulagenantrag, Nachweise, Änderungen im Haushalt, Rückforderungen: Bei Riester war genau das die unterschätzte Fehlerquelle, an der Verträge ins Ruhen fielen. Wer diese Prozesse als Software löst, verkauft an alle Anbieter statt an Endkunden.
Die Vergleichs- und Beratungsschicht. Das Auffälligste an diesem Markt ist, dass er bereits existiert, obwohl das Produkt noch nicht existiert. Eine Suche nach „Altersvorsorgedepot“ am 12. August 2026 liefert auf der ersten Ergebnisseite mehrere Portale, die Anbieter vergleichen und Rechner anbieten für ein Produkt, das erst 2027 startet. Das ist kein Zufall, sondern die Erkenntnis, dass Sichtbarkeit bei einem Suchbegriff, den es noch nicht gibt, billiger aufzubauen ist als später.
Der Arbeitgeberkanal. Die Frühstartrente kommt über Familien ins Haus, und Familien sitzen in Unternehmen. Ein Angebot, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern hinlegen kann, ist ein Vertriebsweg mit tausend Kunden pro Abschluss.
Der ruhende Bestand. Rund drei Millionen ruhende Verträge sind der am schlechtesten betreute Bestand im deutschen Vorsorgemarkt. Diese Menschen brauchen keinen neuen Anbieter, sie brauchen jemanden, der ihnen sagt, was mit dem Alten passiert. Wer das tut, hat die Beziehung, wenn 2027 die Frage nach dem Neuen kommt.
Was die Reform der privaten Altersvorsorge nicht löst
Die Reform macht drei Dinge richtig, die bei Riester falsch waren: Sie erlaubt Aktienrisiko, sie deckelt Kosten, und sie öffnet die Förderung für Selbstständige. Das sind genau die drei Kritikpunkte, die zwanzig Jahre lang wiederholt wurden.
Was sie nicht löst, ist das eigentliche Problem: Die Menschen, die private Vorsorge am dringendsten brauchen, sind nicht die, die ein Depot eröffnen. Solange das öffentliche Standardprodukt nur eine Ermächtigung im Gesetz ist und kein Angebot auf dem Tisch, bleibt die Reform eine Verbesserung für Menschen, die ohnehin sparen.
Und ein zweiter Punkt bleibt offen, der bei Riester teuer war: die Auszahlungsphase. Ein Auszahlplan bis mindestens 85 ist besser als eine Verrentung zu schlechten Konditionen, aber wer über 85 hinaus lebt, braucht danach etwas. Wie dieser Übergang in der Praxis aussieht, steht in keinem Prospekt, weil es noch kein Produkt gibt.
Für die Geschäftsseite bleibt es dabei: Wenn ein Gesetz einen Stichtag setzt, an dem ein Produkt aufhört und ein anderes anfängt, entsteht dazwischen ein Jahr, in dem Marktanteile neu verteilt werden. Solche Jahre gibt es selten. Meine laufende Einordnung dazu sammle ich unter Krypto und Finanzen.
Quellen und Stand
- Altersvorsorgereformgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt am 29. Mai 2026; Bundestagsbeschluss 27. März 2026, Zustimmung des Bundesrates 8. Mai 2026.
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Frühstartrente, Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026, samt Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom selben Tag.
- Statistik zu Riester-Verträgen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Auswertung für das Jahr 2025, veröffentlicht am 27. April 2026.
- Eigene Berechnungen zu Zulagenquote und Kostenwirkung; Rechenweg dokumentiert in docs/generators/charts_finanzen_september.py.
- Anbieterankündigungen zum Marktstart, Stand 12. August 2026.
Dieser Beitrag ist eine unternehmerische Einordnung der Gesetzeslage und keine Anlage- oder Steuerberatung. Für die Beurteilung des eigenen Falls ist fachlicher Rat einzuholen.
Häufige Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein staatlich gefördertes Produkt zur privaten Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Es darf in Aktien, Fonds und ETFs anlegen und wahlweise ganz ohne Beitragsgarantie auskommen. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat und das am 29. Mai 2026 verkündet wurde.
Wie hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro im Jahr und 25 Prozent auf den Teil zwischen 360,01 und 1.800 Euro, insgesamt höchstens 540 Euro. Für Kinder gibt es 100 Prozent auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 Euro jährlich, für Berufseinsteiger unter 25 einmalig 200 Euro.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft unverändert weiter und wird nicht automatisch umgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. Es gibt drei Wege: alles lassen, nur in das neue Zulagensystem wechseln oder ganz in ein neues Produkt umsteigen. Beim Umstieg müssen bereits erhaltene Zulagen nicht zurückgezahlt werden, es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, und das ist die größte inhaltliche Änderung. Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Bei Riester waren beide Gruppen nur mittelbar oder gar nicht begünstigt.
Was ist die Frühstartrente und ab wann gilt sie?
Der Bund zahlt für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis 18 monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ausgezahlt wird frühestens mit 65.
Wann kann ich das Geld aus dem Altersvorsorgedepot entnehmen?
Frühestens mit 65. Möglich sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr; zu Rentenbeginn ist zusätzlich eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich. Besteuert wird nachgelagert, also erst die Auszahlung.
Wie viel darf ein Altersvorsorgedepot kosten?
Das Standardprodukt ist auf 1,0 Prozent Kosten im Jahr gedeckelt. Im Verfahren waren zunächst 1,5 Prozent vorgesehen. Der Unterschied ist erheblich: Bei 150 Euro im Monat, 6 Prozent Bruttorendite und 40 Jahren Laufzeit liegen zwischen beiden Sätzen rund 27.700 Euro Endvermögen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?
Rechnerisch ja, weil die Förderquote bei kleinen Beträgen am höchsten ist: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro. Der alte Riester-Weg verlangte vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag, sonst wurde die Zulage gekürzt; im neuen System genügen 120 Euro im Jahr. Voraussetzung bleibt allerdings, dass überhaupt Geld zum Sparen da ist.
Wie viele Riester-Verträge gibt es noch?
Ende 2025 waren es nach der Statistik des Bundesarbeitsministeriums 14,663 Millionen, ein Minus von 318.000 gegenüber dem Vorjahr und das achte Rückgangsjahr in Folge. Rund zwei Drittel davon sind klassische Versicherungsverträge; gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel des Bestands ruht ohne laufende Beiträge.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner




