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Was eine angekündigte Frist mit einem Markt macht: Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimageräte

Was eine angekündigte Frist mit einem Markt macht: Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimageräte

Zum 1. Januar 2029 fällt R32 aus dem Neuverkauf, in einem Markt, der ohnehin auf rund 335.600 Geräte im Jahr zuwächst. Das sind drei Sommer Vorlauf. Wie so etwas ausgeht, muss man nicht schätzen: Der Photovoltaik-Dezember 2011 und der Wärmepumpen-Einbruch 2024 haben es vorgemacht, und sie haben dabei zwei sehr unterschiedliche Lehren hinterlassen.

Das Muster, das niemand einplant

Wenn der Gesetzgeber ein Datum nennt, ab dem etwas nicht mehr geht, passiert regelmäßig dasselbe: Vor dem Datum steigt die Nachfrage stark an, danach fällt sie tief. Das ist kein Verhalten einzelner Käufer, sondern ein Effekt der Regel selbst, und er ist in Deutschland mehrfach dokumentiert.

Interessant wird es bei der Frage, was den Ausschlag eigentlich auslöst. Die naheliegende Antwort wäre: die Verschärfung. Die Daten sagen etwas anderes. Eine klare Regel mit einem klaren Datum erzeugt eine Welle, die man einplanen kann, weil jeder weiß, wann sie kommt. Was einen Markt wirklich beschädigt, ist der Zustand dazwischen: angekündigt, aber nicht entschieden. Dann kauft niemand mehr, weil niemand weiß, worauf er sich einlässt.

Drei Märkte, drei Zeitpunkte, dasselbe Muster. Zwei davon sind abgeschlossen und lassen sich nachrechnen. Der dritte läuft gerade.

Photovoltaik 2011: der Lehrbuchfall

Zum 1. Januar 2012 sollte die Einspeisevergütung für Solarstrom um 15 Prozent sinken. Das Datum stand, die Höhe stand, und der Markt reagierte genau so, wie man es erwarten würde. Im Dezember 2011 wurden allein rund 3.000 Megawatt neu installiert. Das gesamte Jahr 2011 kam auf etwa 7.500 Megawatt. Ein einzelner Monat machte damit rund 40 Prozent des Jahres aus.

Balkendiagramm: Photovoltaik-Zubau Dezember 2011 rund 3.000 Megawatt gegen einen Monatsschnitt von rund 410 Megawatt in den elf Monaten davor
Der Monatsschnitt ist aus den beiden belegten Werten abgeleitet: rund 7.500 MW im Gesamtjahr abzüglich der rund 3.000 MW im Dezember, verteilt auf elf Monate. Quelle der Jahres- und Dezemberwerte: energie-chronik.de.

Diese Rechnung ist der Kern der Sache. Ein Monat, der siebenmal so viel Leistung bringt wie ein durchschnittlicher Monat davor, ist keine Konjunktur. Er ist eine vorgezogene Zukunft: Anlagen, die 2012 gebaut worden wären, wanderten in den Dezember. Handwerksbetriebe arbeiteten am Anschlag, Module wurden knapp, und im Januar war der Auftragsbestand leer.

Bemerkenswert ist, was der Gesetzgeber daraus gemacht hat. Ab Mai 2012 wurde die Degression auf 1 Prozent pro Monat umgestellt, ausdrücklich um genau diese Vorzieheffekte zu glätten. Das ist eine seltene, saubere Rückkopplung: Der Stichtag hat die Welle erzeugt, der gleitende Pfad hat sie beendet. Wer wissen will, ob ein regulatorisches Instrument wirkt, findet hier den Beleg. Nachzulesen bei der energie-chronik und in der Einordnung zur EEG-Novelle 2012.

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Wärmepumpen 2024: die Kehrseite

2023 wurden in Deutschland 356.000 Wärmepumpen verkauft, ein Rekord. 2024 waren es 193.000, ein Rückgang um 46 Prozent. Wer die Zahlen ohne Kontext liest, hält den Rekord für die Ursache: erst vorgezogene Nachfrage, danach die Delle. Das ist die halbe Wahrheit.

Balkendiagramm: verkaufte Wärmepumpen in Deutschland 2023 mit 356.000 Geräten und 2024 mit 193.000 Geräten
Absatzzahlen des Bundesverbands Wärmepumpe, berichtet über pv magazine (Januar 2024) und Solarserver (Januar 2025). Der Rückgang entspricht minus 46 Prozent.

Die andere Hälfte steht in der Begründung des Branchenverbands. Der Einbruch geht nicht auf eine Regel zurück, sondern auf die Unsicherheit über sie. Wie die kommunale Wärmeplanung vor Ort ausfällt und wie viel Förderung am Ende bleibt, war für viele Haushalte zum Kaufzeitpunkt schlicht nicht beantwortbar. Wer nicht weiß, ob eine Entscheidung in zwei Jahren noch richtig aussieht, entscheidet gar nicht.

