Krypto-ETFs, die nebenbei Staking-Erträge ausschütten, das klingt nach dem Besten aus zwei Welten: Kursfantasie plus laufender Ertrag, verpackt in einem ganz normalen Börsenprodukt. Seit Ende 2025 gibt es solche Produkte in den USA tatsächlich, und in Europa existieren sie sogar schon länger, als viele denken. Trotzdem ist die Geschichte komplizierter, als die Werbung suggeriert. Ich sortiere hier, was 2026 wirklich geht, was du in Deutschland kaufen kannst und wo die Rechnung anders aussieht als im Prospekt.
Wie das Staking in die ETFs kam
Kurzer Rückblick, weil die Reihenfolge wichtig ist. Die amerikanischen Spot-ETFs auf Bitcoin starteten im Januar 2024, die auf Ethereum im Juli 2024. Beide zunächst ohne jede Ertragskomponente, die SEC wollte von Staking in einem börsengehandelten Produkt lange nichts wissen. Das änderte sich 2025 Schritt für Schritt. Im September 2025 genehmigte die SEC generische Listing-Standards für Krypto-ETFs, die das Zulassungsverfahren laut CNBC von über 240 Tagen auf rund 75 Tage verkürzten. Damit war der Damm gebrochen.
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Den ersten großen Meilenstein setzte Grayscale: Im Oktober 2025 aktivierte der Anbieter als erster das Staking in seinen US-gelisteten Ethereum-Produkten, wie unter anderem Yahoo Finance berichtete. Kurz darauf, Ende Oktober 2025, starteten die ersten amerikanischen Solana-Spot-ETFs, und die hatten das Staking gleich von Tag eins an eingebaut. Weitere große Häuser haben Staking-Anträge für ihre Ethereum-Produkte nachgereicht. Die Richtung ist klar: Staking wird in den USA vom Ausnahmefall zum Standardmerkmal von Proof-of-Stake-ETFs.
Warum ein Bitcoin-ETF niemals Staking zahlen wird
Ein Punkt, der in Verkaufsgesprächen gern verwischt wird: Bitcoin kann gar kein Staking. Bitcoin läuft auf Proof of Work, die Sicherheit kommt von Minern und deren Rechenleistung, nicht von hinterlegten Coins. Es gibt schlicht keinen Protokollertrag, den ein ETF ausschütten könnte. Wenn dir also jemand ein Bitcoin-Produkt mit „Staking-Rendite" anbietet, ist das kein Staking, sondern irgendeine Form von Verleihgeschäft oder ein Derivat mit eigenen, ganz anderen Risiken. Staking-Erträge im engeren Sinn gibt es nur bei Proof-of-Stake-Netzwerken wie Ethereum oder Solana. Diese Unterscheidung ist keine Haarspalterei, sie entscheidet darüber, welches Risiko du tatsächlich im Depot hast.
Was du in Deutschland wirklich kaufen kannst
Jetzt zur Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: Kann ich diese US-ETFs hier kaufen? Die kurze Antwort: als Privatanleger praktisch nicht, weil ihnen die für den EU-Vertrieb nötigen Anlegerinformationen fehlen. Und einen echten Krypto-ETF nach europäischem Recht gibt es ebenfalls nicht, denn die UCITS-Regeln verlangen Diversifikation, ein Fonds auf ein einzelnes Asset ist damit nicht zulässig. Was es stattdessen gibt, sind ETNs beziehungsweise ETPs, also besicherte Schuldverschreibungen, die sich an der Börse wie ein ETF handeln lassen. justETF erklärt die Konstruktion gut.
Die Pointe: Europa war beim Staking früher dran als die USA. Das 21Shares Ethereum Staking ETP existiert seit 2019, CoinShares hat seinem physischen Ethereum-Produkt laut eigener Mitteilung ab Februar 2024 eine Staking-Vergütung von 1,25 Prozent pro Jahr hinzugefügt, bei null laufender Gebühr. Daneben gibt es günstige Varianten wie das 21Shares Ethereum Core Staking ETP mit 0,10 Prozent Gebühr. Alles davon ist über deutsche Börsen und Broker handelbar. Wer hier von „endlich gibt es Krypto mit Ertrag im Depot" spricht, ignoriert also ein paar Jahre europäischer Produktgeschichte.
Die Rechnung: Was vom Ertrag übrig bleibt
Auf dem Papier wirft Ethereum-Staking derzeit grob drei Prozent pro Jahr ab. Beim Anleger kommt davon in einem verpackten Produkt deutlich weniger an, und das aus drei Gründen. Erstens behält der Anbieter einen Teil der Erträge als Vergütung ein, die Aufteilung steht im Kleingedruckten. Zweitens wird selten der komplette Bestand gestakt, weil das Produkt einen Liquiditätspuffer für Rückgaben braucht, gestakte Coins lassen sich nicht sekündlich entsperren. Drittens frisst bei teuren Produkten die Verwaltungsgebühr einen Teil des Ertrags gleich wieder auf. Netto landet man je nach Produkt eher bei ein bis zwei Prozent als bei drei.
Das ist kein Skandal, aber es ist auch kein Zins auf ein Tagesgeldkonto. Es ist ein Protokollertrag mit Marktrisiko obendrauf. Wenn der Kurs von Ethereum in einem Jahr um zwanzig Prozent fällt, tröstet dich der Staking-Ertrag genau gar nicht. Wer die Produkte vergleicht, sollte deshalb nicht auf die beworbene Bruttorendite schauen, sondern auf die Nettoquote nach allen Gebühren und auf die Frage, welcher Anteil des Bestands überhaupt gestakt wird.
Steuern: Die Verpackung ist nicht neutral
Steuerlich ist Deutschland beim Direktbesitz erstaunlich attraktiv. Wer Coins selbst hält, verkauft nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, und das aktuelle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt klar, dass Staking diese Frist nicht auf zehn Jahre verlängert. Die Details zur Haltefrist und was sich 2026 daran ändert oder eben nicht, habe ich in meinem Beitrag zur Krypto-Haltefrist 2026 auseinandergenommen.
Bei ETNs hängt die Behandlung an der Konstruktion. Physisch hinterlegte Produkte mit einem Anspruch auf Auslieferung der Coins werden nach herrschender Lesart analog zu Xetra-Gold behandelt, Gewinne sind dann nach einem Jahr ebenfalls steuerfrei, so erklärt es etwa Bitwise für den deutschen Markt. Fehlt der Auslieferungsanspruch, greift die Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Höchstrichterlich ist das für Krypto-ETNs noch nicht abschließend entschieden, du kaufst hier also immer auch ein Stück steuerlicher Restunsicherheit mit. Mein nüchterner Befund: Wer die Selbstverwahrung beherrscht, hat steuerlich oft die bessere Position. Wer sie nicht beherrscht oder nicht will, zahlt für die Bequemlichkeit der Verpackung einen Preis, und den sollte man kennen, bevor man kauft.
Risiken, die im Prospekt stehen, aber selten im Marketing
Drei Dinge gehören auf den Zettel. Erstens Slashing: Verhält sich ein Validator falsch oder fällt aus, kann das Protokoll einen Teil der hinterlegten Coins einbehalten, und je nach Produktbedingungen tragen die Anleger diesen Schaden mit. Zweitens die Verwahrung: Ein ETN ist rechtlich eine Schuldverschreibung des Emittenten, besichert zwar, aber eben kein Sondervermögen wie ein klassischer Fonds. Drittens die Liquidität des Stakings selbst: Ethereum kennt Warteschlangen beim Ein- und Ausstieg aus dem Staking, in Stressphasen kann das die Abwicklung verzögern. Nichts davon ist ein Grund zur Panik, aber alles davon gehört in eine ehrliche Abwägung.
Ich beschäftige mich seit 2017 mit diesem Markt, unter anderem über unser Portal CryptoTicker, und mein Fazit für 2026 ist unspektakulär: Staking-ETPs sind ein echter Fortschritt für alle, die Krypto im normalen Depot neben ETFs und Aktien halten wollen. Sie sind aber kein Zinsprodukt und kein Ersatz dafür, die Mechanik dahinter zu verstehen. Das ist meine persönliche Einordnung und ausdrücklich keine Anlageberatung, prüfe Produkte und Steuerfragen immer für deine eigene Situation. Wie ich generell über die Rolle von Krypto im Vermögensaufbau denke, liest du auf meiner Seite zu Krypto und Finanzen.
Häufige Fragen
Gibt es Krypto-ETFs mit Staking in Deutschland?
Echte ETFs nicht, weil UCITS-Fonds nicht auf ein einzelnes Asset aufgelegt werden dürfen. Kaufbar sind aber börsengehandelte ETNs beziehungsweise ETPs mit Staking-Komponente, etwa auf Ethereum von Anbietern wie 21Shares oder CoinShares, handelbar über deutsche Börsen und Broker.
Warum gibt es kein Bitcoin-Staking-ETF?
Weil Bitcoin auf Proof of Work basiert und technisch kein Staking kennt. Produkte, die für Bitcoin laufende Erträge versprechen, arbeiten mit Verleihgeschäften oder Derivaten, und das sind andere Risiken als ein Protokollertrag beim Staking.
Wie viel Staking-Rendite kommt bei einem ETP wirklich an?
Deutlich weniger als die Bruttorendite des Netzwerks. Anbieter behalten einen Teil der Erträge ein, meist wird nicht der gesamte Bestand gestakt, und die Produktgebühr geht ebenfalls ab. Netto liegen viele Produkte eher bei ein bis zwei Prozent pro Jahr.
Wie werden Krypto-ETNs in Deutschland besteuert?
Physisch hinterlegte ETNs mit Auslieferungsanspruch werden nach herrschender Lesart wie Direktbesitz behandelt, Gewinne sind dann nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Ohne Auslieferungsanspruch fällt Abgeltungsteuer an. Abschließend höchstrichterlich geklärt ist die Frage für Krypto-ETNs noch nicht.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner





