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Riester behalten, ruhen lassen oder wechseln: ein Entscheidungsbaum

Riester behalten, ruhen lassen oder wechseln: ein Entscheidungsbaum

Zum 1. Januar 2027 endet das Riester-Neugeschäft. Was mit den 14,663 Millionen bestehenden Verträgen passiert, ist die meistgestellte und die am schlechtesten beantwortete Frage der Reform, weil die Antwort, die am häufigsten richtig ist, niemandem etwas einbringt. Hier steht kein Rat, sondern ein Entscheidungsbaum: vier Wege, vier Fragen in fester Reihenfolge, und warum die drei Millionen ruhenden Verträge ein eigener Fall sind.

14,663 Millionen Verträge und eine Frage, die niemand beantwortet

Ende 2025 gab es in Deutschland 14,663 Millionen Riester-Verträge. Der Höchststand lag 2017 bei 16,61 Millionen. Rund drei Millionen davon ruhen, es fließt also nichts mehr hinein. Zum 1. Januar 2027 kommt kein einziger neuer dazu.

Was mit den bestehenden passiert, ist die meistgestellte und die am schlechtesten beantwortete Frage dieser Reform. Der Grund dafür ist strukturell und hat nichts mit Boshaftigkeit zu tun: Ein Anbieter darf einem Kunden nicht empfehlen, den Vertrag zu kündigen, und ein Vermittler verdient nichts daran, wenn jemand alles so lässt. Die Antwort, die am häufigsten richtig ist, ist genau die, die niemand gerne gibt.

Dieser Text gibt deshalb keine Empfehlung, sondern einen Entscheidungsbaum. Am Ende steht keine Zahl, sondern die Reihenfolge, in der man die eigenen Unterlagen liest. Den Überblick über das neue Recht habe ich in Das Altersvorsorgedepot aufgeschrieben.

Zuerst das Missverständnis ausräumen

Der häufigste Irrtum lautet, Riester werde abgeschafft und man müsse jetzt handeln. Das ist falsch, und der Irrtum ist teuer, weil er zu Entscheidungen unter Zeitdruck führt.

Was zum 1. Januar 2027 endet, ist ausschließlich der Neuabschluss. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, mit ihren Garantien, ihren Zulagen und ihren Bedingungen. Niemand wird umgestellt, niemand verliert etwas, und es gibt keine Frist, zu der irgendetwas entschieden sein muss.

Die einzige echte Frist

Es gibt keine. Wer bis zum 31. Dezember 2026 keinen neuen Riester-Vertrag abschließen wollte, verpasst nichts.

Wer einen hat, kann 2027, 2028 oder 2032 entscheiden. Die vier Wege stehen unbefristet offen.

Wer zu einer Entscheidung gedrängt wird, sollte fragen, wer daran verdient.

Die vier Wege, und wann welcher passt

WegWas passiertWann er passt
Behalten wie er istDer Vertrag läuft unverändert weiter, Beiträge und Zulagen nach altem Recht.Wenn der Vertrag eine hohe garantierte Verzinsung aus einem alten Rechnungszins trägt oder wenn die Abschlusskosten längst bezahlt sind und nur noch geringe laufende Kosten anfallen.
Ruhen lassenKeine Beiträge mehr, das Kapital bleibt liegen. Zulagen entfallen, bereits erhaltene bleiben.Wenn die laufenden Kosten den Ertrag auffressen, man aber die Garantie nicht aufgeben will. Achtung: Bei manchen Verträgen laufen Stückkosten weiter, obwohl nichts mehr eingezahlt wird.
In das neue System wechselnDer Vertrag bleibt, wird aber in das neue Zulagensystem überführt.Wenn der Anbieter das anbietet und das Produkt selbst in Ordnung ist. Der Wechsel betrifft die Förderung, nicht die Anlage.
Ganz umsteigenKapitalübertrag in ein neues Produkt. Erhaltene Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.Wenn der Altvertrag teuer ist, wenig Garantie trägt und noch viele Jahre bis zur Rente bleiben. Es können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Alle vier Wege bleiben auch nach dem 1. Januar 2027 offen. Was zu diesem Datum endet, ist ausschließlich der Neuabschluss. Stand: 12. August 2026.

Der Entscheidungsbaum: vier Fragen in dieser Reihenfolge

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Jede Frage kann die folgenden erledigen.

Frage 1: Welchen Rechnungszins trägt der Vertrag? Das steht im ursprünglichen Vertrag, nicht im jährlichen Standmitteilungsschreiben. Verträge aus den Jahren bis 2004 tragen häufig einen garantierten Zins, den es am Markt heute nicht mehr gibt. Ist der hoch, ist die Antwort meist "behalten", und die restlichen Fragen erledigen sich.

Frage 2: Sind die Abschlusskosten bezahlt? Abschlusskosten werden in den ersten Jahren verrechnet. Wer diese Phase hinter sich hat, hat das Teuerste bereits bezahlt. Ein Wechsel bedeutet dann, dieselbe Kostenart ein zweites Mal zu zahlen. Wer noch mittendrin steckt, steht anders da.

Frage 3: Was kostet der Vertrag laufend, in Euro? Nicht in Prozent, in Euro. Prozentangaben auf ein kleines Guthaben klingen harmlos und sind es nicht. Bei einem ruhenden Vertrag mit geringem Kapital können feste Stückkosten den gesamten Ertrag auffressen. Das ist der häufigste Fall, in dem "ruhen lassen" die schlechteste aller Optionen ist.

Frage 4: Wie viele Jahre bleiben bis zur Rente? Ein Umstieg braucht Zeit, damit sich niedrigere Kosten gegen die Wechselkosten rechnen. Unter etwa zehn Jahren lohnt sich das selten. Über zwanzig Jahre kann es sich deutlich lohnen.

Die drei Millionen ruhenden Verträge sind ein eigener Fall

Rund drei Millionen Verträge ruhen. Sie sind der Grund, warum ich diesen Text für nötig halte, denn für sie gilt die bequeme Antwort gerade nicht.

Ein ruhender Vertrag bekommt keine Zulagen mehr, weil dazu Beiträge gehören. Er trägt aber weiterhin Kosten. Bei manchen Tarifen sind das feste Beträge je Jahr, unabhängig vom Guthaben. Auf einem Guthaben von wenigen tausend Euro ist das eine Kostenquote, die jede Rendite übersteigt. Das Geld schrumpft langsam, unauffällig und ohne dass jemand eine Nachricht bekommt.

Wer einen ruhenden Vertrag hat, sollte deshalb genau eine Zahl herausfinden: was er im Jahr in Euro kostet. Diese Zahl steht in der Standmitteilung, meist nicht auf der ersten Seite. Sie entscheidet zwischen "liegen lassen" und "auflösen oder übertragen" schneller als jede Renditeprognose.

Was ein Anbieter nicht schreiben darf, und ich schon

Es gibt Konstellationen, in denen die richtige Antwort lautet: Dieser Vertrag ist ein Fehler, und je früher er beendet wird, desto weniger kostet er. Diesen Satz wird kein Anbieter und kein Vermittler schreiben, und das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung der Anreizlage.

Die Konstellation sieht meist so aus: ein Vertrag aus den späten 2010er Jahren, hohe laufende Kosten, kaum nennenswerter Garantiezins, kleines Guthaben, und der Sparer zahlt seit Jahren nichts mehr ein. Hier ist "einfach liegen lassen" nicht die neutrale Option, sondern die teure. Die neutrale Option gibt es nicht, weil auch Nichtstun Geld kostet.

