Die sonnen GmbH aus Wildpoldsried im Allgäu, einer der bekanntesten Hersteller von Heimspeichern in Deutschland, hat am 22. Oktober 2026 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen hat den Antrag bestätigt, rund zwei Monate nachdem Shell sonnen an das Family Office Tiven verkauft hatte. Für die mehr als 150.000 Kunden sollen Bestandsgeschäft und Service weiterlaufen. Der Antrag gilt nach Angaben von sonnen nur für die sonnen GmbH; den Strom der sonnenFlat liefert die sonnen eServices GmbH, eine eigene Gesellschaft. Für Besitzer einer sonnenBatterie heißt das: Der Speicher arbeitet weiter, die Garantie bleibt eine Zusage der sonnen GmbH, und Strom fließt in jedem Fall weiter. Was jetzt zählt, sind ein Speicher, der online bleibt, vollständige Unterlagen und ein Blick auf den eigenen Stromvertrag.
Stand: 26. Oktober 2026, 14:00 Uhr. Keine Rechtsberatung, der Hinweis dazu steht am Ende.
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Insolvenz von sonnen: Das Wichtigste in Kürze
- 22. Oktober 2026: Die sonnen GmbH beantragt ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, die bisherige Geschäftsführung führt das Unternehmen weiter.
- Mehr als 150.000 Kunden: Bestandsgeschäft und Service sollen nach Informationen des Handelsblatts weiterlaufen.
- Rund 400 Beschäftigte am Hauptsitz in Wildpoldsried wurden am Morgen des 22. Oktober informiert.
- 26. Oktober 2026, mittags: Im Insolvenzportal der Länder steht noch keine Bekanntmachung, Gericht und vorläufiger Sachwalter sind damit noch nicht öffentlich.
- 10 Jahre oder 10.000 Ladezyklen: So lange gilt die Herstellergarantie der sonnenBatterie 10, Bedingung ist eine dauerhafte Internetverbindung des Speichers.
- § 38 EnWG: Endet ein Stromliefervertrag, liefert der örtliche Grundversorger automatisch weiter.
sonnen-Insolvenz: Was am 22. Oktober passiert ist
Am Morgen des 22. Oktober 2026 erfuhren die rund 400 Beschäftigten in Wildpoldsried vom Insolvenzantrag, das Unternehmen bestätigte ihn dem Handelsblatt (pv magazine zum Insolvenzantrag von sonnen). Einen Tag später wurde sonnen gegenüber dem Fachdienst Energie & Management deutlicher: „Die sonnen GmbH hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt.“ Kunden und Partner seien informiert, der Antrag gelte nur für die sonnen GmbH (Energie & Management, 23. Oktober 2026).
Nach den Informationen des Handelsblatts, die die Zeitung für kommunale Wirtschaft zusammengefasst hat, soll ein Produktionsstandort erhalten bleiben. Die Töchter in Großbritannien und Italien sollen abgewickelt werden, das US-Geschäft unter einer neuen Gesellschaft weiterlaufen (ZfK zum sonnen-Insolvenzantrag). Dort stehen auch die Zahlen, die den Antrag erklären: Der Umsatz sank von 443 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 198,9 Millionen Euro im Jahr 2024, das Ebitda lag 2024 bei minus 188,7 Millionen Euro. 2025 drückte ein Sparkurs den Verlust auf 52,2 Millionen Euro.
sonnen wurde 2010 gegründet und 2019 von Shell übernommen, nach Medienberichten für knapp 500 Millionen Euro. Im August 2026 hat Shell das Unternehmen an Tiven verkauft, das Family Office von Gert Purkert, Mitgründer des Finanzinvestors Aurelius. Laut Handelsblatt wollte Tiven sonnen sanieren und später weiterverkaufen (pv magazine zum Verkauf an Tiven). Wie Heimspeicher, Großspeicher und Netz zusammenhängen, ordne ich in meiner Übersicht zu Batteriespeichern und Energiespeichern ein.

Eigenverwaltung bei sonnen: Wie das Insolvenzverfahren abläuft
In der Eigenverwaltung führt die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen weiter, und zwar unter der Aufsicht eines Sachwalters statt eines Insolvenzverwalters. So regelt es § 270 der Insolvenzordnung. Bis zur Eröffnung des Verfahrens bestellt das Gericht einen vorläufigen Sachwalter, wenn die Planung des Unternehmens schlüssig ist (§ 270b InsO). Das Verfahren ist darauf ausgelegt, ein Unternehmen zu sanieren, statt es nur abzuwickeln.
