Split-Klimaanlagen sind 2026 aus der Nische heraus. Die Absatzzahlen nähern sich dem Allzeithoch, die Anfragen bei Herstellern haben sich vervielfacht. Was dabei fast immer untergeht, ist das Kältemittel: Zum 1. Januar 2029 fällt R32 aus dem Neugeschäft kleiner Split-Klimaanlagen, und das entscheidet, ob deine Anlage dann noch Stand der Technik ist.
Warum plötzlich alle eine Klimaanlage wollen
Die Zahlen sind eindeutig. Nach der Erhebung des Fachverbands Gebäude-Klima wurden 2025 in Deutschland mehr als 300.000 Raumklimageräte mit Wärmepumpenfunktion abgesetzt, nach über 250.000 im Jahr davor. Der bisherige Höchststand liegt bei über 330.000 Geräten aus dem Jahr 2020, dieser Markt ist also gerade dabei, seinen Rekord einzuholen.
2026 hat der Sommer dann noch einmal nachgelegt. Daikin Germany berichtet für Juni eine Steigerung der Anfragen aus privaten Haushalten von über 300 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, siehe haustec. Bei den mobilen Geräten ist der Effekt noch drastischer: Der Marktforscher NIQ zählt im ersten Halbjahr rund 387.100 verkaufte Einheiten, ein Plus von etwa 130 Prozent.
Das ist kein Modethema mehr. Kühlung wird in Deutschland gerade zur Grundausstattung, so wie Heizung es seit Jahrzehnten ist. Und das hat Folgen für das Stromsystem, dazu weiter unten mehr.
Split oder mobil, und warum das kein Detail ist
Ein mobiles Klimagerät ist schnell gekauft und sofort einsatzbereit. Es hat aber einen Konstruktionsfehler, den kein Hersteller wegoptimieren kann: Der Abluftschlauch muss aus dem Fenster, und durch den Spalt strömt warme Außenluft nach. Das Gerät bekämpft zu einem guten Teil das Problem, das es selbst erzeugt. Entsprechend hoch ist der Verbrauch bei mäßiger Kühlleistung.
Eine Split-Anlage trennt die beiden Hälften: Das Innengerät kühlt, das Außengerät gibt die Wärme draußen ab. Kein offenes Fenster, kein Gegeneffekt. Dafür ist sie eine feste Installation mit Wanddurchbruch, Kältemittelleitung und Elektroanschluss, und sie gehört in die Hand eines Fachbetriebs.
Was das kostet
Für eine Single-Split-Anlage, also ein Innengerät für einen Raum, liegen die marktüblichen Preise inklusive Montage bei rund 1.500 bis 3.500 Euro. Eine Multisplit-Anlage, die zwei bis vier Räume über ein gemeinsames Außengerät versorgt, bewegt sich eher im Bereich von 3.500 bis 8.000 Euro. Der Montageanteil daran ist erheblich, je nach Aufwand für Durchbruch, Leitungsführung und Elektrik.
Bei den Betriebskosten dreht sich das Bild zugunsten der Split-Anlage. Ein effizientes Gerät verbraucht über einen deutschen Sommer typischerweise Strom im niedrigen zweistelligen bis unteren dreistelligen Eurobereich, ein mobiles Gerät mit vergleichbarer Nutzung deutlich mehr. Über wenige Jahre gleicht sich der höhere Anschaffungspreis dadurch aus. Die genauen Zahlen hängen an Raumgröße, Dämmung, Nutzungsdauer und Strompreis. Wer hier eine exakte Zahl verspricht, ohne diese vier Dinge zu kennen, rät.
Die Kältemittel-Frage, die viele übersehen
Hier liegen die meisten Ratgeber im Netz falsch. Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, die Verordnung (EU) 2024/573, verbietet nicht plötzlich alles, sondern senkt die zulässigen Treibhauspotenziale in Stufen. Für Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen stehen sie in Anhang IV Nummer 9:
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Mono-Splitgeräte mit weniger als 3 kg Kältemittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn das Kältemittel ein GWP von 750 oder mehr hat. Damit ist R410A (GWP rund 2.088) aus dem Neugeschäft raus. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt die Grenze für Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW Nennleistung auf GWP 150. In diese Klasse fallen die üblichen Klimaanlagen für Wohnung und Einfamilienhaus, und neue Geräte mit R32, laut Anhang I mit einem GWP von 675, dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Welche Welle diese Frist schon vor 2029 auslöst, zeige ich im Beitrag über den Vorzieheffekt vor Stichtagen.
Die übrigen Stufen derselben Nummer: Für Split-Wärmepumpen, die Heizungswasser erwärmen (Luft-Wasser), gilt die Grenze GWP 150 schon ab dem 1. Januar 2027. Über 12 kW liegt sie ab 2029 bei 750 und ab 2033 bei 150. Ab dem 1. Januar 2035 sind fluorierte Kältemittel in Splitgeräten bis 12 kW ganz ausgeschlossen. Alle Stufen ab 2027 kennen eine Ausnahme: wenn Sicherheitsanforderungen am Standort der Anlage ein fluoriertes Kältemittel erforderlich machen. Monoblock-Raumklimageräte haben eine eigene Staffel in Nummer 8, bis 12 kW mit GWP 150 ab 2027 und ohne fluorierte Kältemittel ab 2032.

