← Zurück zum Blog
Blog · Energie

Einspeisevergütung im Sinkflug: Wer verdient, wenn die Förderung verschwindet

Einspeisevergütung im Sinkflug: Wer verdient, wenn die Förderung verschwindet

Seit dem 1. August bekommt eine neue Solaranlage bis 10 Kilowatt 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Strom, den sie ins Netz gibt. Vor zweiundzwanzig Jahren waren es 57,4 Cent. Und am 29. Juli hat das Kabinett beschlossen, dass es für kleine Neuanlagen ab 2027 gar keine feste Vergütung mehr geben soll. Das klingt nach einem Ende. Tatsächlich ist es eine Umverteilung, und die Frage ist nur, wer am anderen Ende steht.

Zwei Termine, die zusammengehören

Der erste ist unspektakulär und passiert alle sechs Monate: Zum 1. August 2026 sind die anzulegenden Werte nach dem EEG erneut um ein Prozent gesunken. Die Bundesnetzagentur weist für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt jetzt 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung aus, bis 40 Kilowatt sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent. Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027, danach sinkt es wieder. Nachzulesen in der Fördersatz-Übersicht der Bundesnetzagentur.

Lass uns in Kontakt bleiben. Meine besten Einblicke zu Energie, Finanzen, Commerce und KI – direkt aus dem Maschinenraum. Kein Spam, jederzeit kündbar.

Der zweite Termin ist der eigentliche Bruch. Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle und ein Netzanschlusspaket beschlossen. Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt soll die feste Einspeisevergütung entfallen. Begründung von Wirtschaftsministerin Reiche: Diese Anlagen würden wegen ihrer hohen Rendite ohnehin gebaut. Bundestag und Bundesrat beraten ab September, in Kraft treten soll das Ganze zum 1. Januar 2027. Zeitdruck gibt es, weil die beihilferechtliche Genehmigung zum Jahresende ausläuft.

Die Kurve, die niemand ernst genommen hat

Der Absturz der Einspeisevergütung wird gern als Skandal erzählt. Er ist keiner. Er ist die exakte Spiegelung dessen, was eine Photovoltaikanlage in derselben Zeit gekostet hat. Interessant ist nicht der Verlauf, sondern das Ende.

Säulendiagramm: Einspeisevergütung für neue Dachanlagen bis 10 kWp von 39,14 Cent im Jahr 2010 auf 7,70 Cent im August 2026, für 2027 nach dem Kabinettsentwurf keine feste Vergütung mehr
Der Rückgang bis 2014 war die Preiskurve der Module. Der letzte Balken ist Politik. Quelle: EEG / Bundesnetzagentur; 2027 nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026

Von 2010 bis 2014 hat sich der Satz gedrittelt, weil Module in derselben Zeit dramatisch billiger wurden. Danach war zwölf Jahre lang fast Ruhe: zwischen 2014 und heute liegen nur rund fünf Cent. Der Balken für 2027 ist von anderer Art. Er ist keine Degression, sondern eine Systementscheidung.

Was an die Stelle der Vergütung treten soll

Der Entwurf lässt kleine Anlagen nicht ohne alles stehen, er verschiebt sie in einen anderen Mechanismus. Vier Punkte, die man zusammen lesen muss:

Pflicht zur Direktvermarktung. Neue Anlagen refinanzieren sich künftig am Strommarkt statt über einen festen Satz. Dazu kommt ein einheitlicher Direktvermarktungsbonus von 6,2 ct/kWh für Anlagen unter 25 Kilowatt, befristet auf vier Jahre.

Kappung der Einspeisung auf 50 Prozent. Kleine Dachanlagen sollen am Netzanschlusspunkt nur noch die Hälfte ihrer Leistung einspeisen dürfen. Das spart Netzausbau und drückt die Mittagsspitze. Freiflächenanlagen werden auf 70 Prozent begrenzt.

Eine Übergangszahlung. Anlagen unter 50 Kilowatt, die bis Ende 2027 ans Netz gehen, bekommen für bis zu 36 Monate eine Vergütung, die rund einen Cent unter dem heutigen Satz liegt.

Bestandsschutz. Alles, was bis Ende 2026 angeschlossen ist, behält seine zwanzig Jahre unverändert. Wer eine Anlage plant, hat damit ein sehr konkretes Datum im Kalender.

Zum Paket gehört ein zweites Gesetz, das weniger Aufmerksamkeit bekommen hat, aber für Projektierer wichtiger ist. Beim Netzanschluss soll künftig first ready, first serve gelten statt first come, first serve: Wer bauen kann, rückt vor, wer nur reserviert hat, rutscht nach hinten. Dazu wird die entschädigungsfrei abregelbare Strommenge auf 20 Prozent gedeckelt. Der Anlass dafür steht in der Kostenrechnung des Netzes: Die Redispatch-Kosten lagen 2025 bei über drei Milliarden Euro.

Die 50-Prozent-Kappung ist der Punkt, an dem die meisten Leser aufhorchen sollten. Sie macht aus einer Anlage, die bisher alles ins Netz drücken durfte, eine Anlage, die ihren Ertrag nur noch dann vollständig hebt, wenn sie ihn selbst zwischenspeichert oder zeitversetzt verbraucht. Genau das ist der Übergang von einem Förder- zu einem Systemgeschäft.

Was das für eine konkrete Anlage bedeutet

Damit die Debatte nicht abstrakt bleibt, eine Beispielrechnung. Ein Einfamilienhaus mit einer 10-kWp-Anlage erzeugt in Deutschland grob 9.500 Kilowattstunden im Jahr. Ohne Speicher verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt davon etwa ein Drittel selbst, rund 6.300 Kilowattstunden gehen ins Netz.

Nach heutigem Recht bringt das bei 7,70 Cent rund 485 Euro im Jahr, zwanzig Jahre lang, planbar auf den Cent. Nach dem Entwurf sind ab 2027 zwei Dinge anders. Erstens dürfen davon nur noch 5 Kilowatt gleichzeitig eingespeist werden, was an klaren Sommertagen die Spitzenstunden trifft. Zweitens hängt der Erlös am Börsenpreis plus 6,2 Cent Bonus, und der Börsenpreis ist zur Mittagszeit im Sommer regelmäßig sehr niedrig, teils negativ.

Genau in dieser Rechnung liegt der Umbau: Die Erlösseite wird kleiner und unsicherer, die Einsparseite bleibt gleich. Damit verschiebt sich der Wert einer Anlage von dem, was sie abgibt, zu dem, was sie ersetzt. Und weil eine Kilowattstunde aus dem Netz aktuell rund vier- bis fünfmal so viel kostet wie die Vergütung, war das ohnehin schon der größere Hebel. Der Entwurf macht ihn nur unausweichlich.

Wer daran verdient

Immer wenn eine feste Zahlung durch einen Marktmechanismus ersetzt wird, entsteht dazwischen eine Dienstleistungsschicht. Beim Wegfall der Einspeisevergütung sind es vier.

Direktvermarkter. Bisher ein Geschäft mit Windparks und großen Freiflächenanlagen, also mit wenigen hundert oder wenigen tausend Kunden je Anbieter. Ab 2027 kommen potenziell hunderttausende Kleinanlagen pro Jahr dazu. Das ist kein größeres Geschäft, das ist ein anderes: Vertrieb, Onboarding, Abrechnung und Support müssen auf Endkundenniveau funktionieren, nicht auf Projektentwicklerniveau.

Messstellenbetreiber. Direktvermarktung ohne viertelstundenscharfe Messung ist nicht möglich. Damit hängt die gesamte Reform an einem Rollout, der in Deutschland seit Jahren hakt. Wie sehr, habe ich in Smart-Meter-Pflicht 2026 aufgeschrieben. Wer heute intelligente Messsysteme verbauen und betreiben kann, hat ab 2027 ein Nadelöhr in der Hand.

Speicheranbieter. Die 50-Prozent-Kappung ist faktisch eine Speicherförderung, nur ohne Zuschuss. Wer die andere Hälfte nicht einspeisen darf, hat zwei Möglichkeiten: sie verschenken oder sie behalten.

Energiemanagement. Ein Haushalt, der nach Preis lädt, heizt und speichert, braucht Software, die das entscheidet. Zusammen mit einem dynamischen Stromtarif wird aus der Anlage ein kleines Kraftwerk mit Fahrplan.

Wie man da reinkommt, ohne Kraftwerk zu sein

Der Reflex bei solchen Verschiebungen ist, das größte Feld zu wählen. Das ist meistens der teuerste Weg. Drei Einstiege, die ich für realistisch halte:

Die Übersetzungsschicht. Zwischen dem Kabinettsentwurf und dem Menschen, der ein Angebot vergleicht, liegt eine Lücke. Wer erklärt jemandem, dass ein Angebot mit 7,70 Cent Vergütung ab 2027 anders zu rechnen ist als heute? Diese Schicht ist heute leer, und sie ist der Einstieg mit dem geringsten Kapitalbedarf.

Das Handwerk mit Systemkompetenz. Ein Betrieb, der Anlage, Speicher, Wallbox und Steuerung aus einer Hand liefert und den Netzanschluss sauber abwickelt, verkauft ab 2027 etwas anderes als ein Betrieb, der Module montiert. Die Marge wandert vom Blech zur Integration.

Der Aggregator im Kleinen. Tausend Anlagen mit Speicher sind zusammen ein handelbares Portfolio. Der Weg dorthin führt über Bestandskunden, nicht über Neukunden. Wer bereits Anlagen betreut, sitzt näher an diesem Geschäft als jeder neue Marktteilnehmer.

In eigener Sache, weil es hier direkt hineinspielt: Ich trage gerade die gesamte Energiewelt zusammen und baue daraus eine Vergleichsplattform. Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Splitanlagen, Kreislaufwirtschaft. Nach einer Regel: Es wird nur gezeigt, was belegt ist. Kein Wert ohne Quelle, keine Förderaussage ohne Fundstelle in der Richtlinie. Genau die Recherche, die diesem Artikel zugrunde liegt, ist ein Stück dieser Arbeit.

Was ich davon halte

Ich finde die Richtung nicht falsch. Eine Technologie, die sich rechnet, dauerhaft mit einer festen Zahlung zu stützen, bindet Geld, das anderswo mehr bewirkt. Und die Mittagsspitze ist ein reales Problem, keine Erfindung von Netzbetreibern.

Falsch finde ich die Reihenfolge. Die Direktvermarktung für Kleinanlagen setzt eine Messinfrastruktur voraus, die es nicht gibt. Man streicht also das alte Instrument zu einem Datum, an dem das neue nachweislich noch nicht trägt. Wer das kritisiert, kritisiert nicht die Idee, sondern den Kalender.

Für die eigene Entscheidung heißt das etwas sehr Nüchternes: Wer 2026 baut, kauft sich zwanzig Jahre bekannte Regeln. Wer 2027 baut, kauft sich ein Marktprodukt. Beides kann richtig sein. Nur sollte man wissen, was man kauft. Wie sich Erzeugung, Speicher und Handel zusammen rechnen, steht im Überblick zu Batteriespeichern und der Energiewende.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im August 2026?

Für neue Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt beträgt sie 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bis 40 Kilowatt sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent. Die Sätze gelten laut Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027.

Fällt die Einspeisevergütung 2027 wirklich weg?

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, nach dem für neue Anlagen unter 25 Kilowatt keine feste Vergütung mehr gezahlt wird. Entschieden ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat beraten ab September 2026. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Was passiert mit meiner bestehenden Anlage?

Nichts. Bestandsanlagen und alle Neuanlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre zwanzigjährige Vergütung unverändert. Der Entwurf greift ausschließlich für spätere Inbetriebnahmen.

Was ist der Direktvermarktungsbonus?

Ein einheitlicher Zuschlag von 6,2 ct/kWh, den Anlagen unter 25 Kilowatt nach dem Entwurf für vier Jahre erhalten sollen, wenn sie ihren Strom selbst am Markt vermarkten lassen. Er ersetzt die feste Vergütung nicht eins zu eins, sondern verschiebt das Erlösrisiko zum Betreiber.

Warum sollen kleine Anlagen nur noch 50 Prozent einspeisen dürfen?

Um Netzausbaukosten zu senken und die Mittagsspitze zu dämpfen. Praktisch wirkt die Regel wie eine Speicherförderung ohne Zuschuss: Wer die zweite Hälfte nicht einspeisen darf, muss sie selbst nutzen oder zwischenspeichern, sonst verfällt sie.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner Ventures. Beteiligungen und operative Unterstützung für Unternehmen in Energie, Finanzen und Commerce. Zur Website →

Weiterlesen

Dynamische Netzentgelte: Der übersehene Hebel beim Stromsparen
Energie

Dynamische Netzentgelte: Der übersehene Hebel beim Stromsparen

31. August 2026
Lesen →
Was ein EPC-Contractor beim Batteriespeicher wirklich leistet
Energie

Was ein EPC-Contractor beim Batteriespeicher wirklich leistet

29. August 2026
Lesen →
Fläche für einen Batteriespeicher sichern: Was ein Pachtvertrag wirklich kostet
Energie

Fläche für einen Batteriespeicher sichern: Was ein Pachtvertrag wirklich kostet

27. August 2026
Lesen →
Der Erlösstapel eines Großspeichers: Woher das Geld wirklich kommt
Energie

Der Erlösstapel eines Großspeichers: Woher das Geld wirklich kommt

15. August 2026
Lesen →

Alle Beiträge im Blog →