Vorweg, weil es wichtig ist: Das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ich schreibe darüber, was gerade politisch diskutiert wird und was ich als Unternehmer davon halte, nicht darüber, was du in deiner Steuererklärung tun sollst. Für konkrete Fälle gehört ein Steuerberater ins Spiel. Trotzdem lohnt sich der Blick, denn 2026 wackelt eine Regel, die für viele Krypto-Anleger in Deutschland heilig war.
Die Rede ist von der einjährigen Haltefrist. Sie ist der Grund, warum Deutschland trotz sonst hoher Steuern für private Krypto-Anleger vergleichsweise attraktiv war. Genau diese Frist steht jetzt zur Debatte.
Was heute noch gilt
Nach aktuellem Stand sind private Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei, wenn du die Coins länger als ein Jahr gehalten hast. Rechtsgrundlage ist Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, der private Veräußerungsgeschäfte regelt. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz, es gilt aber eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Den Gesetzestext kannst du selbst nachlesen, etwa bei gesetze-im-internet.de. Wichtig: Dieser Zustand gilt zu 100 Prozent, solange kein neues Gesetz verabschiedet ist.
Was 2026 diskutiert wird
Anfang Juli 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, die Haltefrist für Krypto abzuschaffen. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt. Klingt dramatisch, ist aber zunächst nur ein grober Vorschlag im Rahmen der Haushaltsplanung, kein fertiges Gesetz. Interessant: Im eigentlichen Jahressteuergesetz 2026 taucht die Änderung bislang gar nicht auf. Zwischen politischer Absichtserklärung und geltendem Recht liegt noch das komplette parlamentarische Verfahren.
Welche Modelle im Raum stehen
Variante eins: Krypto bleibt ein privates Veräußerungsgeschäft, aber die Steuerfreiheit nach einem Jahr fällt weg. Gewinne würden dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Variante zwei: Krypto wird steuerlich Aktien gleichgestellt. Dann käme die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, die Haltefrist und die kleine Freigrenze fielen weg. Offen sind zentrale Fragen wie ein möglicher Bestandsschutz für Altbestände und die Verlustverrechnung. Genau diese Details entscheiden am Ende, wer wie stark betroffen wäre.
Wie ich das einordne
Ich halte nichts von Panikmache. Weder solltest du wegen einer Schlagzeile überstürzt verkaufen noch die Debatte komplett ignorieren. Was ich als Unternehmer gelernt habe: Politische Ankündigungen und geltendes Recht sind zwei verschiedene Dinge, und dazwischen liegen oft Monate. Gleichzeitig ist es unklug, so zu tun, als würde sich nie etwas ändern. Wer Krypto ernsthaft hält, sollte seine Transaktionen sauber dokumentieren und die Entwicklung verfolgen. Warum ich 2026 ohnehin für ein Schlüsseljahr halte, habe ich in Krypto 2026, was bleibt aufgeschrieben.
Was du jetzt konkret tun kannst
Erstens, Ruhe bewahren und die Faktenlage kennen: Heute gilt die alte Regel, Punkt. Zweitens, Dokumentation ordnen, also Kaufzeitpunkte, Kurse und Haltedauern sauber festhalten, denn das brauchst du in jedem Szenario. Drittens, bei größeren Beständen frühzeitig mit einem Steuerberater sprechen, statt später zu improvisieren. Und viertens, die Debatte im Kontext sehen, sie ist Teil einer größeren Bewegung, wie der Staat digitale Vermögenswerte behandelt. Mehr dazu bündele ich in meinem Bereich Krypto und Finanzen.
Häufige Fragen
Gilt die einjährige Haltefrist für Krypto 2026 noch?
Ja. Nach aktuellem Stand sind private Krypto-Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, geregelt in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Solange kein neues Gesetz verabschiedet ist, bleibt diese Regel vollständig in Kraft.
Wird die Krypto-Haltefrist wirklich abgeschafft?
Es gibt einen politischen Vorschlag aus dem Haushaltsentwurf von Juli 2026, dem das Kabinett zugestimmt hat. Ein fertiges Gesetz ist das aber nicht, und im Jahressteuergesetz 2026 steht die Änderung bislang nicht. Bis zu einer echten Änderung braucht es das volle parlamentarische Verfahren.
Was würde sich für Anleger ändern, wenn die Frist fällt?
Diskutiert werden zwei Modelle: entweder Besteuerung der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz unabhängig von der Haltedauer, oder eine Gleichstellung mit Aktien und damit die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Offen sind Fragen wie Bestandsschutz und Verlustverrechnung.
Ist dieser Artikel eine Steuerberatung?
Nein, ausdrücklich nicht. Es geht um Einordnung der öffentlichen Debatte, nicht um eine Empfehlung für deinen Einzelfall. Für konkrete steuerliche Fragen solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner





