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Baukostenzuschuss für Batteriespeicher: Was der Netzanschluss 2026 wirklich kostet

Baukostenzuschuss für Batteriespeicher: Was der Netzanschluss 2026 wirklich kostet

Netzbetreiber dürfen für den Anschluss eines Batteriespeichers einen Baukostenzuschuss verlangen, und zwar ohne Abschlag dafür, dass der Speicher Strom zurückgibt. Das hat der Bundesgerichtshof am 15. Juli 2025 entschieden (EnVR 1/24). An Hochspannung und darüber liegen die Sätze 2026 zwischen rund 46 und 163 Euro je Kilowatt Bezugsleistung. Für einen Speicher mit 50 Megawatt sind das 2,3 bis 8,1 Millionen Euro, bei zwei Stunden Speicherdauer bis zur Hälfte des Anlagenpreises.

Stand: 25. September 2026. Keine Rechtsberatung, der Hinweis dazu steht am Ende.

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Was ist der Baukostenzuschuss für Batteriespeicher?

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine Einmalzahlung an den Netzbetreiber für den Ausbau des vorgelagerten Netzes, fällig bei einem neuen oder verstärkten Netzanschluss. Er richtet sich nicht nach dem Verbrauch, sondern nach der bestellten Leistung, und er wird nur für den Bezug aus dem Netz erhoben, nicht für die Einspeisung. So beschreibt es die Bundesnetzagentur in ihrem Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen vom 20. November 2024. Die Rechtsgrundlage ist § 17 EnWG: Anschlussbedingungen müssen angemessen, transparent und diskriminierungsfrei sein.

Daneben stehen die Kosten des Anschlusses selbst, also Schaltfeld, Kabel und Übergabestation. Sie werden gesondert abgerechnet. Der BKZ ist der Teil, mit dem sich ein Projekt am Netz dahinter beteiligt.

Für Großspeicher wiegt er besonders schwer. Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind nach § 118 Abs. 6 EnWG zwanzig Jahre lang von den Netzentgelten für den Ladestrom befreit. Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreform AgNes soll das für neue Projekte nur noch gelten, wenn die Investitionsentscheidung vor dem geplanten Stichtag 1. Januar 2027 fällt. Wo keine laufenden Entgelte anfallen, trägt der Baukostenzuschuss fast die ganze Last, mit der sich ein neuer Speicher am Netz beteiligt.

Was der BGH zum Baukostenzuschuss für Batteriespeicher entschieden hat

Der BGH hat den Baukostenzuschuss für Batteriespeicher gebilligt und eine Befreiung für netzdienliche Speicher abgelehnt. Im Streit ging es um einen rein netzgekoppelten Speicher mit 1.725 Kilowatt Leistung und 3.450 Kilowattstunden Kapazität, für den der Betreiber im Mai 2021 den Anschluss beantragt hatte. Die Bundesnetzagentur wies seinen Missbrauchsantrag am 6. Dezember 2022 zurück, das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm am 20. Dezember 2023 recht, der Kartellsenat des BGH hob diesen Beschluss wieder auf (Pressemitteilung Nr. 129/2025).

Drei Randnummern tragen die Entscheidung. Nach Rn. 31 ist der Anschluss nach der maximalen Entnahmeleistung zu dimensionieren, die spätere Einspeisung ändert daran nichts. Nach Rn. 34 hängt die netzdienliche Wirkung von der Betriebsweise ab, und die folgt in erster Linie betriebswirtschaftlichen Erwägungen, nicht der Netzsituation vor Ort. Nach Rn. 36 müssten die Kosten bei einer Befreiung über die Netzentgelte von allen Letztverbrauchern getragen werden. Dass der Betreiber angeboten hatte, dem Netzbetreiber bei Engpässen die Steuerung zu überlassen, änderte daran nichts (Rn. 35).

Wichtig ist, was der BGH offenlässt. Ob Netzbetreiber netzdienlichen Betrieb belohnen, liegt in ihrem Entscheidungsspielraum. Ein Anspruch auf Rabatt folgt aus dem Beschluss nicht, ein Verbot aber auch nicht.

Wie der BKZ für Batteriespeicher berechnet wird: das Leistungspreismodell

Der BKZ ergibt sich aus der bestellten Leistung mal dem Leistungspreis der Anschlussnetzebene für Entnahmen über 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Seit dem Positionspapier von 2024 gilt dabei nicht mehr der Preis eines einzelnen Jahres, sondern das arithmetische Mittel aus dem Jahr des Vertragsschlusses und den vier Jahren davor. Die Bundesnetzagentur begründet das mit Ausschlägen durch Eingriffe wie den Bundeszuschuss.

Wie stark diese Glättung wirkt, zeigt das Preisblatt 2026 von 50Hertz. Durch den Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro sinkt der Jahresleistungspreis für Entnahmen aus der Höchstspannung 2026 auf 53,06 Euro je Kilowatt. Für den Baukostenzuschuss setzen die Übertragungsnetzbetreiber trotzdem 96,91 Euro an, den Fünfjahresschnitt. Der Zuschuss senkt die laufenden Entgelte sofort, den BKZ nur zu einem Fünftel.

Zwei Stellschrauben erlaubt das Positionspapier. Übertragungsnetzbetreiber dürfen je Netzknoten abstufen, in fünf Stufen, mindestens aber mit 20 Prozent des Leistungspreises, je nachdem, wie viel Redispatch eine zusätzliche Last dort verursacht. Verteilnetzbetreiber müssen dagegen im ganzen Netzgebiet einheitlich abrechnen. Und wenn die Leistung vertraglich nicht dauerhaft uneingeschränkt zur Verfügung steht, hält die Beschlusskammer eine angemessene Reduzierung für begründbar. Verträge, die bis Ende 2025 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz.

BKZ je Netzebene: Was Netzbetreiber 2026 für Batteriespeicher verlangen

Die Preisblätter 2026 zeigen eine Spanne von fast Faktor vier. Die Netze BW verlangt im Hochspannungsnetz 162,97 Euro je Kilowatt, an der Umspannung zur Mittelspannung 164,94 Euro. EAM Netz setzt für die Umspannung von Hoch- auf Mittelspannung 156,79 Euro an, WSW Netz in Wuppertal für die Hochspannung 143,84 Euro. Regionetz in Aachen halbiert den Wert freiwillig und kommt so auf 46,49 Euro.

Balkendiagramm: Baukostenzuschuss 2026 in Euro je Kilowatt, Netze BW Hochspannung 162,97, EAM Umspannung Hoch- auf Mittelspannung 156,79, WSW Hochspannung 143,84, Übertragungsnetz Umspannung 113,15, Höchstspannung 96,91, Regionetz Hochspannung 46,49
Wer höher im Netz anschließt, zahlt je Kilowatt meist weniger. Quelle: BKZ-Preisblätter 2026 von Netze BW, EAM Netz, WSW Netz, 50Hertz und Regionetz, netto.

Auffällig ist die Reihenfolge. Das Übertragungsnetz ist je Kilowatt günstiger als viele Hochspannungsnetze darunter: 113,15 Euro an der Umspannung von Höchst- auf Hochspannung, 96,91 Euro direkt in der Höchstspannung, jeweils vor dem Regionalfaktor. TransnetBW etwa setzt an 39 Umspannwerken 80 Prozent an, an sieben den vollen Satz, und verteilt die Zahlung auf drei Raten: 50 Prozent bei Vertragsschluss, 30 Prozent bei Baubeginn, 20 Prozent bei Inbetriebnahme.