Umgekehrt gilt genauso: Wer einen Vertrag von 2003 mit vier Prozent Garantiezins hat, sollte ihn nicht anfassen, egal was das neue Produkt verspricht. Solche Verträge sind heute nicht mehr herstellbar.

Was das neue System für Selbständige bedeutet, habe ich in Altersvorsorgedepot für Selbständige gerechnet. Meine laufende Einordnung sammle ich unter Krypto und Finanzen.

Quellen und Stand

  • Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026: Ab 1. Januar 2027 kein Neuabschluss von Riester-Verträgen; Bestandsverträge laufen unverändert weiter.
  • Riester-Bestand: 14,663 Millionen Verträge Ende 2025 gegenüber dem Höchststand von 16,61 Millionen im Jahr 2017.
  • Ruhende Verträge: rund drei Millionen ohne laufende Beiträge, nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel des Bestands.
  • Beim Umstieg müssen bereits erhaltene Zulagen nicht zurückgezahlt werden; Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen.
  • Alle Angaben zur Rechtslage auf dem Stand vom 12. August 2026.

Dieser Beitrag ist eine unternehmerische Einordnung der Gesetzeslage und keine Anlage- oder Steuerberatung. Für die Beurteilung des eigenen Falls ist fachlicher Rat einzuholen.

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Häufige Fragen

Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?

Nein. Was zum 1. Januar 2027 endet, ist ausschließlich der Neuabschluss. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, mit ihren Garantien, Zulagen und Bedingungen. Niemand wird automatisch umgestellt, und es gibt keine Frist, zu der etwas entschieden sein muss.

Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein, und Zeitdruck ist hier ein schlechter Ratgeber. Die vier Wege, also behalten, ruhen lassen, in das neue Zulagensystem wechseln oder ganz umsteigen, stehen unbefristet offen. Wer zu einer schnellen Entscheidung gedrängt wird, sollte fragen, wer daran verdient.

Muss ich beim Wechsel die erhaltenen Zulagen zurückzahlen?

Beim Umstieg in ein neues gefördertes Produkt müssen bereits erhaltene Zulagen nicht zurückgezahlt werden. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, und die entscheiden meist darüber, ob sich der Schritt rechnet.

Was kostet ein ruhender Riester-Vertrag?

Das ist die entscheidende Zahl und sie steht in der Standmitteilung, meist nicht auf der ersten Seite. Bei manchen Tarifen fallen feste Stückkosten je Jahr an, unabhängig vom Guthaben. Auf einem kleinen Guthaben kann das jede Rendite übersteigen, sodass das Kapital langsam schrumpft, ohne dass jemand benachrichtigt wird.

Wann lohnt sich ein Umstieg in das Altersvorsorgedepot?

Vor allem dann, wenn der Altvertrag hohe laufende Kosten trägt, kaum Garantiezins bietet und noch viele Jahre bis zur Rente bleiben. Unter etwa zehn Jahren Restlaufzeit rechnen sich niedrigere Kosten selten gegen die Wechselkosten. Bei über zwanzig Jahren kann der Unterschied erheblich sein.

Woran erkenne ich, dass ich meinen Vertrag behalten sollte?

Am Rechnungszins im ursprünglichen Vertrag, nicht in der jährlichen Standmitteilung. Verträge aus den Jahren bis etwa 2004 tragen häufig einen garantierten Zins, der heute am Markt nicht mehr herstellbar ist. Ist der hoch und sind die Abschlusskosten längst bezahlt, ist Behalten meist richtig.

Wie viele Riester-Verträge gibt es noch?

Ende 2025 waren es 14,663 Millionen, gegenüber dem Höchststand von 16,61 Millionen im Jahr 2017. Rund drei Millionen davon ruhen, es fließen also keine Beiträge mehr. Nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist das gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel des Bestands.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

Aus unserem Ökosystem: Weidner Ventures. Beteiligungen und operative Unterstützung für Unternehmen in Energie, Finanzen und Commerce. Zur Website →

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