← Zurück zum Blog
Blog · Energie

Wärmepumpen-Förderung: Die Pflicht ist weg, das Geld läuft ab

Wärmepumpen-Förderung: Die Pflicht ist weg, das Geld läuft ab

Innerhalb von acht Tagen ist im Juli beides passiert: Am 21. Juli wurde die Heizungsförderung neu geschnitten, am 29. Juli ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat die 65-Prozent-Pflicht abgeschafft. Wer daraus schließt, dass der Wärmepumpenmarkt jetzt einbricht, hat die Absatzzahlen desselben Halbjahres nicht gesehen. Sie liegen 40 Prozent über dem Vorjahr.

Zwei Nachrichten aus einer Woche

Die erste betrifft das Ordnungsrecht. Das Gebäudeenergiegesetz ist abgelöst: Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, es wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, entfällt. An ihre Stelle tritt eine Treppe für neue Gas- und Ölheizungen: ab 2029 zehn Prozent biogener Brennstoff, 2030 fünfzehn, 2035 dreißig, 2040 sechzig Prozent. Die Unterlagen stehen im amtlichen GEG-Infoportal.

Lass uns in Kontakt bleiben. Meine besten Einblicke zu Energie, Finanzen, Commerce und KI – direkt aus dem Maschinenraum. Kein Spam, jederzeit kündbar.

Die zweite betrifft das Geld. Zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgebaut. Der Zuschuss wurde nicht gestrichen, er wurde umverteilt: nach oben für Haushalte mit kleinem Einkommen, nach unten für alle anderen, und mit einem Ablaufdatum versehen.

Diese Bio-Treppe ist der Punkt, an dem viele Berichte aufhören und die Rechnung anfängt. Wer 2027 eine Gasheizung einbaut, kauft ein Gerät, das ab 2029 zu zehn und ab 2040 zu sechzig Prozent mit biogenem Brennstoff laufen muss. Wie viel dieser Brennstoff dann kostet, weiß heute niemand, und es gibt bisher keinen Markt, der ihn in dieser Menge liefern könnte. Dazu kommt eine Regel im Mietrecht: Vermieter tragen bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen die Hälfte bestimmter Kostenbestandteile selbst. Die Pflicht ist also weg, das Risiko nicht.

Beides zusammen ergibt eine ungewöhnliche Lage. Der Staat sagt nicht mehr, was eingebaut werden muss, zahlt aber weiter für eine bestimmte Wahl. Das ist der Moment, in dem Förderpolitik von Ordnungspolitik übernimmt, und für jeden, der in diesem Markt arbeitet, ist das eine bessere Nachricht als eine Pflicht. Pflichten erzeugen Widerstand. Geld erzeugt Nachfrage.

Was seit dem 21. Juli wirklich gilt

Die Sätze im Einzelnen, alle nach der KfW-Produktseite zur Heizungsförderung 458:

Grundförderung 30 Prozent für jeden förderfähigen Wärmeerzeuger, unverändert.

Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent statt bisher 20, für den Austausch einer alten Heizung. Er gilt bis zum 31. Januar 2027 und sinkt danach alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 verschwunden ist.

Einkommensbonus neu gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000, 10 Prozent bis 50.000, darüber nichts. Neu ist ein Familienzuschlag, der bei minderjährigen Kindern im Haushalt 10.000 Euro vom anrechenbaren Einkommen abzieht und Familien damit in die nächsthöhere Stufe hebt.

Effizienzbonus 5 Prozent für natürliche Kältemittel.

Höchstsatz 80 Prozent, erreichbar nur mit Einkommensbonus. Ohne ihn bleibt es bei 70 Prozent.

Förderfähige Höchstkosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit statt bisher 30.000, für die Einheiten zwei bis sechs je 15.000 und ab der siebten je 8.000 Euro. Auch dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.

Rechnerisch bedeutet das für ein Einfamilienhaus einen Höchstzuschuss von 22.400 Euro. Das ist mehr als vorher, wenn das Einkommen niedrig ist, und weniger als vorher, wenn es das nicht ist.

Zwei Beispiele machen die Umverteilung greifbar. Eine Familie mit zwei Kindern und 48.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen liegt nach Abzug des Familienzuschlags rechnerisch bei 38.000 Euro und damit in der 30-Prozent-Stufe. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind das 76 Prozent, bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also rund 21.280 Euro. Dieselbe Maßnahme in einem Haushalt mit 70.000 Euro Einkommen bekommt 46 Prozent, also rund 12.880 Euro. Die Differenz von über 8.000 Euro entscheidet in vielen Fällen darüber, ob getauscht wird oder nicht.

Säulendiagramm: Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung sinkt von 16 Prozent bis Januar 2027 über 12 und 8 auf 4 Prozent und entfällt ab August 2028
Der Bonus ist nicht gedeckelt, er ist terminiert. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand August 2026

Der Markt hat nicht auf die Pflicht gewartet

Man kann die Wirkung deutscher Förderpolitik selten so sauber ablesen wie an dieser Kurve.

Säulendiagramm: verkaufte Heizungswärmepumpen in Deutschland von 154.000 im Jahr 2021 über den Rekord von 356.000 im Jahr 2023 und den Einbruch auf 193.000 im Jahr 2024 zu 299.000 im Jahr 2025 und 195.000 im ersten Halbjahr 2026
Der Einbruch 2024 folgte auf die Förderdebatte 2023, nicht auf einen Technologiewechsel. Quelle: Bundesverband Wärmepumpe und BDH, Absatzstatistik

2023 wurden 356.000 Heizungswärmepumpen verkauft, ein Rekord. 2024 waren es 193.000, ein Minus von 46 Prozent. Dazwischen lag keine technische Entwicklung, sondern eine öffentliche Debatte über ein Gesetz. 2025 erholte sich der Markt auf 299.000 Geräte.

Und 2026 kommt der eigentliche Befund: Im ersten Halbjahr wurden nach der gemeinsamen Statistik von Bundesverband Wärmepumpe und BDH 195.000 Geräte verkauft, 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Es ist das zweitstärkste Halbjahr überhaupt, nur das erste Halbjahr 2023 lag mit 196.500 knapp darüber. Mit einem Anteil von 48,7 Prozent war die Wärmepumpe erstmals der meistverkaufte Wärmeerzeuger in Deutschland, vor der Gasheizung.

Das ist die Zahl, um die es geht. Der Markt kippt in dem Halbjahr, in dem die Pflicht fällt. Nicht wegen der Pflicht, sondern weil Förderung und Betriebskosten inzwischen für sich sprechen.

Wer an dieser Förderung verdient

Das Fachhandwerk, und zwar als Engpass. 195.000 Geräte in sechs Monaten müssen von jemandem eingebaut werden. Der Flaschenhals im deutschen Heizungsmarkt ist seit Jahren nicht die Verfügbarkeit der Geräte, sondern die Zahl der Menschen, die sie fachgerecht in ein Bestandsgebäude bekommen. Wer diese Kapazität hat, muss sie nicht bewerben.

Die Energieberatung. Der Zuschuss setzt eine Bestätigung zum Antrag voraus, die ein eingetragener Experte ausstellt. Das ist eine gesetzlich erzeugte Nachfrage nach einer Berufsgruppe, deren Zahl sich nicht beliebig skalieren lässt.

Hersteller mit natürlichen Kältemitteln. Der Effizienzbonus von fünf Prozent ist der kleinere Teil der Geschichte. Der größere steht in den technischen Vorgaben der BEG: Ab dem 1. Januar 2028 werden ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Wer bis dahin kein Propan-Gerät im Programm hat, verliert nicht Marge, sondern Marktzugang.

Finanzierer und Contracting-Modelle. Ein Zuschuss von 30 Prozent lässt 70 Prozent offen. Wärme als Dienstleistung, also Einbau und Betrieb gegen monatliche Zahlung, wird genau in dem Moment interessant, in dem der Zuschuss sinkt und die Investition dieselbe bleibt.

Alles, was die Anlage klug betreibt. Eine Wärmepumpe ist die größte steuerbare Last im Haus. Zusammen mit Solarstrom und einem dynamischen Stromtarif entscheidet die Steuerung über einen erheblichen Teil der Betriebskosten. Was von der Solarförderung übrig ist und wie sie dazu passt, steht in Solarförderung: Was 2026 noch übrig ist.

In eigener Sache, weil es hier direkt hineinspielt: Ich trage gerade die gesamte Energiewelt zusammen und baue daraus eine Vergleichsplattform. Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Splitanlagen, Kreislaufwirtschaft. Nach einer Regel: Es wird nur gezeigt, was belegt ist. Kein Wert ohne Quelle, keine Förderaussage ohne Fundstelle in der Richtlinie. Genau die Recherche, die diesem Artikel zugrunde liegt, ist ein Stück dieser Arbeit.

Wie man da reinkommt

Der offensichtliche Weg, selbst Wärmepumpen zu verkaufen, ist der überfüllteste. Interessanter sind die Stellen, an denen der Prozess bricht.

Die erste ist die Reihenfolge. Der Zuschuss verlangt, dass der Liefer- oder Leistungsvertrag steht, bevor der Antrag gestellt wird, und dass die Bestätigung zum Antrag vorliegt. Wer die Reihenfolge dreht, verliert den Anspruch. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund, und es ist ein reines Prozessproblem, kein technisches.

Die zweite ist die Rechnung selbst. Kaum ein Angebot zeigt, was nach Zuschuss, Einkommensbonus und Familienzuschlag tatsächlich zu zahlen ist, und wie sich das über die nächsten achtzehn Monate verändert, wenn der Bonus schrittweise sinkt. Diese Rechnung ist die eigentliche Verkaufsunterlage.

Die dritte ist der Bestand. Zwischen einer Wärmepumpe im Neubau und einer im Haus von 1978 liegt eine Heizlastberechnung, ein hydraulischer Abgleich und oft ein neuer Heizkörper im Bad. Wer diesen Teil beherrscht, konkurriert nicht über den Preis.

Der Satz, den ich mir aufgeschrieben habe

Eine Pflicht erzeugt Widerstand, eine Frist erzeugt Termine. Die 65-Prozent-Regel hat drei Jahre lang Schlagzeilen und Trotz produziert, aber der Markt ist erst gewachsen, als die Zahlen stimmten. Jetzt, wo die Pflicht weg ist und die Förderung einen sichtbaren Countdown hat, wird die Nachfrage vermutlich stabiler, nicht schwächer.

Wer 2027 ohnehin tauschen will, sollte sich den 31. Januar merken. Danach kostet dasselbe Gerät vier Prozentpunkte mehr, ein halbes Jahr später acht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, bis zu 40 Prozent Einkommensbonus und 5 Prozent Effizienzbonus. Der Höchstsatz liegt bei 80 Prozent, erreichbar nur mit Einkommensbonus, sonst bei 70 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, also maximal 22.400 Euro Zuschuss.

Wann sinkt die Heizungsförderung?

Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bis zum 31. Januar 2027 bei 16 Prozent und sinkt danach alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 entfällt. Die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und hat die Vorgabe gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen dafür ab 2029 einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen, beginnend bei zehn Prozent.

Werden ab 2028 nur noch bestimmte Wärmepumpen gefördert?

Ja. Nach den technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert, etwa mit Propan.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Die falsche Reihenfolge. Der Liefer- oder Leistungsvertrag und die Bestätigung zum Antrag eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten müssen vorliegen, bevor der Antrag bei der KfW gestellt wird. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner & Friends. Unser Team in Berlin-Mitte unterstützt Unternehmen bei Strategie, Wachstum und Umsetzung. Zur Website →

Weiterlesen

Solarförderung: Was 2026 noch übrig ist und wo das Geld künftig liegt
Energie

Solarförderung: Was 2026 noch übrig ist und wo das Geld künftig liegt

4. September 2026
Lesen →
Einspeisevergütung im Sinkflug: Wer verdient, wenn die Förderung verschwindet
Energie

Einspeisevergütung im Sinkflug: Wer verdient, wenn die Förderung verschwindet

2. September 2026
Lesen →
Dynamische Netzentgelte: Der übersehene Hebel beim Stromsparen
Energie

Dynamische Netzentgelte: Der übersehene Hebel beim Stromsparen

31. August 2026
Lesen →
Was ein EPC-Contractor beim Batteriespeicher wirklich leistet
Energie

Was ein EPC-Contractor beim Batteriespeicher wirklich leistet

29. August 2026
Lesen →

Alle Beiträge im Blog →