Wer heute nach Solarförderung sucht, findet vor allem Einspeisevergütung. Das ist der kleinste und der am schnellsten schrumpfende Teil davon. Die drei Instrumente, die 2026 tatsächlich Geld bewegen, stehen in keiner Fördermitteldatenbank, weil zwei davon Steuerrecht sind und das dritte ein Kredit ist. Zusammen sind sie bei einer üblichen Anlage mehr wert als die Vergütung der ersten zehn Jahre.
Förderung ist nicht gleich Einspeisevergütung
Der Denkfehler beginnt bei der Sprache. Wenn im Gespräch das Wort Förderung fällt, denken die meisten an eine Zahlung pro Kilowattstunde. Tatsächlich fördert der Staat eine Solaranlage auf vier Wegen gleichzeitig: über den Preis beim Kauf, über die Steuer auf den Ertrag, über die Finanzierung und über die Vergütung der Einspeisung. Nur der vierte Weg steht im EEG, und nur der vierte ist gerade dabei zu verschwinden. Warum, habe ich in Einspeisevergütung im Sinkflug aufgeschrieben.
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Wer die anderen drei kennt, rechnet ein Angebot anders. Und wer sie nicht kennt, vergleicht Angebote nach einer Zahl, die 2027 ohnehin ihre Bedeutung verliert.
Die drei Instrumente, die bleiben
Der Nullsteuersatz auf Kauf und Montage. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von null Prozent, geregelt in Paragraf 12 Absatz 3 UStG. Die Regelung ist unbefristet und umfasst Module, Wechselrichter, Montagesystem und Batteriespeicher. Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher, also grob 18.000 bis 25.000 Euro brutto, entspricht das rund 3.400 bis 4.800 Euro gegenüber dem alten Satz von 19 Prozent. Das ist kein Zuschuss, den man beantragen muss, sondern einer, den man beim Kauf bekommt, ohne es zu merken.
Die Ertragsteuerbefreiung. Paragraf 3 Nummer 72 EStG stellt die Einnahmen aus kleinen Anlagen von der Einkommensteuer frei. Das nimmt der Anlage nicht nur Steuerlast, sondern vor allem Bürokratie: keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR. Wer schon einmal für 400 Euro Jahresertrag eine Steuererklärung gebaut hat, weiß, dass die Vereinfachung mehr wert sein kann als der Betrag.
Der KfW-Kredit 270. Er finanziert bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, für Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Solarthermie, mit Zinsbindung über 5 bis 20 Jahre. Der effektive Zins liegt bonitätsabhängig ab etwa 3,9 Prozent, die Hausbank schlägt üblicherweise 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte auf. Das ist kein geschenktes Geld, aber es ist der Unterschied zwischen einer Anlage, die man aus Rücklagen zahlt, und einer, die sich selbst trägt.
Dazu kommen Landes- und Kommunalprogramme, die sich stark unterscheiden und oft auf Speicher, Gründächer oder Mieterstrom zielen. Sie sind der einzige Teil, bei dem sich Suchen wirklich lohnt, weil sie regional gelten und selten gut auffindbar sind.
Rechnet man die drei Instrumente an einer üblichen Anlage zusammen, kommt man auf eine Größenordnung, die den Blick auf die Vergütung geradezu verzerrt. Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher liegt allein der Umsatzsteuervorteil bei rund 3.400 bis 4.800 Euro. Die Einspeisevergütung derselben Anlage bringt bei 7,70 Cent und rund 6.300 eingespeisten Kilowattstunden etwa 485 Euro im Jahr. Der Steuervorteil entspricht also grob den ersten sieben bis zehn Jahren Einspeisung, und er fällt am Tag des Kaufs an, nicht verteilt über zwei Jahrzehnte.
Ein vierter Punkt gehört der Vollständigkeit halber dazu, auch wenn er keine Förderung im engeren Sinn ist: die Steckersolargeräte. 2025 wurden nach Zahlen der Bundesnetzagentur rund 430.000 Balkonanlagen mit zusammen 0,5 Gigawatt gemeldet, das sind 3,2 Prozent des gesamten Zubaus. Für den Netzausbau ist das eine Randnotiz. Für die Frage, wie viele Haushalte inzwischen selbst Strom erzeugen, ist es die wichtigste Zahl im Datensatz.