Eine amtliche Bekanntmachung gab es bis zum Mittag des 26. Oktober 2026 noch nicht: Im Insolvenzportal der Länder steht für den Zeitraum seit dem 12. Oktober kein Eintrag zu sonnen. Sobald das Gericht entschieden hat, stehen dort Gericht, Aktenzeichen und der Name des vorläufigen Sachwalters. Wer selbst sucht, gibt im Feld Firma sonnen* mit Stern ein, ohne Stern sucht das Portal nur nach dem exakten Namen.
Für Kunden sind zwei Regeln wichtig. Forderungen meldet man in der Eigenverwaltung beim Sachwalter an, nach § 270f Abs. 2 InsO, und zwar erst nach der Eröffnung. Über laufende Verträge entscheidet nach der Eröffnung das Unternehmen selbst, im Einvernehmen mit dem Sachwalter (§ 279 InsO). Bis dahin laufen Verträge so weiter, wie sie geschlossen wurden.
sonnenBatterie nach der Insolvenz: Speicher, App und Garantie
Der Speicher gehört dem, der ihn gekauft hat, und ein Insolvenzantrag ändert daran nichts. Die sonnenBatterie lädt weiter Solarstrom und gibt ihn abends ans Haus ab. App, Kundenportal, Software-Updates und die Teilnahme am virtuellen Kraftwerk laufen dagegen über die Systeme von sonnen. Genau dafür ist die Zusage wichtig, dass der Service weiterläuft.
Die Herstellergarantie der sonnenBatterie 10 gilt zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen. sonnen leistet, wenn die Kapazität auf 80 Prozent oder darunter gesunken ist, und verlangt, dass der Speicher praktisch ständig mit dem Internet verbunden ist. Beide Klauseln hat das Landgericht München 2019 auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin bestätigt (ZfK zum Urteil über die sonnen-Garantie). Daraus folgt der wichtigste Rat dieses Artikels: Der Speicher bleibt online. Wer ihn jetzt aus Sorge vom Internet trennt, gefährdet die Garantie selbst.
Die Garantie ist eine Zusage der sonnen GmbH. Wie sie Garantiefälle im Verfahren abwickelt, entscheidet das Unternehmen mit dem Sachwalter. Davon getrennt steht die gesetzliche Mängelhaftung: Sie richtet sich gegen den Betrieb, der dir den Speicher verkauft und eingebaut hat, meist einen Fachbetrieb aus der Region. Dessen Pflichten bleiben von der sonnen-Insolvenz unberührt.

sonnenFlat nach der sonnen-Insolvenz: Wer den Strom liefert
Vertragspartner für den Strom der sonnenFlat ist die sonnen eServices GmbH, so steht es in den häufigen Fragen von sonnen zur sonnenFlat. Sie ist im Handelsregister in Kempten unter einer eigenen Nummer eingetragen und laut sonnen nicht Teil des Insolvenzantrags.
Unabhängig von der Insolvenz läuft die sonnenFlat ohnehin aus. sonnen rechnet mit einem Tarifende bis Ende September 2026 und bietet als Nachfolger sonnenHome Energy mit den Tarifen EnergyFix und EnergyDynamic an. Eine automatische Umstellung gibt es nicht, gewechselt wird in der sonnenApp oder online (sonnen zum Vertragswechsel in sonnenHome Energy). Was für dich gilt, steht im letzten Schreiben von sonnen zu deinem Tarif.
Dunkel wird es in keinem Fall. Endet ein Liefervertrag, gilt der Strom nach § 38 EnWG als vom örtlichen Grundversorger geliefert, ohne Antrag und ohne Unterbrechung. Diese Ersatzversorgung endet, sobald du einen neuen Vertrag hast, spätestens nach drei Monaten, und der Grundversorger darf dafür eigene Preise verlangen. Mit einem Speicher im Haus lohnt dann der Blick auf einen dynamischen Stromtarif, weil der Speicher billige Stunden nutzen kann.
sonnenCommunity, virtuelles Kraftwerk und Einspeisung nach der sonnen-Insolvenz
Die sonnenCommunity verbindet die Speicher der Kunden. Wer die sonnenFlat hat, bekommt eine Freistrommenge aus der Community; im Gegenzug wird der Speicher Teil des virtuellen Kraftwerks sonnenVPP und hilft mit kleinen Strommengen, das Netz stabil zu halten, nach Angaben von sonnen vor allem über Primärregelleistung. Diese Dienste hängen an der Plattform der sonnen GmbH und damit am Service, der weiterlaufen soll.
Bei der Einspeisung kommt es auf den Vertrag an. In der sonnenFlat hast du deinen eingespeisten Solarstrom an sonnen abgetreten, sonnen vermarktet ihn. Endet der Vertrag, zahlt der Netzbetreiber die EEG-Vergütung wieder direkt, zum selben Satz wie vorher. Im neuen Tarif ohne Direktvermarktung zahlt ebenfalls der Netzbetreiber, mit Direktvermarktung über sonnen laufen die Erlöse über sonnen, und liegen sie unter dem gesetzlichen Wert, gleicht der Netzbetreiber mit der Marktprämie aus. Wie stark die feste Vergütung für neue Anlagen sinkt, steht im Beitrag zur Einspeisevergütung im Sinkflug.
Wer seinen Speicher später über einen anderen Anbieter vermarkten oder mit Netzstrom laden will, landet bei den Regeln der Bundesnetzagentur, die seit dem 21. Oktober 2026 gelten. Ich erkläre sie im Beitrag zur MiSpeL-Festlegung für Speicher und Ladepunkte. Und wer Strom lieber mit Nachbarn teilt als in einer Community eines Herstellers, findet die Rechtslage im Beitrag zum Energy Sharing.
Wer bei sonnen wofür zuständig ist
Die meisten Fragen lösen sich, wenn man trennt, wer welchen Teil verantwortet. Diese Übersicht hilft beim Sortieren der eigenen Verträge.
| Bereich | Zuständig | Was jetzt gilt |
|---|---|---|
| Speicher als Gerät | du als Eigentümer | arbeitet weiter, bleibt online |
| Herstellergarantie | sonnen GmbH, im Antrag | Zusage besteht, Bedingungen einhalten |
| Mängelhaftung | Fachbetrieb, der verkauft und eingebaut hat | unverändert, erster Ansprechpartner bei Defekten |
| Strom aus sonnenFlat oder sonnenHome Energy | sonnen eServices GmbH | nicht im Antrag; ohne Vertrag liefert der Grundversorger |
| Einspeisevergütung | Netzbetreiber, bei Abtretung oder Direktvermarktung über sonnen | Zahlungseingänge im Blick behalten |
| App, Portal, Community, virtuelles Kraftwerk | sonnen GmbH | laufen mit dem Service weiter |
| Offene Forderungen gegen die sonnen GmbH | Sachwalter | erst nach der Eröffnung anmelden |
Checkliste: Was sonnen-Kunden jetzt tun sollten
Sieben Schritte reichen, und keiner davon kostet Geld. Wer sie heute erledigt, ist für jeden Ausgang des Verfahrens vorbereitet.

- Speicher am Netz und online lassen. Die Internetverbindung ist Bedingung der Garantie und hält App, Updates und virtuelles Kraftwerk am Laufen.
- Unterlagen sammeln: Rechnung des Fachbetriebs, Seriennummer, Inbetriebnahmeprotokoll, Garantiebedingungen, Stromvertrag und die Abtretungserklärung zur Einspeisung, als PDF an einem Ort.
- Werte sichern: Kapazität, Zahl der Ladezyklen und Erzeugung aus App oder Portal als Bildschirmfoto mit Datum. Für einen späteren Garantiefall zählen genau diese Werte.
- Post zum Stromtarif prüfen: Läuft noch die sonnenFlat, hast du zu sonnenHome Energy gewechselt, oder steht ein Enddatum im letzten Schreiben?
- Einspeisezahlungen kontrollieren: Kommt die Vergütung vom Netzbetreiber oder über sonnen, und kam die letzte Zahlung pünktlich?
- Defekte zuerst beim Fachbetrieb melden und parallel beim Service von sonnen, beides schriftlich.
- Mit Vorauszahlungen warten: Erweiterungen und neue Komponenten erst bezahlen, wenn klar ist, wie das Verfahren läuft. Forderungen meldest du nach der Eröffnung beim Sachwalter an.
Rechne in den nächsten Wochen auch mit Post von Anbietern, die die Lage nutzen wollen. Ein Beispiel aus diesem Herbst: Zu Schreiben der Deutschen Messwesen über den Einbau von Smart Metern erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass Empfänger keinen Termin vereinbaren müssen; verpflichtend wird ein Smart Meter, wenn der örtliche Messstellenbetreiber ihn ankündigt (Verbraucherzentrale Niedersachsen zu den Schreiben). Wann ein Smart Meter Pflicht ist und wann es sich lohnt, steht im Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht 2026.