Rechenbeispiel: Baukostenzuschuss für einen 50-MW-Batteriespeicher am Umspannwerk

Die Tabelle rechnet einen Speicher mit 50 Megawatt Bezugsleistung, einmal mit zwei Stunden (100 Megawattstunden), einmal mit vier Stunden (200 Megawattstunden). Als Anlagenpreis dient der europäische Durchschnitt von 177 US-Dollar je Kilowattstunde für schlüsselfertige Systeme aus der BloombergNEF-Erhebung 2025, die ich im Beitrag über den EPC-Contractor beim Batteriespeicher eingeordnet habe. Umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24. September 2026 (1,1367 Dollar je Euro) sind das 155,71 Euro je Kilowattstunde.

AnschlussBKZ je kWBKZ für 50 MWim Verhältnis zum Anlagenpreis, 2 him Verhältnis zum Anlagenpreis, 4 h
Anlagenpreis (Vergleichsgröße)155,71 € je kWh 15.571.391 €31.142.782 €
Netze BW, Hochspannung162,97 €8.148.500 €52 %26 %
WSW Netz, Hochspannung143,84 €7.192.000 €46 %23 %
Übertragungsnetz, Umspannung Höchst- auf Hochspannung, Faktor 100 %113,15 €5.657.500 €36 %18 %
Übertragungsnetz, dieselbe Ebene, Faktor 80 %90,52 €4.526.000 €29 %15 %
Übertragungsnetz, Höchstspannung, Faktor 80 %77,53 €3.876.400 €25 %12 %
Regionetz, Hochspannung46,49 €2.324.500 €15 %7 %

Die Tabelle zeigt den eigentlichen Hebel. Der BKZ wächst mit den Megawatt, der Anlagenpreis mit den Megawattstunden. Bei zwei Stunden Speicherdauer kostet der Netzanschluss bei der Netze BW umgerechnet 81 Euro je Kilowattstunde, bei vier Stunden nur noch 41 Euro. Ein Kurzzeitspeicher in einem teuren Netzgebiet zahlt für das Netz dahinter also mehr als die Hälfte dessen, was die Batterie selbst kostet. Deshalb gehört der BKZ in dieselbe Liste wie Zellpreis und EPC-Angebot.

Was sich beim Baukostenzuschuss für Batteriespeicher 2026 bewegt

Eine neue verbindliche Regel zum BKZ gibt es zum 25. September 2026 nicht, maßgeblich bleibt das Positionspapier von 2024. Drei Verfahren laufen aber darauf zu.

  • AgNes. Im Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, Stellungnahmen bis 18. September 2026, klammert die Bundesnetzagentur den BKZ ausdrücklich aus und kündigt eigene Methodenfestlegungen an (Rn. 193 und 444). Wer heute einen Anschlussvertrag verhandelt, rechnet also noch nach dem alten Modell.
  • Netzpaket der Bundesregierung. Der Entwurf (Bundestagsdrucksache 21/7866), am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, soll in § 17 Abs. 2a EnWG festschreiben: Ein Speicher an einem bestehenden Netzverknüpfungspunkt darf nicht wegen Kapazitätsmangels abgewiesen werden, wenn die bisherige Maximalleistung dank flexibler Vereinbarung oder Überbauung gleich bleibt.
  • Bundesrat. Sein Entwurf (Drucksache 21/7734) will Stand-alone-Speicher nur noch mit flexibler Netzanschlussvereinbarung anschließen lassen. Die Bundesregierung hält ihn neben dem Netzpaket für nicht notwendig.

Die Richtung ist klar: Wer das Netz nicht voll und jederzeit beansprucht, bekommt schneller einen Anschluss. Warum das Tempo inzwischen wichtiger ist als der Preis, habe ich in 400 Gigawatt wollen ans Netz beschrieben.

Wie Projektierer den BKZ beim Batteriespeicher senken können

Aus meiner Sicht gehört der Baukostenzuschuss in die erste Standortbewertung, nicht in die letzte Zeile der Kalkulation. Vier Hebel würde ich prüfen.

  • Bezugsleistung getrennt bestellen. Der BKZ hängt nur an der Entnahme. Wer 50 Megawatt einspeist, aber mit 40 Megawatt lädt, spart bei der Netze BW 1.629.700 Euro. Der Preis dafür ist eine Ladezeit von zweieinhalb statt zwei Stunden, und das muss zum Erlösmodell passen.
  • Netzebene und Knoten wählen. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Satz in der Tabelle liegen bei 50 Megawatt 5,8 Millionen Euro. Der Regionalfaktor der Übertragungsnetzbetreiber ist öffentlich, er gehört neben Flächenpreis und Abstand zum Umspannwerk in dieselbe Liste. Was eine Fläche dort kostet, steht im Beitrag über den Pachtvertrag für Batteriespeicher.
  • Bestehende Anschlüsse nutzen. Ein BKZ fällt bei Neuanschluss, Ortswechsel, Wechsel der Netzebene oder Leistungserhöhung an. Ein Speicher hinter einem vorhandenen Solar- oder Industrieanschluss, der die bisherige Bezugsleistung nicht erhöht, fällt unter keinen dieser Tatbestände.
  • Flexibilität in den Vertrag schreiben. Eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Abs. 2b EnWG ist heute ein Angebot des Netzbetreibers, keine Pflicht. Wer die Begrenzung akzeptiert, sollte im Gegenzug die Reduzierung verlangen, die das Positionspapier ausdrücklich für begründbar hält, schriftlich und mit Zahl.

Weitere Beiträge zu Speicherprojekten sammle ich unter BESS und Energiespeicher.

Häufige Fragen

Muss ein Batteriespeicher einen Baukostenzuschuss zahlen?

In der Regel ja, wenn er neu angeschlossen wird oder seine Bezugsleistung erhöht. Der Bundesgerichtshof hat am 15. Juli 2025 bestätigt, dass Netzbetreiber den BKZ für netzgekoppelte Speicher nach dem Leistungspreismodell erheben dürfen (EnVR 1/24).

Wie hoch ist der Baukostenzuschuss pro kW?

Das hängt von Netzbetreiber und Netzebene ab. In den Preisblättern 2026 liegen die Sätze von der Umspannung zur Mittelspannung aufwärts zwischen 46,49 Euro (Regionetz, Hochspannung) und 164,94 Euro (Netze BW, Umspannung zur Mittelspannung) je Kilowatt, netto.

Zahlt man den BKZ auch für die Einspeiseleistung?

Nein. Der Baukostenzuschuss wird nur für den Bezug aus dem Netz erhoben. Maßgeblich ist die vertraglich bestellte Entnahmeleistung, die Einspeiseleistung darf höher sein.

Gibt es einen Rabatt, wenn der Speicher netzdienlich fährt?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Der BGH überlässt es dem Netzbetreiber, ob er netzdienlichen Betrieb belohnt. Eine Reduzierung ist nach dem Positionspapier der Bundesnetzagentur begründbar, wenn die Leistung vertraglich nicht dauerhaft uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Wann ist der Baukostenzuschuss fällig?

Meist mit dem Netzanschlussvertrag. Einzelne Netzbetreiber teilen ihn auf, TransnetBW etwa in 50 Prozent bei Vertragsschluss, 30 Prozent bei Baubeginn und 20 Prozent bei Inbetriebnahme.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt die Lage in Deutschland mit Stand 25. September 2026 und vereinfacht bewusst: Alle Beträge sind netto, der Anlagenpreis ist ein europäischer Durchschnitt für beide Speicherdauern, Regionalfaktoren gelten je Netzknoten, und einzelne Netzbetreiber weichen mit eigenen Regeln für Speicher ab. Maßgeblich ist das Preisblatt im Jahr des Vertragsschlusses. Nächste Prüfung dieses Artikels: sobald die Bundesnetzagentur ihre angekündigte Festlegung zu Baukostenzuschüssen veröffentlicht oder das Netzpaket verabschiedet ist.

Herzlich,
Euer Dennis Weidner

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Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.

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