Praktisch heißt das: Ein R32-Gerät, das du heute kaufst, ist völlig legal, darf betrieben, gewartet und befüllt werden. Aber du kaufst eine Technik, die am Ende ihres Marktzyklus steht. Geräte mit R290 (Propan) sind auf der sicheren Seite: Propan ist kein fluoriertes Treibhausgas, Anhang VI der Verordnung führt es mit einem GWP von 0,02, und keine der Stufen greift. Wenn dein Angebot beide Varianten hergibt, lohnt sich die Frage nach dem Kältemittel, gerade weil die Anlage 15 Jahre und länger laufen soll.
Und ein zweiter Punkt, der nicht verhandelbar ist: Kältemittel dürfen nur zertifizierte Betriebe handhaben. Der Sachkundenachweis des Installateurs, im Alltag „F-Gase-Schein" genannt, ist gesetzliche Pflicht. Wer ohne montiert, hat im Schadensfall ein Problem mit der Versicherung.
Mietwohnung, Eigentümergemeinschaft, Nachbarn
Das Außengerät verändert die Fassade, und damit ist es keine Sache, die man allein entscheidet. In der Mietwohnung brauchst du die Zustimmung des Vermieters. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Fassade in aller Regel Gemeinschaftseigentum, es braucht also einen Beschluss. Dazu kommt der Schallschutz gegenüber den Nachbarn, der bei der Positionierung des Außengeräts eine echte Rolle spielt.
Mein pragmatischer Rat: Diese Fragen vor dem Angebot klären, nicht danach. Ein Fachbetrieb kann eine perfekte Anlage planen, die an einem fehlenden WEG-Beschluss scheitert.
Der Punkt, den fast niemand macht
Eine Split-Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Sie kann nicht nur kühlen, sie kann auch heizen, und zwar effizient. In der Übergangszeit ersetzt sie die Gasheizung an vielen Tagen komplett. Der FGK erfasst diese Geräte genau deshalb als Wärmepumpen. Wer nur über Kühlung nachdenkt, verschenkt die Hälfte der Anlage.
Und dann ist da die Systemseite. Kühlung verbraucht Strom genau dann, wenn die Sonne scheint, also wenn Solarstrom im Überfluss da und billig ist. Das ist eine der wenigen Lastarten, die perfekt zur Erzeugung passt. In Kombination mit einer PV-Anlage, einem Speicher und einem dynamischen Stromtarif wird aus einem Stromfresser ein System, das sich weitgehend selbst trägt.
Wie flexibel dieser Speicher dabei überhaupt sein darf, entscheidet die Regulierung. Das regelt MiSpeL, die Festlegung, die Speicher und Ladepunkte endlich sauber in den Markt integriert. Kühlung, Speicher und Netz hängen enger zusammen, als es beim Blick auf ein einzelnes Angebot wirkt.
Häufige Fragen
Was kostet eine Split-Klimaanlage inklusive Einbau?
Marktüblich sind für eine Single-Split-Anlage mit einem Innengerät rund 1.500 bis 3.500 Euro inklusive Montage. Eine Multisplit-Anlage für zwei bis vier Räume liegt eher bei 3.500 bis 8.000 Euro. Der Montageanteil hängt stark vom Aufwand für Wanddurchbruch, Leitungsführung und Elektroanschluss ab.
Ist R32 ab 2029 verboten?
Nur im Neugeschäft. Ab dem 1. Januar 2029 dürfen Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW Nennleistung nach Anhang IV Nummer 9 der Verordnung (EU) 2024/573 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Kältemittel ein GWP von 150 oder mehr hat, außer Sicherheitsanforderungen am Standort der Anlage machen es erforderlich. R32 liegt bei 675. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben, gewartet und befüllt werden. Wer heute neu kauft und langfristig denkt, sollte Geräte mit R290 (Propan) prüfen.
Kann eine Split-Klimaanlage auch heizen?
Ja. Eine Split-Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe und kann in beide Richtungen arbeiten. In der Übergangszeit ersetzt sie an vielen Tagen eine konventionelle Heizung. Der Fachverband Gebäude-Klima erfasst diese Geräte genau deshalb als Wärmepumpen.
Darf ich in einer Mietwohnung eine Split-Klimaanlage einbauen?
Nicht eigenmächtig. Das Außengerät verändert die Fassade, deshalb ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Fassade in der Regel Gemeinschaftseigentum, dort braucht es zusätzlich einen Beschluss. Diese Fragen sollte man vor dem Angebot klären.
Lohnt sich ein mobiles Klimagerät als Alternative?
Nur als Notlösung. Der Abluftschlauch erzwingt ein offenes Fenster, durch das warme Außenluft nachströmt. Das Gerät bekämpft damit teilweise das Problem, das es selbst erzeugt. Der Stromverbrauch ist bei geringerer Kühlleistung deutlich höher als bei einer Split-Anlage.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.