Wohin die Leistung tatsächlich wächst
Es lohnt sich, die Förderdebatte einmal gegen die Zubauzahlen zu halten. Dann sieht man, dass sich das Geschäft schon verschoben hat, bevor die Politik nachzieht.

2025 wurden in Deutschland 16,4 Gigawatt Solarleistung zugebaut, die installierte Gesamtleistung lag Ende des Jahres bei 117 Gigawatt. Im ersten Halbjahr 2026 kamen 7,4 Gigawatt dazu, rund neun Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Bundesverband Solarwirtschaft schreibt das Plus allerdings vor allem Sondereffekten zu und warnt vor einer Bremse ab 2027.
Diese Zahlen muss man gegen das Ziel halten, um sie einzuordnen. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt installiert sein. Von 117 Gigawatt Ende 2025 aus bedeutet das einen nötigen Zubau von durchschnittlich 19,6 Gigawatt pro Jahr. Tatsächlich waren es 16,4. Die Lücke ist nicht dramatisch, aber sie erklärt, warum der Gesetzgeber gerade jetzt auf die günstigere Erzeugung umschwenkt: Wenn dasselbe Geld mehr Kilowattstunden bringen soll, landet es nicht auf dem Einfamilienhausdach.
Die eigentliche Nachricht steckt in der Aufteilung. 2024 lag das Verhältnis Dach zu Freifläche noch bei zwei zu eins, 2025 bei eins zu eins, im ersten Halbjahr 2026 hat die Freifläche die Mehrheit. Das Dach verliert Anteile, obwohl es die politisch beliebtere Anlage ist. Und dorthin zielt jetzt auch der Gesetzgeber: Der Kabinettsentwurf spricht ausdrücklich von einer Stärkung der kostengünstigeren Freiflächenanlagen.
Was der Entwurf mit dem Dach macht
Für Dachanlagen unter 25 Kilowatt soll ab 2027 die feste Vergütung entfallen, ersetzt durch Direktvermarktung plus einen Bonus von 6,2 ct/kWh. Dazu kommt die Kappung der Einspeisung auf 50 Prozent der Anlagenleistung.
Diese Kappung ist die stillste und wirksamste Förderentscheidung des ganzen Pakets, nur eben mit umgekehrtem Vorzeichen. Sie fördert nichts, sie erzwingt etwas: Wer die zweite Hälfte seiner Mittagsleistung nicht einspeisen darf, hat drei Optionen. Sie verfallen lassen, sie selbst verbrauchen, oder sie speichern. Für die meisten Haushalte heißt das, dass ein Speicher aufhört, eine Komfortentscheidung zu sein.
Damit verschiebt sich der Fördereffekt vom Einspeisezähler auf die Eigenverbrauchsquote. Und die hängt an drei Dingen, die alle nichts mit Modulen zu tun haben: an einem Speicher in passender Größe, an einer Steuerung, die Wärmepumpe und Auto zur richtigen Zeit anwirft, und an einem dynamischen Stromtarif, der günstige Stunden überhaupt sichtbar macht.
Wo daraus ein Geschäft wird
Förderberatung als Produkt, nicht als Zugabe. Die vier Wege sind nicht schwer zu verstehen, aber sie stehen an vier verschiedenen Stellen. Niemand rechnet einem Kunden vor, was Nullsteuersatz, Steuerbefreiung, KfW-Kredit und Landesprogramm zusammen ausmachen. Wer das sauber in einem Blatt macht, verkauft danach leichter.
Speicher-Nachrüstung im Bestand. Über eine Million Dachanlagen in Deutschland laufen ohne Speicher, viele davon mit einer Vergütung, die deutlich über dem heutigen Satz liegt. Für diese Anlagen ändert sich rechtlich nichts, wirtschaftlich aber alles, sobald Strom teurer wird als die eigene Vergütung.
Die Fläche selbst. Wenn die Mehrheit des Zubaus auf Freiflächen wandert, wird nicht das Modul knapp, sondern die Fläche mit Netzanschluss. Das ist ein Immobiliengeschäft mit Energie-Vorzeichen, und es ist erstaunlich schlecht organisiert.
Messung und Steuerung. Ohne intelligentes Messsystem keine Direktvermarktung. Der Rollout ist der Engpass des gesamten Modells, siehe Smart-Meter-Pflicht 2026.
In eigener Sache, weil es hier direkt hineinspielt: Ich trage gerade die gesamte Energiewelt zusammen und baue daraus eine Vergleichsplattform. Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Splitanlagen, Kreislaufwirtschaft. Nach einer Regel: Es wird nur gezeigt, was belegt ist. Kein Wert ohne Quelle, keine Förderaussage ohne Fundstelle in der Richtlinie. Genau die Recherche, die diesem Artikel zugrunde liegt, ist ein Stück dieser Arbeit.
Was ich jemandem raten würde, der jetzt baut
Erstens: Nicht auf die Vergütung optimieren. Sie ist der kleinste Hebel und der einzige, der planbar sinkt.
Zweitens: Den Anschlusstermin ernst nehmen. Zwischen einer Inbetriebnahme im Dezember 2026 und einer im Februar 2027 liegen nach heutigem Entwurfsstand zwanzig Jahre bekannter Regeln gegen ein Marktprodukt. Das ist keine Panikmache, das ist ein Datum.
Drittens: Den Speicher nicht nach dem Katalog dimensionieren, sondern nach dem eigenen Lastgang. Die 50-Prozent-Kappung macht aus einer groben Faustregel eine Rechnung, die sich lohnt.
Und viertens: Angebote danach vergleichen, wer den Netzanschluss und die Anmeldung übernimmt. Das ist die Stelle, an der Projekte in Deutschland liegen bleiben, nicht die Montage.
Was ich bewusst nicht raten würde, ist, wegen des Stichtags zu überstürzen. Ein schlecht ausgelegtes Dach mit zu kleinem Wechselrichter und einem Speicher, den niemand gerechnet hat, bleibt zwanzig Jahre schlecht ausgelegt, egal welche Vergütung darauf liegt. Der Termindruck ist real, aber er ist kein Grund, den ersten Anbieter zu nehmen, der eine Zusage bis Dezember gibt. Zwei sauber gerechnete Angebote sind mehr wert als vier Wochen Vorsprung.
Häufige Fragen
Welche Solarförderung gibt es 2026 noch?
Vier Wege parallel: den Umsatzsteuersatz von null Prozent auf Kauf und Montage nach Paragraf 12 Absatz 3 UStG, die Ertragsteuerbefreiung nach Paragraf 3 Nummer 72 EStG, den KfW-Kredit 270 zur Finanzierung sowie die Einspeisevergütung nach dem EEG. Dazu kommen Landes- und Kommunalprogramme.
Wie viel spart der Nullsteuersatz konkret?
Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher und Bruttokosten von 18.000 bis 25.000 Euro entspricht der Wegfall der 19 Prozent Umsatzsteuer grob 3.400 bis 4.800 Euro. Der Vorteil entsteht direkt beim Kauf, ein Antrag ist nicht nötig.
Lohnt sich der KfW-Kredit 270?
Er finanziert bis zu 100 Prozent der Investition inklusive Speicher und Wallbox, mit Zinsbindung von 5 bis 20 Jahren und einem effektiven Zins ab etwa 3,9 Prozent je nach Bonität. Er ist kein Zuschuss, aber er entscheidet oft darüber, ob eine Anlage aus laufenden Einsparungen getragen werden kann.
Warum wandert der Zubau auf die Freifläche?
Weil Freiflächenanlagen je Kilowattstunde günstiger sind. 2024 lag das Verhältnis Dach zu Freifläche bei zwei zu eins, 2025 bei eins zu eins, im ersten Halbjahr 2026 entfielen rund 54 Prozent der zugebauten Leistung auf Freiflächen.
Brauche ich ab 2027 zwingend einen Speicher?
Vorgeschrieben ist er nicht. Der Kabinettsentwurf begrenzt die Einspeisung kleiner Dachanlagen aber auf 50 Prozent der Leistung. Ohne Speicher oder zeitlich passenden Eigenverbrauch verfällt der Rest, was die Wirtschaftlichkeit spürbar verändert.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner





