Wer mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, zahlt Netzentgelte nicht nur für die Menge, sondern auch für die höchste Leistung, die er in einer einzigen Viertelstunde aus dem Netz zieht. Dieser Spitzenwert aus dem Lastgang wird mit dem Leistungspreis multipliziert und gilt für das ganze Abrechnungsjahr. Im Rechenbeispiel unten kostet eine einzige ungeplante Lastspitze einen Mittelständler 13.200 Euro Netzentgelt, bei unverändertem Verbrauch. Kaum ein Posten auf der Stromrechnung lässt sich dafür so gezielt senken wie dieser.
Stand: 11. September 2026.
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Was ein Lastgang ist: die Stromkurve eines Betriebs in Viertelstunden
Ein Lastgang ist die Aufzeichnung der Leistung, die ein Anschluss über die Zeit aus dem Netz bezieht. Betriebe mit registrierender Leistungsmessung, kurz RLM, bekommen dafür einen Zähler, der für jede Viertelstunde einen Mittelwert bildet. Das sind 96 Werte am Tag und 35.040 Werte im Jahr. Vorgeschrieben ist diese Messung in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Darunter rechnet der Netzbetreiber mit einem Standardlastprofil: Er unterstellt eine typische Kurve und misst nur die Menge.
Aus dem Lastgang lässt sich ablesen, was die Jahresabrechnung verschweigt: wann ein Betrieb Strom braucht, wie gleichmäßig er ihn braucht und wo die Spitzen liegen. Die Daten stehen dem Kunden zu. Messstellenbetreiber und Lieferanten stellen sie meist als Tabelle oder im Kundenportal bereit, oft reicht eine formlose Anfrage. Auch unterhalb der RLM-Grenze liefert ein intelligentes Messsystem Viertelstundenwerte. Warum der Einbau trotzdem stockt, steht im Artikel zur Smart-Meter-Pflicht 2026.
Wie der Leistungspreis berechnet wird: Jahreshöchstleistung mal Preis
Die Regel steht in § 17 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Das Netzentgelt je Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Das Leistungsentgelt ist das Produkt aus Jahresleistungspreis und Jahreshöchstleistung, das Arbeitsentgelt das Produkt aus Arbeitspreis und entnommener Menge.
Die Jahreshöchstleistung ist der höchste Viertelstundenwert des Abrechnungsjahres. Ein einziger Wert. Es spielt keine Rolle, ob ein Betrieb an 364 Tagen bei 300 Kilowatt lag: Zieht er an einem Montagmorgen im Januar eine Viertelstunde lang 500 Kilowatt, zahlt er den Leistungspreis für 500 Kilowatt, und zwar für das ganze Jahr. Eine Spitze im Februar lässt sich im Rest des Jahres nicht mehr wegsparen.
Wie hoch der Preis je Kilowatt ist, hängt nach § 17 Absatz 1 StromNEV von drei Dingen ab: von der Netzebene, an der der Betrieb angeschlossen ist, von der Messung am Anschluss und von der Benutzungsstundenzahl. Die Preise selbst stehen im Preisblatt des jeweiligen Netzbetreibers, das jedes Jahr neu erscheint.
Ein Detail, das oft übersehen wird: Hat ein Unternehmen mehrere Entnahmestellen am selben Netzknoten und auf derselben Netzebene, werden deren Lastgänge nach § 17 Absatz 2a StromNEV zeitgleich zusammengeführt, das sogenannte Pooling. Die Voraussetzungen muss der Netznutzer nachweisen. Zwei Hallen, deren Spitzen zu unterschiedlichen Zeiten auftreten, zahlen dann nicht zwei Spitzen, sondern die gemeinsame.
Die Grenze von 2.500 Benutzungsstunden im Netzentgelt
Die Benutzungsstunden sind der Quotient aus Jahresmenge und Jahreshöchstleistung. Ein Betrieb mit 1,6 Gigawattstunden Verbrauch und einer Spitze von 500 Kilowatt kommt auf 3.200 Stunden. Die Zahl sagt, wie gleichmäßig ein Anschluss genutzt wird: 8.760 Stunden hätte ein Betrieb, der rund um die Uhr exakt dieselbe Leistung bezieht.
Anlage 4 der StromNEV legt bei 2.500 Jahresbenutzungsstunden einen Knickpunkt fest. Darunter und darüber gelten zwei verschiedene Preissysteme:
- Unter 2.500 Stunden: niedriger Leistungspreis, hoher Arbeitspreis. Wer selten Spitzen fährt, zahlt vor allem für die Menge.
- Ab 2.500 Stunden: hoher Leistungspreis, niedriger Arbeitspreis. Wer gleichmäßig abnimmt, zahlt vor allem für die Spitze.
Genau am Knickpunkt kosten beide Systeme gleich viel. Für die Praxis heißt das: Ein Betrieb oberhalb von 2.500 Stunden zahlt für jedes zusätzliche Kilowatt Spitze viel Geld, ein Betrieb darunter zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde viel Geld. Wer seine Kosten senken will, muss zuerst wissen, auf welcher Seite er steht.
Rechenbeispiel: Was eine Lastspitze im Leistungspreis kostet
Das Beispiel rechnet mit einem Produktionsbetrieb an der Mittelspannung, 1,6 Gigawattstunden Jahresverbrauch und einem Preisblatt, dessen Werte in einer typischen Größenordnung liegen. Die Preise sind Annahmen, maßgeblich ist immer das Preisblatt des eigenen Netzbetreibers.
| Preisbestandteil (Annahme) | unter 2.500 Stunden | ab 2.500 Stunden |
|---|---|---|
| Jahresleistungspreis | 20 Euro je kW | 110 Euro je kW |
| Arbeitspreis | 4,50 Cent je kWh | 0,90 Cent je kWh |
Vier Fälle, jedes Mal dieselbe Jahresmenge:
| Fall | Jahreshöchstleistung | Benutzungsstunden | Leistungsentgelt | Arbeitsentgelt | Netzentgelt gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Normalbetrieb | 500 kW | 3.200 | 55.000 € | 14.400 € | 69.400 € |
| B: eine ungeplante Spitze | 620 kW | 2.581 | 68.200 € | 14.400 € | 82.600 € |
| C: Spitze rutscht unter den Knickpunkt | 700 kW | 2.286 | 14.000 € | 72.000 € | 86.000 € |
| D: Spitze gekappt | 420 kW | 3.810 | 46.200 € | 14.400 € | 60.600 € |
Fall B ist der häufigste in der Praxis. Nach einem Stillstand laufen Kompressoren, Öfen und Lüftung gleichzeitig an, eine Viertelstunde lang bezieht der Betrieb 620 statt 500 Kilowatt. Der Verbrauch ändert sich dadurch kaum, das Netzentgelt steigt um 13.200 Euro oder 19 Prozent.
Fall C zeigt die Wirkung des Knickpunkts. Bei 700 Kilowatt fällt der Betrieb unter 2.500 Benutzungsstunden und wechselt ins andere Preissystem. Der Leistungspreis sinkt, der Arbeitspreis steigt, unter dem Strich kostet das Jahr 16.600 Euro mehr als im Normalbetrieb.
Fall D ist die gute Nachricht. Wer die Spitze um 80 Kilowatt senkt, spart 8.800 Euro im Jahr, ohne eine einzige Kilowattstunde weniger zu verbrauchen. In diesem Beispiel ist jedes vermiedene Kilowatt Spitze 110 Euro im Jahr wert. Diese Zahl ist die wichtigste Größe für jede Investitionsentscheidung, die folgt.

Lastspitzen senken: Lastmanagement vor Batteriespeicher
Die Reihenfolge ist entscheidend, weil die billigste Maßnahme meist auch die wirksamste ist.
Erstens: den Lastgang lesen. Die zwanzig höchsten Viertelstunden des Vorjahres zeigen fast immer ein Muster: Schichtbeginn, Wiederanlauf nach Wartung, Heizstäbe und Kältetechnik, die sich zufällig überlagern, oder eine Fahrzeugflotte, die morgens an allen Ladepunkten gleichzeitig lädt. Wer die Ursache kennt, kann sie oft organisatorisch lösen: Anlagen gestaffelt starten, Ladeleistung begrenzen, Reinigungszyklen verschieben.
Zweitens: eine Steuerung mit Leistungsgrenze. Ein Lastmanagementsystem misst die laufende Viertelstunde und schaltet verschiebbare Verbraucher kurz ab oder drosselt sie, bevor der Grenzwert erreicht ist. Das kostet Messtechnik, Einrichtung und Disziplin im Betrieb, aber keine großen Anlagen.
Drittens: ein Batteriespeicher für die Spitzenkappung. Der Speicher entlädt sich, sobald die Last den Grenzwert erreicht, und lädt in ruhigen Stunden nach. Wie viel er kosten darf, lässt sich aus dem Beispiel ableiten: Im Fall D spart er 8.800 Euro im Jahr, über zehn Jahre also 88.000 Euro, ohne Zinsen gerechnet. Mehr darf ein Speicher samt Einbau und Steuerung nicht kosten, wenn er sich allein über den Leistungspreis bezahlt machen soll. Weitere Erlöse kommen hinzu, wenn er auch Solarstrom zwischenspeichert oder günstige Stunden eines dynamischen Stromtarifs nutzt. Wie sich solche Erlöse bei größeren Anlagen stapeln, erklärt der Überblick zu Batteriespeichern und BESS.
Ein Risiko gehört dazu: Ein Speicher, der die Spitze ein einziges Mal verpasst, etwa weil er gerade leer ist, verliert den Vorteil des ganzen Jahres in einer Viertelstunde. Die Reserve und die Steuerung sind deshalb wichtiger als die nominelle Kapazität.
Atypische und intensive Netznutzung: individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Für zwei Nutzungsmuster sieht § 19 Absatz 2 StromNEV individuelle Netzentgelte vor.
Atypische Netznutzung: Ist vorhersehbar, dass der Höchstlastbeitrag eines Betriebs erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen seiner Netzebene abweicht, muss der Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt anbieten. Es darf nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts betragen. In der Praxis heißt das: Der Netzbetreiber veröffentlicht Hochlastzeitfenster, in denen sein Netz am stärksten belastet ist. Wer seine eigene Spitze zuverlässig außerhalb dieser Fenster hat, etwa ein Betrieb mit Nachtschicht oder ein Kühlhaus, das tagsüber vorkühlt, zahlt einen niedrigeren Leistungspreis. Die Einzelheiten hat die Bundesnetzagentur festgelegt, die Vereinbarung wird mit dem Netzbetreiber geschlossen.
Intensive Netznutzung: Erreicht ein Anschluss mindestens 7.000 Benutzungsstunden und übersteigt der Verbrauch zehn Gigawattstunden im Jahr, ist ebenfalls ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Das betrifft Industriebetriebe mit Bandlast, der Betrieb aus dem Beispiel ist davon mit 3.200 Stunden weit entfernt.
Leistungspreis und PPA: warum ein günstiger Strompreis die Spitze nicht senkt
Ein häufiger Denkfehler: Wer Strom billiger einkauft, glaubt, damit auch die Netzkosten gesenkt zu haben. Ein Stromliefervertrag direkt vom Solarpark, wie im Artikel zum PPA für den Mittelstand gerechnet, senkt den Energiepreis. Beim Off-site-PPA fließt der Strom aber weiter über das öffentliche Netz, die Netzentgelte bleiben, und der Leistungspreis hängt allein an der eigenen Spitze. Auch eine Solaranlage auf dem Dach hilft dabei wenig, denn die Jahreshöchstleistung fällt oft an einem dunklen Wintermorgen an, wenn die Anlage nichts liefert.
Für Haushalte und kleine Betriebe mit Wärmepumpe oder Wallbox läuft der Hebel anders: über zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das beschreibt der Artikel zu dynamischen Netzentgelten.
Wie sich die Regeln für Netzentgelte ändern
Die Stromnetzentgeltverordnung ist ein Auslaufmodell. Der Europäische Gerichtshof hat am 2. September 2021 (Rechtssache C-718/18) entschieden, dass die Bundesregierung der Regulierungsbehörde die Entgeltmethodik nicht per Verordnung vorgeben darf. Die Bundesnetzagentur arbeitet deshalb an eigenen Festlegungen, die die Verordnung ablösen sollen, und stellt dabei auch Leistungspreis, Knickpunkt und Sondernetzentgelte auf den Prüfstand. Bis dahin gilt die bekannte Logik weiter.
Für die Planung heißt das: Wer heute in Lastmanagement investiert, sollte die Rechnung mit dem aktuellen Preisblatt machen und nicht auf eine Regel wetten, die es noch nicht gibt. Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Preisblätter für 2027 zum Jahreswechsel. Das ist der richtige Moment, den Wert eines vermiedenen Kilowatts neu zu rechnen.
Checkliste: den eigenen Leistungspreis in einer Woche prüfen
- Den Lastgang des Vorjahres beim Messstellenbetreiber oder Lieferanten anfordern.
- Die zwanzig höchsten Viertelstunden markieren und jeder eine Ursache zuordnen.
- Im Preisblatt des Netzbetreibers Leistungspreis, Arbeitspreis und Netzebene nachsehen und die eigenen Benutzungsstunden ausrechnen.
- Den Wert eines vermiedenen Kilowatts bestimmen: Das ist oberhalb von 2.500 Stunden schlicht der Jahresleistungspreis.
- Erst organisatorische Maßnahmen und eine Steuerung prüfen, dann einen Speicher.
- Die Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers mit dem eigenen Lastgang vergleichen: Liegt die Spitze regelmäßig außerhalb, lohnt das Gespräch über atypische Netznutzung.
Häufige Fragen zu Lastgang und Leistungspreis
Was ist ein Lastgang?
Ein Lastgang ist die Aufzeichnung der bezogenen Leistung über die Zeit. Bei registrierender Leistungsmessung bildet der Zähler für jede Viertelstunde einen Mittelwert, das sind 35.040 Werte im Jahr.
Wie wird der Leistungspreis berechnet?
Das Leistungsentgelt ist der Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt mal die Jahreshöchstleistung, also der höchste Viertelstundenwert des Abrechnungsjahres (§ 17 Absatz 2 StromNEV). Die Preise stehen im Preisblatt des Netzbetreibers.
Was bedeutet die Grenze von 2.500 Benutzungsstunden?
Sie ist der Knickpunkt aus Anlage 4 der StromNEV. Darunter gilt ein niedriger Leistungspreis mit hohem Arbeitspreis, darüber ein hoher Leistungspreis mit niedrigem Arbeitspreis. Wer über 2.500 Stunden liegt, zahlt vor allem für die Spitze.
Was ist atypische Netznutzung?
Ein Betrieb, dessen Spitze vorhersehbar erheblich von der Höchstlast seiner Netzebene abweicht, kann ein individuelles Netzentgelt verlangen (§ 19 Absatz 2 StromNEV). Es beträgt mindestens 20 Prozent des veröffentlichten Entgelts. Maßgeblich sind die Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers.
Lohnt sich ein Batteriespeicher zur Lastspitzenkappung?
Das hängt vom Wert eines vermiedenen Kilowatts ab. Im Beispiel spart eine um 80 Kilowatt gekappte Spitze 8.800 Euro im Jahr. Über zehn Jahre darf der Speicher samt Einbau höchstens so viel kosten, wenn er sich allein über den Leistungspreis rechnen soll. Lastmanagement ist fast immer der günstigere erste Schritt.
Hinweis: Die Preise im Rechenbeispiel sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Marktdaten und keine Energie- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Preisblatt und die Bedingungen des eigenen Netzbetreibers. Nächste Prüfung dieses Artikels: Januar 2027, nach Erscheinen der neuen Preisblätter.
Herzlich,
Euer Dennis Weidner
Hinweis: Beim Schreiben dieses Beitrags haben mich KI-Werkzeuge unterstützt, einzelne Bilder sind mit KI bearbeitet. Für Inhalt und Aussagen stehe ich mit meinem Namen.