Das ist die unbequeme Lehre dieses Falls, und sie widerspricht dem Reflex. Nicht die Verschärfung hat den Markt beschädigt, sondern die Debatte über sie. Eine Regel, die feststeht, lässt sich einpreisen, auch wenn sie unangenehm ist. Eine Regel, über die noch verhandelt wird, lässt sich nicht einpreisen, und dann tun Märkte in dieser Lage immer dasselbe: Sie warten. Belege: pv magazine und Solarserver.

Klimageräte: der Markt, der die nächste Frist vor sich hat

Der dritte Fall läuft gerade, und deshalb ist er der interessante. Der Absatz von Raumklimageräten mit Wärmepumpenfunktion ist von rund 260.000 Geräten im Jahr 2023 auf etwa 320.000 im Jahr 2025 gestiegen. Für 2030 werden rund 335.600 Geräte pro Jahr erwartet, bei etwa 7,2 Prozent Umsatzwachstum im Jahr.

Balkendiagramm: Absatz von Raumklimageräten mit Wärmepumpenfunktion, rund 260.000 im Jahr 2023, rund 320.000 im Jahr 2025 und 335.600 als Prognose für 2030
Ist-Werte aus der Erhebung des Fachverbands Gebäude-Klima, berichtet über cci Dialog und KKA. Der Wert für 2030 ist eine Marktprognose und im Chart als solche gekennzeichnet.

Diese Kurve ist nicht saisonal, auch wenn jeder heiße Sommer sie zusätzlich anschiebt. Die Zahl der Hitzetage hat sich seit den 1980er-Jahren verdreifacht, 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen. Gekühlt wird heute in rund 6 Prozent der deutschen Haushalte, bis 2030 werden es knapp 8 Prozent sein. In einem Land, in dem Heizung seit Jahrzehnten Grundausstattung ist, wird Kühlung gerade dasselbe. FGK-Erhebung, Marktentwicklung 2025, Prognose bis 2030.

In diesen wachsenden Markt fällt zum 1. Januar 2029 eine Frist. Für neue Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 Kilowatt sinkt die zulässige Grenze des Treibhauspotenzials auf 150. Damit fällt R32, das in dieser Klasse heute meistverbaute Kältemittel, aus dem Neuverkauf. Was das technisch bedeutet, steht im Kasten unter diesem Text und ausführlich in meinem Beitrag zur Split-Klimaanlage.

Wirtschaftlich bedeutet es: drei Sommer Vorlauf. Und wenn das Muster aus den ersten beiden Fällen trägt, dann werden 2027 und 2028 für Handel und Handwerk überdurchschnittliche Jahre, und 2029 wird ein schwieriges.

Was das für drei Gruppen konkret heißt

Für Käufer: Es gibt keinen Grund zur Eile und einen guten Grund zur Frage. Wer 2027 oder 2028 eine Anlage kauft, sollte wissen, welches Kältemittel darin steckt, weil das über den Wiederverkaufswert und über die Ersatzteil- und Servicelage in zehn Jahren mitentscheidet. Das ist eine Frage an den Fachbetrieb, keine Panikentscheidung.

Für Handwerksbetriebe: Der Photovoltaik-Fall zeigt, was eine Stichtagswelle mit einem Betrieb macht. Sie ist erst ein Umsatzrekord und danach ein Auslastungsloch, und beides fällt in dieselbe Bilanz. Wer Personal und Lager an einem vorgezogenen Jahr ausrichtet, hat im Jahr danach ein Problem. Die belastbarere Planungsgröße ist der Trend, nicht der Peak.

Für Hersteller und Handel: Die eigentliche Entscheidung ist nicht, wie viel R32-Ware man 2028 noch verkauft, sondern wann man den Sortimentswechsel kommuniziert. Wer früh und klar sagt, was ab wann gilt, verhindert genau den Zustand, der den Wärmepumpenmarkt 2024 gekostet hat.

Der Satz, der die Geschichte ehrlich hält

Aus einem Vorzieheffekt lässt sich leicht Panikmache machen, und das passiert gerade an vielen Stellen im Netz. Deshalb gehört der folgende Satz in jeden Text zu diesem Thema, auch wenn er die Dringlichkeit nimmt: Bestandsgeräte dürfen uneingeschränkt weiterlaufen, gewartet und repariert werden. Es gibt kein Stilllegungsdatum.

Die Frist betrifft ausschließlich das Inverkehrbringen neuer Geräte. Wer heute eine R32-Anlage besitzt, muss nichts tun, und wer 2028 eine kauft, kauft völlig legal. Wer diesen Satz weglässt, ist einer von vielen Ratgebern mit Verkaufsinteresse. Wer ihn mitliefert, ist eine Quelle. Der Unterschied ist klein im Text und groß in der Wirkung.