Senec, sonnen und der Heimspeichermarkt: Meine Einordnung
Zwei Pioniere des Heimspeichers stehen in einem Jahr unter Druck. Im Juli hat EnBW die Investorensuche für seine Tochter Senec beendet und das Neukundengeschäft eingestellt; Service, Gewährleistung und Garantien für Bestandskunden laufen dort weiter (pv magazine zu Senec). Jetzt folgt sonnen. Die Ranglisten führen laut ZfK inzwischen Anbieter aus China wie BYD, Huawei und Sungrow an.
Meine Einordnung als jemand, der im Speichermarkt arbeitet: Die Technik ist nicht das Problem. Batteriespeicher leisten im Keller und in der Garage seit Jahren, was sie versprechen. Unter Druck steht ein Geschäftsmodell, in dem Gerät, Stromvertrag, Community und virtuelles Kraftwerk aus einer Hand kommen. Diese Bündelung hat sonnen zum Vorreiter gemacht, und sie macht Kunden heute abhängig von der Bilanz eines einzigen Unternehmens. Shell hat nach Handelsblatt-Angaben bis 2025 noch einmal mehr als eine halbe Milliarde Euro investiert, und 2025 stand trotz Sparkurs ein Verlust von 52,2 Millionen Euro.
Wer heute einen Speicher kauft, sollte deshalb drei Dinge trennen können: das Gerät, den Stromtarif und die Vermarktung der Flexibilität. Ein Speicher, der mit verschiedenen Tarifen und Vermarktern funktioniert, bleibt wertvoll, egal was aus dem Hersteller wird. Und dieser Wert wächst. Mit dynamischen Tarifen und den neuen Regeln der Bundesnetzagentur wird ein flexibler Speicher im Haus mehr wert, nicht weniger. Die Idee hinter der sonnenCommunity war richtig; sie muss nur auf mehr als einer Firma stehen.
Häufige Fragen
Ist sonnen insolvent?
Die sonnen GmbH hat am 22. Oktober 2026 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Eröffnet war das Verfahren bis zum 26. Oktober nicht, im Insolvenzportal stand noch keine Bekanntmachung. In der Eigenverwaltung führt die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter.
Funktioniert meine sonnenBatterie nach der Insolvenz weiter?
Ja. Der Speicher gehört dir und speichert weiter Solarstrom. Bestandsgeschäft und Service sollen nach Informationen des Handelsblatts weiterlaufen. Lass den Speicher mit dem Internet verbunden, denn App, Updates, virtuelles Kraftwerk und die Garantie hängen daran.
Was passiert mit der Garantie meiner sonnenBatterie?
Die Herstellergarantie ist eine Zusage der sonnen GmbH und besteht fort; bei der sonnenBatterie 10 gilt sie zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen, bis die Kapazität auf 80 Prozent fällt, bei dauerhafter Internetverbindung. Wie Garantiefälle im Verfahren abgewickelt werden, entscheidet sonnen mit dem Sachwalter. Die gesetzliche Mängelhaftung des Fachbetriebs, der den Speicher verkauft hat, ist davon nicht berührt.
Bekomme ich weiter Strom über die sonnenFlat?
Den Strom liefert die sonnen eServices GmbH, die laut sonnen nicht Teil des Insolvenzantrags ist. Die sonnenFlat läuft nach Angaben von sonnen ohnehin bis Ende September 2026 aus, Nachfolger ist sonnenHome Energy. Endet ein Liefervertrag, versorgt dich nach § 38 EnWG automatisch der örtliche Grundversorger.
Wer zahlt meine Einspeisevergütung?
Grundsätzlich der Netzbetreiber. In der sonnenFlat ist die Einspeisung an sonnen abgetreten; endet der Vertrag, zahlt der Netzbetreiber die EEG-Vergütung wieder direkt zum bisherigen Satz. Im Tarif sonnenHome Energy ohne Direktvermarktung zahlt er ebenfalls direkt.
Wo melde ich Forderungen gegen sonnen an?
In der Eigenverwaltung beim Sachwalter, so regelt es § 270f Abs. 2 InsO, und erst nach der Eröffnung des Verfahrens. Name und Anschrift des Sachwalters stehen dann in der Bekanntmachung im Insolvenzportal der Länder.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt den Stand am 26. Oktober 2026, 14:00 Uhr. Gericht, Aktenzeichen und Sachwalter ergänze ich, sobald die Bekanntmachung erscheint. Bei Fragen zum eigenen Vertrag helfen die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.