Warum ich das durch die Speicherbrille sehe

Weil hier dasselbe sichtbar wird, das ich im Speichermarkt jeden Tag sehe. Was gebaut wird, entscheidet selten die Technik. Es entscheidet die Frage, ob eine Regel klar genug ist, um sie in ein Finanzierungsmodell zu schreiben. Genau darum geht es bei MiSpeL, der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Speichern und Ladepunkten: Nicht die Regel hat den Markt jahrelang gebremst, sondern die Unklarheit darüber, wie eine Kilowattstunde behandelt wird, die zwei Herkünfte haben könnte.

Und es gibt eine sachliche Verbindung zwischen beiden Themen. Kühlung zieht Strom genau dann, wenn die Sonne scheint und Solarstrom im Überfluss da ist. Sie ist eine der wenigen Lastarten, die zur Erzeugung passt. Ein wachsender Klimagerätemarkt ist deshalb nicht nur ein Verbrauchsproblem, sondern ein Baustein im Lastmanagement. Vorausgesetzt, die Regeln dafür stehen rechtzeitig fest.

Das ist am Ende die einzige Empfehlung, die dieser Text hergibt, und sie richtet sich weniger an Käufer als an alle, die Fristen setzen: Ein Datum ist kein Problem. Ein Datum, über das noch verhandelt wird, ist eines.

Der Technik-Kasten: was die F-Gase-Verordnung wirklich vorgibt. Die Verordnung (EU) 2024/573 verbietet nichts auf einen Schlag, sie senkt die zulässigen Treibhauspotenziale (GWP) in Stufen. Die für Splitgeräte einschlägigen Stufen aus Anhang IV:

  • Einzel-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge: GWP 750 ab 01.01.2025 (damit ist R410A raus)
  • Split Luft-Wasser, also Wärmepumpen bis 12 kW: GWP 150 ab 01.01.2027
  • Split Luft-Luft, also Klimaanlagen bis 12 kW: GWP 150 ab 01.01.2029
  • Split über 12 kW: GWP 750 ab 01.01.2029, GWP 150 ab 01.01.2033
  • Split bis 12 kW: alle F-Gase ab 01.01.2035

R32 liegt bei einem GWP von rund 675 und fällt damit zum 01.01.2029 aus dem Neuverkauf der Luft-Luft-Klasse. R290 (Propan, GWP 3) bleibt zulässig. Die beiden Daten 2027 und 2029 werden im Netz regelmäßig verwechselt, und diese Verwechslung ist der Grund, warum viele Ratgeber zu diesem Thema falsch liegen.

In eigener Sache: Genau an dieser Stelle bauen wir gerade etwas. Eine Energieplattform, die Angebote rund um Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Energiemanagement vergleichbar macht, und zwar nach einer Regel: Es wird nur gezeigt, was belegt ist. Kein Wert ohne Quelle, kein Ranking ohne offengelegte Methodik. Sie geht in den kommenden Wochen an den Start. Wer sie zuerst sehen will, steht am besten im Newsletter.

Häufige Fragen

Was ist ein Vorzieheffekt?

Ein Vorzieheffekt entsteht, wenn eine angekündigte Verschärfung Nachfrage aus der Zukunft in die Zeit vor dem Stichtag verlagert. Das Lehrbuchbeispiel in Deutschland ist der Dezember 2011: Vor der Kürzung der Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012 wurden allein in diesem einen Monat rund 3.000 Megawatt Photovoltaik installiert, bei etwa 7.500 Megawatt im gesamten Jahr.

Warum ist der Wärmepumpenmarkt 2024 eingebrochen?

2023 wurden 356.000 Geräte verkauft, 2024 nur noch 193.000, ein Minus von 46 Prozent. Der Bundesverband Wärmepumpe nennt als wesentliche Gründe die Unsicherheit über die kommunale Wärmeplanung und über die Förderung. Nicht die Regel selbst hat den Markt gebremst, sondern die offene Debatte darüber.

Ab wann darf R32 nicht mehr verkauft werden?

Für neue Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 Kilowatt sinkt die zulässige GWP-Grenze zum 1. Januar 2029 auf 150. R32 liegt bei rund 675 und darf ab diesem Datum in neuen Geräten dieser Klasse nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt gilt dieselbe Grenze bereits ab dem 1. Januar 2027. Diese beiden Fristen werden häufig verwechselt.

Muss ich meine bestehende Klimaanlage 2029 austauschen?

Nein. Die Frist betrifft ausschließlich das Inverkehrbringen neuer Geräte. Bestandsanlagen dürfen uneingeschränkt weiterbetrieben, gewartet und repariert werden. Ein Stilllegungsdatum gibt es nicht.

Wie groß ist der deutsche Markt für Klimageräte?

Der Absatz von Raumklimageräten mit Wärmepumpenfunktion lag laut Fachverband Gebäude-Klima 2023 bei rund 260.000 Geräten und 2025 bei etwa 320.000. Für 2030 werden rund 335.600 Geräte pro Jahr erwartet. Gekühlt wird derzeit in etwa 6 Prozent der deutschen Haushalte, bis 2030 sollen es knapp 8 Prozent sein.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner Ventures. Beteiligungen und operative Unterstützung für Unternehmen in Energie, Finanzen und Commerce. Zur Website →

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